Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 68723 Schwetzingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,8 km vom Suchpunkt

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Schwetzinger Betriebe planen die geeignete Qualifizierung der vorgesehenen Ersthelfenden und deren Einsatz im Arbeitsalltag. Öffentliche Ausbildung oder Fortbildung und eine eigene Inhouse-Veranstaltung können mit einer ermächtigten Stelle besprochen werden. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden berücksichtigt, bevor die tatsächliche Teilnahme verbindlich organisiert wird.
Ein intern reservierter Raum ist für die Lehrkraft noch nicht automatisch erreichbar. Wenn ein Schwetzinger Betrieb einen Inhouse-Kurs vereinbart, klären Sie vorab den Zugang zum Gebäude und den Kontakt am Unterrichtstag. Erkundigen Sie sich bei der Ausbildungsstelle, welche Vorbereitung vor Kursbeginn benötigt wird.
Eine zuständige Person sollte wissen, wo die Gruppe unterrichtet wird und welche Räume tatsächlich freigehalten werden. So beginnt der vereinbarte Lehrgang nicht mit einer Suche nach Schlüssel oder Ansprechpartner. Fachlicher Kursbedarf und Gruppengröße werden unabhängig davon mit der Schule abgestimmt.
Die Vereinbarung betrifft die ganze Veranstaltung am Standort.
Mit der Schule die Bedingungen für praktische Aufgaben abstimmen.
Vorbereitung und Erreichbarkeit des Unterrichtsorts organisieren.
Beschäftigte für den gesamten Ablauf von anderen Aufgaben freistellen.
Bei der Auswahl geeigneter Personen nennt die DGUV auch die Unternehmerin oder den Unternehmer selbst, was gerade für kleinere Betriebe eine Möglichkeit sein kann. Die Eignung für die Aufgabe und die erforderliche anerkannte Qualifikation bleiben dabei zu berücksichtigen. Besprechen Sie die vorgesehene Rolle und den tatsächlichen Schulungsbedarf. Mit diesen Angaben kann bei der Ausbildungsstelle ein geeigneter Lehrgang angefragt werden; die betriebliche Besetzung wird anschließend entsprechend organisiert.
Klären Sie die Teilnahmeberechtigung und die Zuständigkeit Ihrer BG oder Unfallkasse. Die ermächtigte Schule erläutert das Verfahren für die vorgesehene direkte Abrechnung berechtigter Lehrgangsgebühren und die benötigten Arbeitgeberangaben. Zusätzlich ausdrücklich gewünschte Leistungen werden mit eigenem Umfang und gesonderten Kostenbedingungen vereinbart.
Vorgesehene Personen und zuständigen Träger klären.
Unterlagen sowie gesondert bestellte Leistungen nachvollziehen.
| Frage | Klärung |
|---|---|
| Welche Vorqualifikation liegt vor? | Anerkannte vorhandene Nachweise ansehen |
| Welcher Kurs ist geeignet? | Ausbildung oder Fortbildung mit der Stelle besprechen |
| Welche Durchführung passt? | Öffentliche Teilnahme oder eigene Gruppe abstimmen |

Wenn einzelne Beschäftigte geschult werden sollen, kann ein geeigneter öffentlicher Kursplatz passen. Nennen Sie bei der Anfrage den betrieblichen Zweck und die benötigte Kursart. Die konkrete Bestätigung liefert Unterrichtsort und Teilnahmezeiten. Diese Informationen werden an die angemeldete Person und die zuständige betriebliche Stelle weitergegeben.
Die DGUV sieht Fortbildung in der Regel im Abstand von zwei Jahren vor. Für eine ausnahmsweise Überschreitung beschreibt sie Handlungsspielraum: Eine bereits ausgebildete Person kann zunächst weiter als Ersthelfende eingesetzt werden, die Fortbildung muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Klären Sie anhand der tatsächlichen Schulungsangaben einen passenden weiteren Lehrgang. Diese Ausnahme ist kein Ersatz für eine laufende Qualifikationsplanung; halten Sie besuchte Veranstaltungen und anstehende Fortbildungen nachvollziehbar fest.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Zusätzlich werden die Pausen der Veranstaltung eingeplant. Nutzen Sie den gesamten bestätigten Ablauf für die Freistellung und gegebenenfalls Raumbelegung, damit die Teilnehmenden während aller Erklärungen und praktischen Aufgaben anwesend sein können.
Die reguläre Fortbildung baut unter anderem auf den bisherigen Erfahrungen der Ersthelfenden auf. Nach den DGUV-Informationen kann sie nicht im Rahmen einer Grundausbildung erfolgen. Für Personen mit Fortbildungsbedarf wird deshalb ein eigener geeigneter Lehrgang mit der Ausbildungsstelle vereinbart.
Die DGUV nennt beispielsweise Entgeltfortzahlung und Fahrkosten als Aufwand des Unternehmens. Die berechtigten regulären Lehrgangsgebühren können nach dem Trägerverfahren direkt abgerechnet werden. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung daher auch die tatsächlichen betrieblichen Aufwendungen für die Teilnahme der Beschäftigten.
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