Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 73054 Eislingen/Fils sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,5 km vom Suchpunkt

7,1 km vom Suchpunkt

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Eislingen/Fils · Baden-Württemberg
Für die betriebliche Schulung in Eislingen werden Lehrgangsbedarf, Finanzierung und freie Unterrichtszeit vor der Teilnahme geklärt. Ausbildung und Fortbildung müssen fachlich zu anerkannten vorhandenen Nachweisen passen. Ob Gebühren übernommen werden, richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger; ein Inhouse-Ort allein ist keine vollständige Kostenklärung.

Eine Schulung braucht freie Lernzeit. Stimmen Sie in Ihrem Eislinger Unternehmen die vorgesehenen Personen und Vertretungen mit den Arbeitsbereichen ab. Prüfen Sie vorhandene Bescheinigungen, damit Ausbildung und Fortbildung passend mit der Schule besprochen werden können.
Für Inhouse-Unterricht nennt die Anfrage Teilnehmerzahl und beschreibt Räume für praktische Übungen. Die Ausbildungsstelle bestätigt die Bedingungen und Durchführung. Für einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge passen. Vor der Teilnahme klären Sie die Gebührenübernahme mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Seine Voraussetzungen und das vorgesehene Abrechnungsverfahren bestimmen, welche Angaben und Unterlagen die ermächtigte Schule braucht. Bereiten Sie diese rechtzeitig für den Termin vor.
Die Vorbereitung klärt mehr als einen angezeigten Preis.
Gelten die Trägerbedingungen für die geplanten Teilnahmen?
Welche Angaben werden für die Gebührenabrechnung benötigt?
Welche weiteren Leistungen bestellt und bezahlt der Betrieb?
Ein Angebot für die betriebliche Schulung kann mehr beschreiben als die Lehrgangsgebühr. Fragen Sie deshalb, welche Leistungen konkret vereinbart werden. Die mögliche Übernahme der Gebühr durch BG oder Unfallkasse richtet sich nach deren Bedingungen und Verfahren. Zusätzliche vom Unternehmen bestellte Leistungen sind damit nicht automatisch mitfinanziert. Klären Sie die Berechtigung der vorgesehenen Personen und lassen Sie die übrigen Kostenpositionen erklären. So kennt der Betrieb den Leistungsauftrag und einen möglichen eigenen Zahlungsanteil vor dem Lehrgang.

Nennen Sie Raum, Einrichtung und Personenzahl für die geplante Veranstaltung. Die Ausbildungsstelle stimmt die Bedingungen für praktische Übungen mit Ihnen ab. Der Betrieb sorgt anschließend dafür, dass der vereinbarte Rahmen während der ganzen Schulung für den Unterricht zur Verfügung steht.
Für die Gebührenklärung nutzen Sie die Hinweise des Trägers, der für Ihren Betrieb zuständig ist. Er entscheidet nach seinen Voraussetzungen über berechtigte Teilnahmen und nennt die nötigen Angaben. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann betriebliche Lehrgänge unter diesen Bedingungen direkt abrechnen. Halten Sie daneben fest, welche zusätzlichen Leistungen Sie vereinbaren und welcher Kostenanteil dafür beim Unternehmen verbleibt.
Vorgaben des eigenen Unfallversicherungsträgers heranziehen.
Abrechnung der Gebühr und weitere Leistungspositionen verstehen.
| Bereich | Grundlage |
|---|---|
| Passender Lehrgang | Anerkannte vorhandene Qualifikation |
| Finanzierung | Berechtigung und vereinbarte Leistungen |
| Arbeitsfreistellung | Vollständiger Kursablauf einschließlich Pausen |
Die regulären betrieblichen Ausbildungen und Fortbildungen haben jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die konkrete Arbeitsfreistellung brauchen Sie den Ablauf mit Pausen. Stimmen Sie ihn mit der Schule ab und halten Sie diese ganze Zeit von anderen Aufgaben frei. Auch ein Lehrgang im Unternehmen bleibt Unterricht, der nicht zwischendurch durch laufende Arbeit ersetzt wird. Nach tatsächlich absolvierten Kursen helfen die Abschlussdaten bei der weiteren Planung; Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die Arbeitsplanung verwenden Sie den gesamten abgestimmten Ablauf mit Pausen. Auch eine Veranstaltung im eigenen Betrieb braucht diese vollständige Zeit, damit die Gruppe alle Erklärungen und Übungen besuchen kann.
Das ist Aufgabe des Unternehmers. Informieren Sie die Beschäftigten anschließend über die vorgesehenen Personen und die örtlichen Hilfewege. Die interne Benennung und Organisation ergänzen die fachliche Ausbildung; sie ergeben sich nicht allein aus dem persönlichen Kursdokument.
Nennen Sie die bisherigen Ausbildungsbelege der vorgesehenen Personen. Anhand dieser Qualifikationen wird der weitere Kursbedarf eingeordnet. Eine neue betriebliche Aufgabe oder Anstellung allein verlangt nicht automatisch einen erneuten Grundkurs; klären Sie die passende weitere Schulung vor der Buchung.
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