Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 18581 Putbus sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,9 km vom Suchpunkt

25,6 km vom Suchpunkt

26,4 km vom Suchpunkt

29,6 km vom Suchpunkt

57,3 km vom Suchpunkt

57,9 km vom Suchpunkt

Für Beschäftigte eines Putbusser Unternehmens kommen die passende betriebliche Ausbildung oder Fortbildung infrage. Mehrere Personen können eine gemeinsame Inhouse-Schulung nach Vereinbarung besuchen. Entscheidend sind der individuelle Bedarf, ein geeigneter Veranstaltungsrahmen und die Möglichkeit, am Unterricht samt praktischen Übungen vollständig teilzunehmen.
Nur eine Person aus dem Putbusser Betrieb soll geschult werden? Dann kann ein Platz in einem offenen Lehrgang organisatorisch passen. Fragen Sie nach einem Kurs, der zum benötigten Ausbildungs- oder Fortbildungsstand gehört, und lassen Sie sich den genauen Unterrichtsort bestätigen.
Die Anmeldung sollte mit den notwendigen Angaben des Arbeitgebers vorbereitet werden. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte betriebliche Kursgebühren direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen; das Verfahren wird vorab abgestimmt. Wenn später mehrere Beschäftigte gemeinsam teilnehmen sollen, können Sie zusätzlich nach einem Inhouse-Termin fragen und Raum sowie Standort besprechen.
Eine mögliche Abrechnung über die zuständige BG oder Unfallkasse richtet sich nach deren Voraussetzungen. Zusätzliche Vereinbarungen dürfen bei der Kostenplanung nicht übersehen werden.
Das Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers beachten.
Den gewünschten Umfang einschließlich möglicher Extras prüfen.
Planungsaufgabe
Den passenden Lehrgang auswählen
Planungsaufgabe
Gruppe und Unterrichtsbedingungen vereinbaren
Planungsaufgabe
Interne Abläufe vermitteln
Wenn mehrere Beschäftigte zusammen geschult werden sollen, beschreiben Sie der Ausbildungsstelle die vorgesehene Teilnehmerzahl und den Raum. Ein Standort in Putbus ist damit noch nicht als geeigneter Unterrichtsort bestätigt. Die Bedingungen der konkreten Durchführung werden gemeinsam abgestimmt. Planen Sie außerdem intern, wer laufende Aufgaben während des Lehrgangs übernimmt. Die räumliche Nähe zum Arbeitsplatz sollte die Gruppe nicht immer wieder aus den Übungen herauslösen.
Eine Fortbildung bietet Gelegenheit, vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten erneut anzuwenden. Sie ist kein bloßer Austausch eines Dokuments.
Der Lehrgang vermittelt Erste Hilfe, kennt aber nicht automatisch sämtliche Abläufe jedes Unternehmens. Beschäftigte müssen zusätzlich wissen, wie die Erste Hilfe an ihrem eigenen Arbeitsplatz organisiert ist. Dazu gehören interne Zuständigkeiten und Informationen zur Alarmierung. Solche Hinweise sind keine alternative Ausbildung; sie ergänzen die erworbenen Kenntnisse. Die Planung eines Inhouse-Termins und die interne Einbindung der geschulten Personen sollten deshalb aufeinander abgestimmt sein.
Drei Bedingungen gehören zur Vorbereitung.
Vorhandene geeignete Abschlüsse berücksichtigen.
Die Bedingungen mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
Die vollständige Teilnahme ermöglichen.
Betriebliche Ersthelfer sollen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten regelmäßig auffrischen. Die DGUV nennt dafür in der Regel einen Zweijahresabstand. Berücksichtigen Sie die vorhandenen Schulungsnachweise, wenn Sie die nächsten Lehrgänge für das Unternehmen planen.
Bereits vorhandene geeignete Schulungen oder anerkannte Vorqualifikationen können für die Aufgabe berücksichtigt werden. Die neue Benennung allein verlangt keine automatische Wiederholung der Grundausbildung. Klären Sie den tatsächlichen Bedarf anhand der persönlichen Voraussetzungen.
Der Veranstaltungsort verkürzt den regulären Ausbildungsumfang nicht. Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten; hinzu kommen Pausen. Auch im Betrieb muss daher genügend Zeit für die vollständige Schulung vorgesehen werden.