Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 29614 Soltau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,4 km vom Suchpunkt

1,6 km vom Suchpunkt

1,8 km vom Suchpunkt

16,5 km vom Suchpunkt

17,3 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

Für Soltauer Betriebe wird die passende Ersthelferschulung nach anerkannten vorhandenen Qualifikationen ausgewählt. Klären Sie Ausbildung oder Fortbildung und organisieren Sie geeignete Teilnahmen. Eine Inhouse-Veranstaltung braucht abgestimmte Raum- und Gruppenbedingungen; vollständige Arbeitsfreistellung und das Gebührenverfahren bereiten Sie vor dem Lehrgang vor.
Welche Beschäftigten Ihres Soltauer Betriebs sollen gemeinsam einen Lehrgang besuchen? Stimmen Sie mögliche Tage und die erforderlichen Vertretungen ab. Mit vorhandenen Bescheinigungen kann die Schule Ausbildung und Fortbildung passend zum aktuellen Auftrag einordnen.
Ein Inhouse-Kurs benötigt Räume, in denen Unterricht und Übungen möglich sind. Beschreiben Sie dem Anbieter die Bedingungen und nennen Sie die Gruppengröße; die Durchführung wird ausdrücklich vereinbart. Für einzelne Personen können offene Kurse passen. Erfragen Sie vor der Teilnahme bei Ihrem Unfallversicherungsträger die Voraussetzungen einer Gebührenübernahme. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle folgt dessen Verfahren und benötigt die dafür vorgesehenen Angaben und Unterlagen.
Klärung
Geeignete Ausbildung oder Fortbildung
Klärung
Abgestimmter Raum mit vollständiger Lernzeit
Klärung
Berechtigung und Verfahren des Trägers
Nennen Sie bei der Inhouse-Anfrage die Personenzahl und beschreiben Sie den vorgesehenen Raum. Die Schule stimmt mit Ihnen die Bedingungen für Unterricht und praktische Übungen ab. Nach einer Bestätigung bereitet der Betrieb die Einrichtung vor und organisiert Arbeitsvertretungen. Die Beschäftigten erhalten den verbindlichen Ablauf mit dem tatsächlichen Lernort. Während des ganzen Lehrgangs muss ihre Teilnahme ohne andere Arbeitsaufgaben möglich bleiben.
Diese Grundlagen unterstützen die Abstimmung mit der Schule.
Anerkannte Belege und nächste Lehrgänge erfassen.
Raum und Durchführung gemeinsam vereinbaren.
Durchgehende Anwesenheit der Gruppe ermöglichen.
Sichten Sie die anerkannten Nachweise Ihrer vorgesehenen Beschäftigten. Mit der Ausbildungsstelle werden offene Fragen zum weiteren Qualifizierungsbedarf geklärt. Eine neue Aufgabe oder Anstellung allein bestimmt nicht automatisch eine erneute Grundausbildung. Ordnen Sie passende Lehrgänge fachlich zu. Anschließend wählen Sie geeignete öffentliche Teilnahmen oder eine eigene Gruppe nach den Möglichkeiten Ihres Betriebs. Die tatsächlich absolvierten Kurse werden für weitere Fortbildungen nachvollziehbar festgehalten.
Der Unternehmer benennt die vorgesehenen Ersthelfenden. Informieren Sie die Beschäftigten anschließend über diese Personen und die örtlichen Hilfewege. Eine Übersicht der tatsächlichen Kursabschlüsse hilft daneben, weitere Fortbildungen rechtzeitig vorzubereiten und offene Teilnahmen nachvollziehbar zu halten.
Erfragen Sie bei Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse die Voraussetzungen für finanzierte Teilnahmen und die erforderlichen Angaben. Mit der ermächtigten Schule bereiten Sie den vorgesehenen Abrechnungsweg vor. Bei erfüllter Berechtigung ist die direkte Abrechnung der Lehrgangsgebühr mit dem Träger möglich. Zusätzlich bestellte Leistungen werden anhand des Angebots gesondert auf Vergütung und mögliche eigene Kosten geprüft.
Berechtigung und nötige Angaben beim Träger klären.
Gebührenabrechnung und weitere Leistungen besprechen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die Arbeitsplanung zählt der ganze Veranstaltungsablauf einschließlich Pausen. Vereinbaren Sie diesen mit der Schule und ermöglichen Sie den Beschäftigten die durchgehende Anwesenheit bei sämtlichen Erklärungen und Übungen.
Führen Sie im Betrieb eine Terminübersicht für die vorgesehenen Ersthelfenden. Der nächste Besuch wird anhand ihrer Nachweise organisiert; die regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre erforderlich. Fragen Sie geeignete Lehrgänge rechtzeitig an und berücksichtigen Sie die notwendige Freistellung.
Das kann dem jeweiligen Qualifizierungsbedarf entsprechen. Prüfen Sie Kursart und vollständige Teilnahmemöglichkeit für die Person. Auch bei einer Einzelbuchung werden Freistellung und Gebührenverfahren vorab geklärt und tatsächliche Abschlüsse anschließend für die weitere betriebliche Planung intern festgehalten.