Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 33142 Büren sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,5 km vom Suchpunkt

16,5 km vom Suchpunkt

17,2 km vom Suchpunkt

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17,4 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

Für die betriebliche Qualifizierung in Büren werden der passende Lehrgang und seine Finanzierung vor der Teilnahme eingeordnet. Anerkannte vorhandene Qualifikationen bestimmen den weiteren Bedarf mit. Eine direkte Gebührenabrechnung ist nach den Bedingungen des zuständigen Trägers möglich; Inhouse bezeichnet die vereinbarte Durchführung am eigenen Standort.
Ein Inhouse-Lehrgang bringt die Schulung in Ihren Bürener Betrieb. Ob diese Form zur vorgesehenen Gruppe passt, besprechen Sie früh mit der Ausbildungsstelle. Gibt es Räume für die praktischen Übungen, und können alle den ganzen Unterricht ohne Unterbrechung besuchen? Nennen Sie die Teilnehmerzahl und vereinbaren Sie die Durchführung ausdrücklich.
Halten Sie den Schulungsanlass jedes Beschäftigten fest und legen Sie bisherige Kursbescheinigungen dazu. So lässt sich der Bedarf an Ausbildung beziehungsweise Fortbildung konkret besprechen. Für einzelne Personen bleibt die Buchung eines offenen Lehrgangs möglich. Bevor Kosten entstehen, wird die Übernahme mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgestimmt. Deren Bedingungen legen auch fest, wie eine ermächtigte Schule direkt abrechnet und welche Nachweise dafür einzureichen sind.
Eine Grundausbildung und eine Fortbildung sind nicht nur unterschiedliche Namen für denselben organisatorischen Termin. Ausbildung vermittelt die vorgesehenen Grundlagen; Fortbildung führt eine bestehende Qualifizierung weiter. Nutzen Sie anerkannte frühere Belege der vorgesehenen Personen und klären Sie offene Fragen zur Zuordnung. Eine neue Funktion allein legt keinen erneuten Grundkurs fest. Ob geeignete öffentliche Teilnahmen oder eine eigene Gruppe organisiert werden, folgt anschließend diesem Bedarf. Der Veranstaltungsort im Unternehmen ändert die benötigte fachliche Schulung nicht.
| Begriff | Worauf er sich bezieht |
|---|---|
| Geeigneter Lehrgang | Benötigte fachliche Qualifizierung |
| Direkte Abrechnung | Zahlungsweg nach den Trägerbedingungen |
| Inhouse-Veranstaltung | Vereinbarte Durchführung am eigenen Standort |
Raum, Personenzahl und praktische Übungsbedingungen werden mit der Schule vereinbart. Der Betrieb stellt den abgestimmten Rahmen bereit und vertritt laufende Aufgaben. Die gesamte Veranstaltung bleibt freie Lernzeit, damit alle vorgesehenen Personen durchgehend bei Erklärungen und Übungen dabei sein können.
Fachliche und finanzielle Voraussetzungen werden ausdrücklich geklärt.
Welche Ausbildung oder Fortbildung passt zu den Nachweisen?
Sind die Trägerbedingungen für die Teilnahmen erfüllt?
Welche weiteren Vereinbarungen verursachen eigene Kosten?
Fragen Sie bei der zuständigen BG oder Unfallkasse, welche Teilnahmen berechtigt sind und welche Angaben für die Gebührenübernahme vorliegen müssen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann den Lehrgang unter diesen Bedingungen direkt abrechnen. Dieser Zahlungsweg sagt jedoch noch nicht, was Sie zusätzlich beauftragen. Lassen Sie im Angebot unterscheiden, welche Leistung die Kursgebühr beschreibt und welche weiteren Vereinbarungen eigene Kosten verursachen. So wird ein möglicher betrieblicher Zahlungsanteil vor der Buchung nachvollziehbar, statt erst nach dem Lehrgang offen zu bleiben.
Nutzen Sie für die Vorbereitung die Hinweise der BG oder Unfallkasse, die für Ihren Betrieb zuständig ist. Nach deren Verfahren werden die Berechtigung der geplanten Personen und die erforderlichen Nachweise geklärt. Die ermächtigte Schule kann berechtigte betriebliche Lehrgänge unmittelbar mit diesem Träger abrechnen. Zusätzliche von Ihnen bestellte Leistungen werden im konkreten Angebot gesondert auf ihre Vergütung geprüft.
Berechtigung und verlangte Angaben ermitteln.
Kursgebühr und Zusatzvereinbarungen finanziell einordnen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für den konkreten Tag vereinbaren Sie den vollständigen Ablauf mit Pausen. Verwenden Sie diesen Rahmen für die Freistellung, damit alle vorgesehenen Personen durchgehend an Erklärungen und praktischen Übungen teilnehmen können.
Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie tatsächliche Abschlussdaten in Ihrer Übersicht fest. Damit lassen sich geeignete Lehrgänge frühzeitig anfragen und vollständige Teilnahmen zusammen mit den Arbeitsvertretungen organisieren.
Der Unternehmer benennt die vorgesehenen Ersthelfenden. Informieren Sie die Beschäftigten anschließend über diese Personen und die örtlichen Hilfewege. Die interne Benennung ergänzt die fachliche Ausbildung; sie ist nicht allein durch eine Teilnahmebescheinigung beschrieben und muss im Betrieb nachvollziehbar bekannt sein.