Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 72116 Mössingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

7,1 km vom Suchpunkt

9,4 km vom Suchpunkt

9,5 km vom Suchpunkt

11,7 km vom Suchpunkt

12,0 km vom Suchpunkt

Für Ihren Mössinger Betrieb wird die Ersthelferschulung nach dem tatsächlichen Qualifizierungsstand vorbereitet. Anerkannte vorhandene Ausbildungen helfen bei der Auswahl von Grundkurs oder Fortbildung. Klären Sie danach, welcher Lehrgang und welche weiteren Leistungen beauftragt werden und wie die Gebührenabrechnung nach den Bedingungen des zuständigen Trägers erfolgt.
Stellen Sie für Ihren Mössinger Betrieb zusammen, wer eine Ausbildung benötigt und bei wem eine Fortbildung ansteht. Vorhandene Bescheinigungen helfen beim Gespräch mit der Schule. Die Verantwortlichen bestimmen die vorgesehenen Personen und stimmen freie Zeit für den gesamten Lehrgang ab.
Für einen Inhouse-Kurs beschreiben Sie Räume für praktische Übungen und nennen die Teilnehmerzahl. Die Ausbildungsstelle bestätigt Bedingungen und Durchführung. Für Einzelpersonen können offene Lehrgänge passen. Klären Sie vorab die Gebührenübernahme mit Ihrem Unfallversicherungsträger. Seine Voraussetzungen und das vorgesehene Abrechnungsverfahren bestimmen, welche Angaben eine ermächtigte Schule benötigt. Halten Sie die nötigen Unterlagen vor der Teilnahme bereit.
Raum, Einrichtung und Personenzahl werden mit der Schule abgestimmt, damit praktische Übungen möglich sind. Der Betrieb stellt die vereinbarten Bedingungen bereit. Durch Arbeitsvertretungen bleibt die ganze Veranstaltung freie Unterrichtszeit; andere Aufgaben sollen den Besuch nicht unterbrechen.
Bitten Sie um eine verständliche Beschreibung des gewünschten Lehrgangs und der darüber hinaus vereinbarten Leistungen. Welche Gebühr übernommen werden kann, richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger und der berechtigten Teilnahme. Daraus folgt keine automatische Finanzierung jeder Zusatzbestellung. Klären Sie deshalb Inhalt, Verfahren und eigene Kosten des Angebots vor der Vereinbarung. Das gilt für geeignete öffentliche Teilnahmen ebenso wie für einen eigenen Inhouse-Lehrgang; die Veranstaltungsform allein beantwortet die Kostenfrage nicht.
Fachlicher Bedarf und Leistungsauftrag werden klar benannt.
Anerkannte Nachweise der vorgesehenen Personen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend zum Stand bestimmen.
Lehrgangsgebühr und zusätzliche Bestellungen verstehen.
Die Menschen, die als Ersthelfende vorgesehen sind, müssen nicht alle am selben Punkt ihrer Qualifizierung stehen. Eine anerkannte frühere Ausbildung wird auch dann berücksichtigt, wenn die Person die betriebliche Aufgabe neu übernimmt. Fragen Sie die Ausbildungsstelle, welcher weitere Lehrgang zu den vorhandenen Belegen passt. Diese fachliche Klärung kommt vor der bloßen Bestellung eines gemeinsamen Termins. So erhält jede Person die benötigte Ausbildung oder Fortbildung, statt die Kursart allein aus der neuen Funktion abzuleiten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Wenden Sie sich an die BG oder Unfallkasse, die für Ihren Betrieb zuständig ist. Nach deren Voraussetzungen werden Berechtigung und benötigte Angaben geklärt. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte betriebliche Lehrgänge unmittelbar mit diesem Träger abrechnen. Halten Sie im konkreten Angebot zusätzlich fest, welche weiteren Leistungen Sie selbst beauftragen und welcher Kostenanteil dafür gegebenenfalls beim Unternehmen bleibt.
Voraussetzungen und erforderliche Angaben ermitteln.
Gebührenabrechnung und eigene Zusatzbestellungen einordnen.
| Frage | Grundlage |
|---|---|
| Welcher Kurs wird gebraucht? | Anerkannte bisherige Ausbildung |
| Was wird bestellt? | Konkrete Leistungsbeschreibung |
| Welche Gebühr wird übernommen? | Berechtigung und Verfahren des Trägers |
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die konkrete Veranstaltungszeit enthält zusätzlich Pausen. Vereinbaren Sie den vollständigen Ablauf und verwenden Sie ihn für die Arbeitsfreistellung, damit alle vorgesehenen Personen durchgehend bei Erklärungen und praktischen Übungen dabei sein können.
Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Führen Sie die tatsächlichen Abschlussdaten nachvollziehbar weiter. Mit dieser Übersicht können geeignete Lehrgänge rechtzeitig angefragt und vollständige Teilnahmen innerhalb der Arbeitsorganisation ermöglicht werden.
Der Unternehmer ordnet die Aufgabe durch die Benennung zu. Informieren Sie die Beschäftigten anschließend über die vorgesehenen Personen und die örtlichen Hilfewege. Diese interne Organisation ergänzt die fachliche Qualifizierung und ist nicht allein mit dem persönlichen Kursdokument beschrieben.