Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 39638 Gardelegen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
21,6 km vom Suchpunkt

23,2 km vom Suchpunkt

25,9 km vom Suchpunkt

27,0 km vom Suchpunkt

30,0 km vom Suchpunkt

30,2 km vom Suchpunkt

Für Gardelegener Unternehmen geht es um geeignete Qualifikation und die Erste-Hilfe-Organisation am jeweiligen Arbeitsort. Ausbildung oder Fortbildung werden nach den anerkannten vorhandenen Nachweisen ausgewählt. Fragen Sie passende öffentliche Plätze oder eine eigene Inhouse-Gruppe bei einer ermächtigten Stelle an und planen Sie den vollständigen Besuch der Veranstaltung.
Innerhalb der Einheitsgemeinde Gardelegen kann dieselbe Firmenbezeichnung auf weit auseinanderliegende Standorte verweisen. In einer Kursinformation sollte deshalb nicht nur „im Betrieb“ stehen. Geben Sie die vollständige Unterrichtsanschrift einschließlich Ortsteil an und klären Sie, welchen Eingang die Gruppe nutzen soll.
Bei vereinbartem Inhouse-Unterricht erhält auch die Ausbildungsstelle diese Angaben. Für einen öffentlichen Lehrgang übernehmen Sie die bestätigte Veranstaltungsadresse der Schule. Eine eindeutige Information spart Rückfragen am Morgen und hilft, den gesamten Unterricht gemeinsam zu beginnen. Sie ersetzt die Abstimmung des passenden Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgangs nicht.
Erfragen Sie bei der ermächtigten Schule die Bedingungen für die vorgesehene direkte Abrechnung berechtigter Lehrgangsgebühren mit Ihrer BG oder Unfallkasse. Bereiten Sie die geforderten Arbeitgeberangaben vor. Weitere ausdrücklich bestellte Leistungen werden mit eigenem Umfang und gesonderten Konditionen vereinbart. Vor der Zusage sollte der tatsächliche Auftrag verständlich sein.
Berechtigte Personen und Zuständigkeit des Trägers klären.
Benötigte Unterlagen und zusätzliche Bestellung nachvollziehen.
Den vereinbarten Unterricht am tatsächlichen Standort vorbereiten.
Qualifikationsbedarf und vorgesehene Personenzahl beschreiben.
Die Möglichkeiten für praktische Aufgaben abstimmen.
Andere Arbeit während der ganzen Veranstaltung vertreten lassen.

Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie die absolvierten Lehrgänge der einzelnen Personen nachvollziehbar fest. Diese Angaben unterstützen die Auswahl der weiteren geeigneten Schulung; die bestätigte Teilnahme wird anschließend mit den Arbeitsbereichen organisatorisch abgestimmt.
Klärung
Geeigneten Platz mit seinen tatsächlichen Zeiten bestätigen lassen
Klärung
Kursart, Personenzahl und Durchführbarkeit vereinbaren
Klärung
Vorhandene Angaben zur Qualifikation mit der Schule besprechen
Wenn Beschäftigte an verschiedenen Standorten der Einheitsgemeinde eingesetzt werden, brauchen sie die Erste-Hilfe-Informationen für die jeweiligen Arbeitsbereiche. Machen Sie deutlich, welche Ersthelfenden dort angesprochen werden können und welche internen Meldewege gelten. Der Arbeitgeber benennt die ausgebildeten Personen und organisiert ihre Verfügbarkeit. Prüfen Sie die örtlichen Angaben, wenn sich eine Zuordnung ändert. Die fachliche Schulung und diese Information am tatsächlichen Arbeitsort werden im Unternehmen miteinander verbunden.
Die DGUV beschreibt als Ziel eines Erste-Hilfe-Kurses, in einer Notfallsituation handeln zu können. Der Unterricht bereitet deshalb auch auf konkrete Handlungen vor, die praktisch geübt werden. Für die Beschäftigten ist der Lehrgang eine Lerngelegenheit mit eigener Mitarbeit und Rückfragen. Erläutern Sie bei der betrieblichen Vorbereitung diesen Rahmen und ermöglichen Sie die vollständige Teilnahme. Persönliche Fragen zu den Bedingungen des Kurses können direkt mit der Ausbildungsstelle besprochen werden.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Pausen werden zum Veranstaltungsrahmen hinzugerechnet. Nutzen Sie die ganzen bestätigten Zeiten für Freistellung, gegebenenfalls Anreise und die Bereitstellung eines eigenen Raums, damit die Beschäftigten bei allen Erklärungen und praktischen Aufgaben teilnehmen können.
Die Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung nach DGUV Vorschrift 1 sind Präsenzveranstaltungen. Die praktischen Aufgaben müssen im Kurs geübt werden können. Eine ausschließlich online durchgeführte Veranstaltung ersetzt diesen regulären Lehrgang deshalb nicht; vorgesehen ist der persönliche Besuch am vereinbarten Unterrichtsort.
Die Unfallversicherungsträger tragen nach den DGUV-Informationen Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich anwesende Personen. Ermächtigte Ausbildungsstellen können Stornoregelungen treffen. Lesen Sie deshalb die Bedingungen Ihrer konkreten Buchung und lassen Sie vor der Zusage erläutern, welche Regelung bei einem Rücktritt gilt.