Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 61184 Karben sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,8 km vom Suchpunkt

7,3 km vom Suchpunkt

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7,6 km vom Suchpunkt

9,2 km vom Suchpunkt

11,0 km vom Suchpunkt

Im Karbener Unternehmen richtet sich die weitere Schulung nach den vorhandenen Qualifikationen der Personen. Für die geeignete Ausbildung oder Fortbildung werden passende öffentliche Lehrgänge geprüft; für eine Gruppe kann Inhouse-Unterricht angefragt werden. Halten Sie den konkreten Schulungsauftrag und die Bedingungen der bestätigten Veranstaltung nachvollziehbar.
Mehrere Abteilungen melden Beschäftigte an, doch nach dem Lehrgang sollte nicht jede ihre eigenen unvollständigen Unterlagen führen. Vereinbaren Sie im Karbener Betrieb, wer die tatsächliche Teilnahme und die Bescheinigungen zentral erfasst. Eine vorherige Anmeldung allein belegt noch keinen abgeschlossenen Kurs.
Bitten Sie die Teilnehmenden um die vereinbarten Nachweise und aktualisieren Sie die interne Übersicht. Fragen zur Ausgabe der Bescheinigungen lassen sich schon mit der Ausbildungsstelle klären. Dieses Vorgehen ist bei einem öffentlichen Lehrgang ebenso nützlich wie bei individuell vereinbartem Inhouse-Unterricht.
Für eine eigene Veranstaltung konkrete Bedingungen nennen.
Personenzahl und benötigten Ausbildungsbedarf erläutern.
Veranstaltungsanschrift und räumliche Möglichkeiten beschreiben.
Für die gesamte Schulung die Teilnahme und Raumbelegung organisieren.

Der Arbeitgeber benennt die ausgebildeten Personen. Für die Belegschaft werden die Ansprechpersonen sowie die internen Meldewege bekannt gemacht. Beziehen Sie die Arbeitsbereiche ein, in denen die Ersthelfenden eingesetzt werden. Die örtliche Orientierung ergänzt die fachlichen Kenntnisse, die in der Schulung vermittelt und praktisch geübt werden.
Wer schon als Ersthelfender tätig ist, bringt Erfahrungen und Fragen in eine weitere Schulung mit. Die DGUV nennt auch branchenspezifische Erfahrungen als eine wichtige Grundlage der Fortbildung. Überlegen Sie, welche Punkte beim bisherigen Lernen offen geblieben sind und im Unterricht angesprochen werden können. Praktisches Mitmachen gibt Gelegenheit zu Rückmeldungen durch die Lehrkraft. Für den Besuch braucht die Person die erforderliche Zeit, während die übrigen Arbeitsaufgaben im Unternehmen vertreten werden.
Klären Sie die Berechtigung der vorgesehenen Personen und das Verfahren der für Ihren Betrieb zuständigen BG oder Unfallkasse. Die Schule nennt die benötigten Arbeitgeberangaben für eine vorgesehene direkte Abrechnung. Zusätzliche ausdrücklich gewünschte Leistungen werden mit eigenem Umfang und gesonderten Kostenbedingungen vereinbart.
Zuständigkeit und verlangte Angaben für die Personen klären.
Gewünschte weitere Leistungen und Konditionen vor der Zusage lesen.
Einordnung
Vorhandene anerkannte Qualifikation berücksichtigen
Einordnung
Konkreten Lehrgang und Teilnahme bestätigen lassen
Einordnung
Durchführung mit Standort und Raum abstimmen
Nach der DGUV können Beschäftigte mit einem Führerscheinkurs betrieblich als Ersthelfende bestellt werden, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Der Kurs liegt höchstens zwei Jahre zurück und wurde von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt. Prüfen Sie die Angaben anhand der vorhandenen Bescheinigung. Diese Regel betrifft die betriebliche Bestellung. Sie ist keine allgemeine Zweijahresfrist für den Nachweis beim Fahrerlaubnisantrag; beide Verwendungen werden anhand der jeweils geltenden Voraussetzungen eingeordnet.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Zu den Unterrichtszeiten gehören für die Planung auch die vorgesehenen Pausen. Lassen Sie den gesamten Rahmen bestätigen, damit Freistellung und gegebenenfalls die Räume für die vollständige Teilnahme an der Veranstaltung vorbereitet werden können.
Betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Führen Sie die tatsächlich absolvierten Schulungen für die weitere Planung mit. So lassen sich passende erneute Teilnahmen anfragen und mit den Arbeitsbereichen abstimmen, bevor der konkrete Termin verbindlich organisiert wird.
Die DGUV nennt neben den Lehrgangsgebühren unter anderem Entgeltfortzahlung und Fahrkosten als Aufwand des Unternehmens. Berücksichtigen Sie diese Positionen in Ihrer eigenen Planung. Für berechtigte reguläre Schulungsgebühren kann die ermächtigte Ausbildungsstelle nach dem zuständigen Trägerverfahren direkt abrechnen.