Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 68766 Hockenheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,7 km vom Suchpunkt

8,1 km vom Suchpunkt

9,0 km vom Suchpunkt

9,3 km vom Suchpunkt

9,3 km vom Suchpunkt

10,3 km vom Suchpunkt

Für einen eigenen Ersthelferlehrgang in Hockenheim braucht es mehr als einen freien Raum. Stimmen Sie die tatsächlichen Übungsbedingungen mit der Schule ab und ermöglichen Sie den ganzen Unterricht. Die geeignete Ausbildung oder Fortbildung richtet sich nach anerkannten vorhandenen Qualifikationen; anschließend ergänzt die betriebliche Organisation den fachlichen Nachweis.
Für einen Inhouse-Lehrgang in Hockenheim braucht die Ausbildungsstelle Angaben zu Gruppengröße und Räumen für praktische Übungen. Beschreiben Sie die Bedingungen und lassen Sie die Durchführung bestätigen. Die vorgesehenen Beschäftigten benötigen freie Zeit für den gesamten Unterricht.
Prüfen Sie vorhandene Bescheinigungen und besprechen Sie den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung. Einzelne Personen können gegebenenfalls offene Lehrgänge besuchen. Die Gebührenregelung klären Sie vor der Teilnahme mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Eine Übernahme folgt dessen Voraussetzungen; direkte Abrechnung benötigt die Angaben und Unterlagen des vorgesehenen Verfahrens mit einer ermächtigten Schule. Stimmen Sie diese Punkte rechtzeitig ab, bevor die Gruppe angemeldet wird.
Die Vorbereitung umfasst Unterricht und örtliche Organisation.
Den vereinbarten Raum für Erklärung und praktische Übungen.
Arbeitsvertretungen für den gesamten Lehrgang.
Bekannte Ansprechpersonen und Hilfewege im Unternehmen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine direkte Abrechnung der Gebühr setzt nach den Regeln des zuständigen Trägers berechtigte betriebliche Teilnahmen voraus. Ermitteln Sie das Verfahren und die benötigten Angaben bei Ihrer BG oder Unfallkasse. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann unter diesen Bedingungen abrechnen. Prüfen Sie daneben den konkreten Leistungsauftrag: Welche weiteren Bestellungen sind vereinbart und welche eigenen Kosten bleiben dafür beim Unternehmen?
Berechtigung und verlangte Angaben ermitteln.
Lehrgangsgebühr und Zusatzleistungen finanziell einordnen.
Wofür sie gebraucht wird
Geeigneten nächsten Lehrgang bestimmen
Wofür sie gebraucht wird
Praktische Durchführung ermöglichen
Wofür sie gebraucht wird
Örtliche Ersthelferaufgabe zuordnen
Nutzen Sie die anerkannten bisherigen Belege der vorgesehenen Personen. Eine neue Aufgabe allein verlangt nicht automatisch eine erneute Grundausbildung. Klären Sie mit der Schule den tatsächlichen Stand und den weiteren Bedarf, bevor Ausbildung oder Fortbildung verbindlich gebucht wird.
Eine Bescheinigung zeigt, dass ein Lehrgang absolviert wurde. Welche Personen im Betrieb als Ersthelfende vorgesehen sind, wird durch den Unternehmer benannt. Geben Sie diese Information im Team verständlich weiter und erläutern Sie die örtlichen Hilfewege. Halten Sie die tatsächlichen Kursabschlüsse außerdem für die weitere Fortbildungsplanung fest. So werden Qualifizierungsnachweise und interne Organisation nebeneinander gepflegt, statt eine betriebliche Zuständigkeit allein aus dem Vorhandensein eines Dokuments abzuleiten.
Bei einer Inhouse-Anfrage interessiert, wie die vorgesehene Gruppe im Raum lernen und praktisch üben kann. Beschreiben Sie Personenzahl, Einrichtung und verfügbare Bedingungen statt nur die Anschrift mitzuteilen. Die Ausbildungsstelle stimmt mit Ihnen den benötigten Rahmen ab. Der Betrieb sorgt dafür, dass dieser während der Veranstaltung tatsächlich bereitsteht. Dazu gehört auch, den Unterricht vor anderen Raumnutzungen und die Teilnehmenden vor laufenden Arbeitsaufgaben zu schützen. Ein bestätigter Lernort ist eine gemeinsame Vereinbarung, die am Kurstag umgesetzt wird.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die konkrete Veranstaltung wird außerdem der Ablauf mit Pausen vereinbart. Diesen ganzen Rahmen verwenden Sie für die Freistellung, damit alle vorgesehenen Personen Erklärungen und praktische Übungen vollständig besuchen können.
Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Verwenden Sie die tatsächlichen Abschlussdaten für die Planung. Mit rechtzeitigen Anfragen und abgestimmten Arbeitsvertretungen wird die vollständige Teilnahme an einem geeigneten Lehrgang organisiert.
Die für den Betrieb zuständige BG oder Unfallkasse nennt ihre Voraussetzungen und das erforderliche Verfahren. Bereiten Sie die verlangten Angaben mit der ermächtigten Schule vor. Zusätzliche von Ihnen bestellte Leistungen werden im Angebot gesondert auf ihre Vergütung geprüft.