Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 53909 Zülpich sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,7 km vom Suchpunkt

8,1 km vom Suchpunkt

9,5 km vom Suchpunkt

10,0 km vom Suchpunkt

10,3 km vom Suchpunkt

11,1 km vom Suchpunkt

Ein eigener Lehrgang kann die Ersthelferqualifizierung in Ihrem Zülpicher Betrieb am vereinbarten Standort zusammenführen. Wählen Sie die passende Ausbildung oder Fortbildung nach anerkannten vorhandenen Nachweisen. Schule und Unternehmen klären ihre Aufgaben für Unterricht, Raum und vollständige Teilnahme; die Gebührenfrage wird vor der Vereinbarung vorbereitet.
Eine Ersthelfergruppe Ihres Zülpicher Betriebs ist noch nicht fertig organisiert, wenn die Namen feststehen. Die ausgewählten Beschäftigten brauchen einen Lehrgang, der zu ihrem Qualifikationsstand passt, und einen Tag ohne Verpflichtungen im Arbeitsablauf. Legen Sie deshalb bisherige Kursbescheinigungen bereit und klären Sie mit der Schule, ob Ausbildung oder Fortbildung ansteht.
Soll eine Inhouse-Schulung stattfinden, erläutern Sie die Raumsituation und Größe der Gruppe. Erst nach der Zusage der Ausbildungsstelle steht die Durchführung fest. Alternativ lassen sich einzelne Personen zu offenen Lehrgängen anmelden. Für die Kostenfrage wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse: Eine Übernahme und direkte Abrechnung setzen die jeweiligen Bedingungen des Trägers und vollständig vorbereitete Angaben für die ermächtigte Schule voraus.
Die mögliche Übernahme einer Lehrgangsgebühr ersetzt keine Prüfung des gesamten Angebots. Nutzen Sie die Bedingungen Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse zur Berechtigung und zum Verfahren. Für zusätzliche vom Betrieb beauftragte Leistungen wird gesondert geklärt, welche Vergütung vereinbart ist.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Aufgabe | Abstimmung |
|---|---|
| Fachliche Schulung | Passender Lehrgang mit der Ausbildungsstelle |
| Betrieblicher Lernrahmen | Raum und Arbeitsvertretungen vorbereiten |
| Finanzielle Vereinbarung | Trägerverfahren und zusätzliche Leistungen klären |
Ein gemeinsamer Lernort wird mit konkreten Voraussetzungen geplant.
Die Qualifizierung passt zu anerkannten bisherigen Nachweisen.
Die Gruppe kann Fragen und Übungen im Unterricht bearbeiten.
Raum und ganze Kurszeit sind tatsächlich verfügbar.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse gibt Bedingungen und Verfahren für finanzierte betriebliche Teilnahmen vor. Ermitteln Sie die Berechtigung der vorgesehenen Personen und stellen Sie die verlangten Angaben bereit. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgänge direkt mit dem Träger abrechnen. Im konkreten Angebot sollte ebenso verständlich sein, welche weiteren Leistungen Sie bestellen und welche eigenen Kosten damit verbunden sind.
Berechtigung und nötige Angaben ermitteln.
Lehrgangsgebühr und zusätzliche Bestellungen verstehen.
Bei einer Inhouse-Veranstaltung wird ein geeigneter Lehrgang für die vorgesehenen Personen am vereinbarten Ort organisiert. Das kann eine Gruppe zur selben Ausbildung zusammenbringen und die gemeinsame Auseinandersetzung mit Fragen erleichtern. Der Nutzen entsteht durch den tatsächlich passenden Kurs und Zeit zum Lernen. Sprechen Sie deshalb nicht nur über eine gewünschte Ortsangabe, sondern auch über die fachliche Zuordnung und ungestörte Beteiligung. Der Unterricht bleibt eine vollständige Schulung mit Erklärungen und praktischen Übungen.
Die Ausbildungsstelle klärt die fachliche Durchführung und die Bedingungen für praktische Übungen. Der Betrieb beschreibt Personenzahl und Raumvorschlag und stellt den vereinbarten Rahmen bereit. Ebenso werden laufende Arbeitsaufgaben während des Lehrgangs anderweitig organisiert. Machen Sie diese Zuständigkeiten vor dem Termin verständlich, damit ein eigener Standort auch als Unterrichtsraum verfügbar ist. Die Teilnehmenden brauchen den gesamten Ablauf als freie Lernzeit; Nähe zum Arbeitsplatz darf nicht in parallele Aufgaben münden.
Die Ausbildung und die Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für den konkreten Tag vereinbaren Sie den vollständigen Ablauf mit Pausen. Dieser Rahmen wird im Betrieb freigehalten, damit alle vorgesehenen Beschäftigten Erklärungen und praktische Übungen durchgehend besuchen können.
Führen Sie die tatsächlichen Abschlussdaten der vorgesehenen Personen weiter. Die regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Eine Übersicht unterstützt rechtzeitige Kursanfragen und die Abstimmung mit Arbeitsvertretungen, damit die passende Teilnahme vollständig ermöglicht werden kann.
Eine neue Funktion oder Anstellung allein entscheidet über die Kursart nicht. Anerkannte vorhandene Ausbildungen werden bei der fachlichen Einordnung berücksichtigt. Klären Sie anhand der Belege, welche weitere Schulung benötigt wird, bevor Sie eine geeignete Ausbildung oder Fortbildung verbindlich buchen.