Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06632 Freyburg (Unstrut) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,3 km vom Suchpunkt

13,8 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

19,9 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

24,2 km vom Suchpunkt

Freyburger Betriebe können Beschäftigte durch passende Ausbildung und Fortbildung für die betriebliche Ersthelferaufgabe qualifizieren. Ein Inhouse-Lehrgang wird ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle vereinbart. Geeignete Übungsbedingungen und vollständige Teilnahme sind für die Durchführung ebenso wichtig wie die Zuordnung der Personen zum tatsächlich benötigten Lehrgang.
Wenn eine Person im Freyburger Unternehmen die Lehrgänge für mehrere Abteilungen organisiert, lohnt ein gemeinsamer Überblick über die Unterlagen. Halten Sie fest, wer Ausbildung oder Fortbildung braucht und welche Angaben die Schule zur Anmeldung erwartet. So lassen sich Rückfragen vor dem Unterrichtstag bündeln.
Ein offener Kurs oder ein vereinbarter Inhouse-Termin kann anschließend passend gewählt werden. Bei berechtigten betrieblichen Lehrgängen ist die unmittelbare Abrechnung der Kursgebühr über eine ermächtigte Ausbildungsstelle mit dem Unfallversicherungsträger möglich. Zusätzliche Leistungen und deren Kosten sollten vor der Beauftragung bekannt sein.

Bei einer eigenen Veranstaltung kann die Gruppe Lernfragen gemeinsam aufgreifen und die Anleitung praktisch nachvollziehen.
Eine reguläre Erste-Hilfe-Schulung erschöpft sich nicht im gemeinsamen Zuhören. Die Teilnehmenden sollen die vorgesehenen praktischen Lernaufgaben selbst durchführen können. Stimmen Sie deshalb für einen Inhouse-Kurs die Räume mit der Ausbildungsstelle ab. Berücksichtigen Sie, dass die Gruppe währenddessen beim Unterricht bleiben muss. Eine zeitgleich fortgesetzte Zuständigkeit für laufende Arbeitsaufgaben kann die Teilnahme erschweren. Die Veranstaltung braucht einen eigenen Rahmen, auch wenn sie am vertrauten Arbeitsort durchgeführt wird.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die mögliche Gebührenübernahme richtet sich nach BG oder Unfallkasse. Für den vereinbarten Auftrag werden reguläre Lehrgangsgebühren und weitere Leistungen entsprechend auseinandergehalten.
Das beim Träger vorgesehene Verfahren mit der ermächtigten Ausbildungsstelle abstimmen.
Zusätzliche Vereinbarungen und ihre Kosten vor der Beauftragung zuordnen.
Aus einer Gruppenidee wird mit konkreten Angaben ein Lehrgangsplan.
Vorhandene anerkannte Qualifikationen einbeziehen.
Offenen Lehrgang oder eigene Veranstaltung abgleichen.
Räumliche Voraussetzungen tatsächlich abstimmen.
Zweck
Passende Qualifikation beziehungsweise Auffrischung
Zweck
Vollständige Anwesenheit organisieren
Zweck
Kosten und mögliche Gebührenabrechnung einordnen
Die Bescheinigungen zeigen, welche Beschäftigten welchen Lehrgang absolviert haben. Nehmen Sie diese Angaben in die weitere Qualifikationsplanung auf. Für bereits geschulte betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Die internen Hilfewege und Zuständigkeiten werden dagegen im Unternehmen selbst geregelt. Der Kursbesuch sollte deshalb mit den betrieblichen Informationen verbunden werden. Er ersetzt weder die Organisation des Ersthelfereinsatzes noch die Bekanntgabe der notwendigen internen Abläufe.

Regulär umfassen beide neun Unterrichtseinheiten. Sie bleiben dennoch unterschiedliche Lehrgangsarten. Für die Auswahl zählt der tatsächliche Qualifikationsstand der Person. Die vollständige Veranstaltung einschließlich Pausen gehört in die Terminplanung des Betriebs und der Teilnehmenden.
Prüfen Sie zunächst bereits vorhandene geeignete Qualifikationen. Eine neue Benennung allein verlangt nicht automatisch die Wiederholung der Grundausbildung. Anerkannte Vorbildung kann berücksichtigt werden; daraus ergibt sich, welche Schulung für die betreffende Person tatsächlich benötigt wird.
Die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers sollten vor der Buchung bekannt sein. Entscheidend sind berechtigter Personenkreis, passender Lehrgang und vorgesehenes Verfahren. Eine betriebliche Anfrage allein ist noch keine Zusage für die Übernahme sämtlicher Kosten eines Auftrags.
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