Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 46459 Rees sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,7 km vom Suchpunkt

11,5 km vom Suchpunkt

16,0 km vom Suchpunkt

16,1 km vom Suchpunkt

17,7 km vom Suchpunkt

19,0 km vom Suchpunkt

Für Ihren Reeser Betrieb lohnt eine fortlaufende Übersicht der anerkannten Ersthelferqualifikationen. Sie hilft, passende Ausbildungen und Fortbildungen zu organisieren. Vor einer Buchung klären Sie außerdem, welchen Lehrgang und welche weiteren Leistungen Sie tatsächlich beauftragen. Inhouse ist eine mögliche Durchführung, deren Bedingungen mit der Schule vereinbart werden.
Welche Beschäftigten Ihres Reeser Betriebs brauchen eine Ausbildung, welche eine Fortbildung? Prüfen Sie vorhandene Bescheinigungen und stimmen Sie die vorgesehenen Personen mit den Verantwortlichen ab. Mit dieser Übersicht kann die Ausbildungsstelle den passenden Lehrgang besprechen.
Für einen Inhouse-Kurs nennt Ihre Anfrage Gruppengröße und beschreibt die Bedingungen praktischer Übungen. Lassen Sie die Durchführung bestätigen und organisieren Sie Vertretungen für den gesamten Tag. Einzelpersonen können gegebenenfalls offene Kurse nutzen. Die Gebührenregelung besprechen Sie vorab mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Übernahme und direkte Abrechnung sind an seine Voraussetzungen und die erforderlichen Angaben des vorgesehenen Verfahrens mit einer ermächtigten Schule gebunden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Bedingungen und der Ablauf einer finanzierten Teilnahme werden durch die für Ihren Betrieb zuständige BG oder Unfallkasse vorgegeben. Ermitteln Sie Berechtigung und verlangte Angaben vor dem Lehrgang. Eine ermächtigte Schule kann berechtigte betriebliche Schulungen direkt mit dem Träger abrechnen. Lassen Sie im konkreten Angebot zusätzlich erkennen, welche Vergütung für weitere von Ihnen beauftragte Leistungen beim Unternehmen verbleibt.
Voraussetzungen und nötige Angaben zur Gebührenübernahme ermitteln.
Lehrgangsgebühr und eigene Zusatzbestellungen nachvollziehen.
Drei Informationen unterstützen die weitere Organisation.
Anerkannte Qualifikationen mit tatsächlichen Daten festhalten.
Passende Ausbildung oder Fortbildung fachlich einordnen.
Lehrgang, weitere Leistungen und Kosten verstehen.
| Grundlage | Daraus folgt |
|---|---|
| Anerkannte Ausbildungsbelege | Geeigneten nächsten Lehrgang bestimmen |
| Tatsächlich absolvierte Kurse | Weitere Fortbildung rechtzeitig organisieren |
| Beschriebenes Angebot | Leistungsauftrag und finanzielle Vereinbarung klären |
Bei einer Anfrage sollte verständlich sein, welche Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird und wie die Teilnahme organisiert werden soll. Bitten Sie um eine klare Beschreibung der vereinbarten Leistungen. Das gilt für einzelne Kursplätze ebenso wie für eine eigene Veranstaltung. Ein gemeinsamer Termin benennt nicht von selbst die fachliche Kursart. Ebenso bedeutet die mögliche Finanzierung einer Lehrgangsgebühr nicht, dass jede zusätzliche Bestellung übernommen wird. Klären Sie Inhalt und Kosten des Auftrags, bevor der Betrieb verbindlich zusagt.

Für einen Inhouse-Termin werden Raum, Personenzahl und praktische Übungsbedingungen mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Der Betrieb stellt den vereinbarten Rahmen bereit und vertritt laufende Aufgaben. Die ganze Veranstaltung bleibt freie Unterrichtszeit, damit sämtliche Erklärungen und Übungen besucht werden können.
Eine Ersthelferplanung endet nicht mit der Bestellung eines einzelnen Kurstages. Halten Sie fest, welche Personen welche anerkannten Lehrgänge abgeschlossen haben und welche Besuche noch offen sind. Aus diesen Nachweisen wird der nächste fachliche Bedarf eingeordnet. Die regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Eine gepflegte Übersicht erleichtert rechtzeitige Anfragen, statt jede Planung neu aus einer bloßen Namensliste zu beginnen. Arbeitsvertretungen werden für die jeweils passenden vollständigen Teilnahmen organisiert.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die Freistellung zählt der ganze Veranstaltungsablauf mit Pausen. Stimmen Sie ihn mit der Schule ab und ermöglichen Sie der Gruppe vollständige Anwesenheit bei sämtlichen Erklärungen und Übungen.
Der Unternehmer ordnet die Aufgabe durch die Benennung zu. Beschäftigte sollten anschließend wissen, welche Personen vorgesehen sind und wie die örtlichen Hilfewege organisiert werden. Diese interne Information ergänzt die fachliche Schulung und gehört zur nachvollziehbaren Erste-Hilfe-Organisation des Betriebs.
Eine neue Funktion oder Anstellung allein entscheidet darüber nicht. Anerkannte bereits erworbene Qualifikationen werden berücksichtigt. Lassen Sie anhand der Ausbildungsbelege klären, welche weitere Schulung für die betreffende Person passend ist, bevor ein geeigneter Lehrgang verbindlich gebucht wird.