Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 86356 Neusäß sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,8 km vom Suchpunkt

6,8 km vom Suchpunkt

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7,8 km vom Suchpunkt

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Neusäß · Bayern
Für die Ersthelferschulung in Neusässer Unternehmen werden geeignete Lehrgänge anhand anerkannter vorhandener Qualifikationen gewählt. Klären Sie Ausbildung oder Fortbildung und planen Sie passende Teilnahmen. Für Inhouse-Unterricht vereinbaren Sie Raum und Gruppe; vollständige Freistellung und das Verfahren zur Gebührenübernahme werden vorab vorbereitet.

Wer in Ihrem Neusässer Betrieb ausgebildet werden soll und wer eine Fortbildung benötigt, sollte vor der Anfrage feststehen. Prüfen Sie bisherige Bescheinigungen und besprechen Sie die Zuordnung mit der Ausbildungsstelle. Die Arbeitsbereiche stimmen vollständige Teilnahme und Vertretungen ab.
Für einzelne Personen können offene Lehrgänge passen. Bei einer Inhouse-Gruppe braucht die Schule Angaben zu Teilnehmerzahl und Räumen für praktische Übungen; lassen Sie die Durchführung bestätigen. Die Gebührenübernahme klären Sie vor der Teilnahme mit Ihrem Unfallversicherungsträger. Seine Voraussetzungen und das Abrechnungsverfahren legen fest, welche Angaben und Unterlagen eine ermächtigte Ausbildungsstelle für direkte Abrechnung benötigt.
Sichten Sie die anerkannten Nachweise der vorgesehenen Personen und erfassen Sie deren tatsächlichen Ausbildungsstand. Fragen zur benötigten Ausbildung oder Fortbildung werden mit der Ausbildungsstelle eingeordnet. Eine neue Aufgabe allein bestimmt nicht automatisch eine erneute Grundausbildung. Danach organisieren Sie geeignete öffentliche Teilnahmen oder eine eigene Gruppe. Halten Sie die tatsächlich absolvierten Lehrgänge später für die weitere Fortbildungsplanung nachvollziehbar fest.
Drei Grundlagen machen die Anfrage konkret.
Anerkannte Belege und nächsten Lehrgangsbedarf erfassen.
Raum und Übungen mit der Schule vereinbaren.
Den gesamten Ablauf durch Arbeitsvertretungen absichern.
Der Unternehmer benennt die vorgesehenen Ersthelfenden für den Betrieb. Die Beschäftigten sollten wissen, welche Personen diese Aufgabe übernehmen und wie örtliche Hilfewege organisiert sind. Eine Übersicht tatsächlicher Kursabschlüsse unterstützt zugleich die rechtzeitige Vorbereitung weiterer Fortbildungen.
Nennen Sie bei einer Inhouse-Anfrage die tatsächliche Betriebsanschrift in Neusäß sowie den Raumvorschlag. Ergänzen Sie Angaben zur Einrichtung und vorgesehenen Gruppengröße. Die Schule bespricht mit Ihnen die Bedingungen für die praktischen Teile. Nach Bestätigung werden Raum und Arbeitsfreistellung entsprechend vorbereitet. Die Beschäftigten erhalten den verbindlichen Ablauf und können während des gesamten Lehrgangs ohne andere Aufgaben am Unterricht mitmachen.
Ermitteln Sie bei der zuständigen BG oder Unfallkasse, welche Voraussetzungen für eine finanzierte betriebliche Teilnahme erfüllt sein müssen. Bereiten Sie die verlangten Angaben mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vor. Bei bestehender Berechtigung ist die unmittelbare Abrechnung der Lehrgangsgebühr mit dem Träger möglich. Weitere vereinbarte Leistungen im Angebot werden gesondert auf Vergütung und möglichen eigenen Kostenanteil geprüft.
Berechtigung und nötige Angaben beim Träger klären.
Abrechnung der Gebühr sowie Zusatzleistungen besprechen.
| Thema | Grundlage |
|---|---|
| Lehrgang | Anerkannte Qualifikation und nächster Bedarf |
| Unterricht | Vereinbarter Raum mit freier Lernzeit |
| Gebühren | Berechtigung und Verfahren des Trägers |
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die vollständige Veranstaltung enthält zusätzlich die vorgesehenen Pausen. Stimmen Sie den genauen Ablauf mit der Schule ab und reservieren Sie ihn im Arbeitsplan für die durchgehende Anwesenheit der gesamten Gruppe.
Führen Sie die tatsächlichen Abschlussdaten und anerkannten Qualifikationen in einer Übersicht weiter. In der Regel ist eine Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen. Bei offenen Fragen zum vorhandenen Stand klären Sie den passenden nächsten Lehrgang vor einer verbindlichen Anmeldung.
Ein geeigneter öffentlicher Kurs kann den jeweiligen Qualifizierungsbedarf ebenfalls erfüllen. Prüfen Sie Kursart und vollständige Teilnahmemöglichkeit für die Person. Auch dabei werden Arbeitsfreistellung und Gebührenverfahren vor dem Besuch geklärt und tatsächliche Abschlüsse anschließend intern nachgehalten.