Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 66763 Dillingen/ Saar sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,4 km vom Suchpunkt

4,6 km vom Suchpunkt

13,3 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

23,3 km vom Suchpunkt

23,4 km vom Suchpunkt

Dillingen/ Saar · Saarland
Ein gemeinsamer Inhouse-Lehrgang kann die Ersthelferqualifizierung in Ihrem Dillinger Unternehmen organisatorisch bündeln. Entscheidend sind ein für die Personen geeigneter Kurs und Zeit zum ungestörten Lernen. Besprechen Sie vorhandene anerkannte Nachweise mit der Schule, vereinbaren Sie die Bedingungen am Lernort und klären Sie die Finanzierung vor der Buchung.

In Ihrem Dillinger Unternehmen sollten die Arbeitsbereiche früh wissen, wann ihre vorgesehenen Ersthelfer den Lehrgang besuchen. Organisieren Sie Vertretungen für die vollständige Unterrichtszeit. Vorhandene Bescheinigungen und der aktuelle Auftrag helfen beim Besprechen von Ausbildung und Fortbildung.
Für einen Inhouse-Kurs beschreiben Sie der Schule die Räume für Übungen und nennen die Gruppengröße. Lassen Sie die Durchführung bestätigen; für einzelne Personen können offene Kurse passen. Die Gebührenregelung klären Sie vor der Teilnahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Eine Übernahme folgt dessen Voraussetzungen. Erfragen Sie das Abrechnungsverfahren und die Angaben, die eine ermächtigte Ausbildungsstelle für direkte Abrechnung benötigt.
Klärung
Passende Ausbildung oder Fortbildung
Klärung
Abgestimmter Raum und ganze Lernzeit
Klärung
Berechtigung und Verfahren des Trägers
Eine betriebliche Kursplanung erfasst die vorgesehenen Personen und ihren anerkannten Qualifizierungsstand. Daraus werden mit der Schule die passenden Lehrgänge eingeordnet. Für mehrere Personen kann eine eigene Veranstaltung die Organisation bündeln; einzelne Bedarfe können durch geeignete öffentliche Kurse erfüllt werden. Entscheidend bleibt die vollständige Teilnahme am benötigten Lehrgang. Nach den tatsächlichen Abschlüssen wird die Übersicht weitergeführt und unterstützt spätere Fortbildungsanfragen.
Die Schule braucht für eine unmittelbare Abrechnung eine nach dem zuständigen Trägerverfahren berechtigte Teilnahme. Holen Sie deshalb die Informationen Ihrer BG oder Unfallkasse zur Gebührenübernahme ein und bereiten Sie die verlangten Nachweise vor. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann dann unter diesen Bedingungen abrechnen. Für weitere von Ihnen beauftragte Leistungen wird im Angebot geklärt, welche Vergütung beim Betrieb verbleibt.
Berechtigung und erforderliche Angaben beim Träger ermitteln.
Lehrgangsgebühr und zusätzliche Leistungen besprechen.
Beschreiben Sie bei einer Inhouse-Anfrage den vorgesehenen Raum und die geplante Personenzahl. Einrichtung und Übungsbedingungen werden mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Nach einer Zusage bereitet der Betrieb den vereinbarten Rahmen vor und organisiert Vertretungen. Die Beschäftigten erhalten den bestätigten Ablauf. Während der gesamten Veranstaltung bleiben andere Aufgaben vertreten, damit Erklärungen und praktische Übungen nicht durch laufende Arbeit unterbrochen werden.
Bedarf und Durchführung werden gemeinsam betrachtet.
Anerkannte Nachweise und nächste Lehrgänge erfassen.
Raum und Übungen mit der Schule vereinbaren.
Durchgehende Anwesenheit der Gruppe ermöglichen.
Beschäftigte sollen wissen, wer im Unternehmen als Ersthelferperson vorgesehen ist. Die Benennung liegt beim Unternehmer. Geben Sie die entsprechenden Ansprechpersonen und örtlichen Hilfewege verständlich weiter, damit diese Zuständigkeiten im Arbeitsalltag für die Beteiligten nachvollziehbar sind.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.







Der reguläre Umfang liegt sowohl für Ausbildung als auch für Fortbildung bei neun Unterrichtseinheiten. Ein eigener Veranstaltungsort verkürzt diese fachliche Schulung nicht. Lassen Sie sich Anfang und Ende des gesamten Kurstages nennen; Pausen sind dabei zusätzlich zum Unterricht zu berücksichtigen.
Die Fortbildung ist in der Regel im Zweijahresabstand vorgesehen. Nehmen Sie die anstehenden Lehrgänge frühzeitig in die interne Terminplanung auf. Stimmen Sie geeignete Kurstage mit den Arbeitsvertretungen ab, damit die vorgesehenen Personen den vollständigen Unterricht besuchen können.
Nennen Sie bei der Anfrage die anerkannten Ausbildungsbelege der vorgesehenen Personen. Die bereits absolvierten Lehrgänge sind Ausgangspunkt für die fachliche Zuordnung. Dadurch kann geklärt werden, welche weitere Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird, bevor Plätze oder eine gemeinsame Veranstaltung gebucht werden.
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