Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 29410 Salzwedel sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,4 km vom Suchpunkt

0,7 km vom Suchpunkt

17,1 km vom Suchpunkt

22,9 km vom Suchpunkt

26,1 km vom Suchpunkt

27,5 km vom Suchpunkt

Betriebliche Lehrgänge bereiten Beschäftigte auf ihre Aufgabe als Ersthelfende vor. Für Salzwedel können Unternehmen geeignete öffentliche Veranstaltungen prüfen oder Unterricht für die eigene Gruppe anfragen. Die benötigte Ausbildung oder Fortbildung wird nach den vorhandenen Qualifikationen geklärt, bevor der konkrete Besuch organisatorisch vorbereitet wird.
Eine kurze interne Nachricht mit dem Stadtnamen kann bei Salzwedels vielen Ortsteilen zu wenig Orientierung bieten. Geben Sie den Beschäftigten die bestätigte Unterrichtsanschrift und den vereinbarten Beginn weiter. Klären Sie, ob sie am eigenen Betriebsstandort, an einer anderen Niederlassung oder bei der Ausbildungsstelle erwartet werden.
Eine gemeinsame Kursinformation sollte auch benennen, wer Rückfragen vor dem Tag sammelt. So werden unterschiedliche Zwischenstände nicht versehentlich weiterverwendet. Die fachliche Auswahl von betrieblicher Ausbildung oder Fortbildung erfolgt davor mit der Schule; Inhouse-Unterricht wird ausdrücklich und individuell vereinbart.
Für reguläre Erste-Hilfe-Lehrgänge nach DGUV Vorschrift 1 ist Präsenzunterricht erforderlich. Die Beschäftigten sollen sich mit tatsächlichen Handlungen befassen und diese praktisch üben können. Reine Online-Wissensvermittlung erfüllt diesen Schulungsrahmen nicht. Berücksichtigen Sie bei einer Buchung deshalb, wo und über welchen vollständigen Zeitraum die Person am Unterricht teilnimmt. Für einen eigenen Gruppentag gehören die geeigneten Räumlichkeiten zur Vereinbarung mit der Schule, damit die vorgesehenen Lernaufgaben vor Ort möglich sind.
Eine Buchung dokumentiert zunächst die vereinbarte Teilnahme. Die Lehrkraft darf die Bescheinigung nach den DGUV-Vorgaben erst ausgeben, wenn sie nach regelmäßigem Besuch von den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt ist. Übernehmen Sie für die betriebliche Qualifikationsübersicht deshalb die tatsächlich besuchten und bescheinigten Lehrgänge. Auf dieser Grundlage können weitere passende Schulungen geplant werden. Fragen zur Ausgabe oder zu den Teilnahmebedingungen werden mit der Ausbildungsstelle geklärt.
Diese Angaben helfen bei der Klärung der Durchführung.
Benötigte Kursart und vorhandene Qualifikationen beschreiben.
Die vorgesehene Anzahl der Teilnehmenden nennen.
Den tatsächlichen Lernort und die räumlichen Möglichkeiten angeben.

Der Arbeitgeber benennt die ausgebildeten Ersthelfenden. Die Beschäftigten benötigen Informationen darüber, wer erreichbar ist und wie Hilfe im Arbeitsbereich veranlasst wird. Ergänzen Sie den Kursbesuch deshalb durch die örtliche Orientierung zu den internen Meldewegen und den Ansprechpersonen im Unternehmen.
| Aufgabe | Organisation |
|---|---|
| Lernzeit | Vertretung der übrigen Arbeitsaufgaben vorbereiten |
| Öffentlicher Kurs | Anreise zur tatsächlichen Unterrichtsanschrift berücksichtigen |
| Inhouse-Unterricht | Vereinbarte Raumvorbereitung und Zugang umsetzen |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für eine vorgesehene direkte Abrechnung klären Sie die zuständige BG oder Unfallkasse sowie die Teilnahmeberechtigung. Die ermächtigte Schule erläutert das Verfahren und die benötigten Arbeitgeberangaben. Weitere ausdrücklich bestellte Leistungen werden mit eigenem Umfang und gesonderten Kostenbedingungen vereinbart, damit der tatsächliche Auftrag nachvollziehbar bleibt.
Berechtigung der vorgesehenen Personen und Zuständigkeit prüfen.
Geforderte Angaben und zusätzlich bestellten Umfang vorbereiten.

Die betriebliche Ausbildung und die Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Pausen werden für die ganze Veranstaltung zusätzlich eingeplant. Lassen Sie sich die vollständigen Zeiten nennen und organisieren Sie den gesamten Besuch so, dass die Beschäftigten bei Erklärungen und praktischen Aufgaben mitarbeiten können.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Nutzen Sie die festgehaltenen Lehrgangsdaten für die nächste Planung. Stimmen Sie geeignete Zeiträume mit den Arbeitsbereichen ab und lassen Sie die tatsächlichen Teilnahmen an passenden Fortbildungen durch die Schule bestätigen.
Benennen Sie den zusätzlich gewünschten Umfang und besprechen Sie das konkrete Angebot der Ausbildungsstelle. Eine solche Leistung wird ausdrücklich mit den dazugehörigen gesonderten Konditionen vereinbart. Lesen Sie vor der Beauftragung nach, welche Schulung und welche Ergänzungen tatsächlich bestellt werden sollen.