Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97688 Bad Kissingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Bad Kissingen · Bayern
Für die Ersthelferqualifizierung Ihres Betriebs in Bad Kissingen berücksichtigen Sie anerkannte vorhandene Nachweise. Klären Sie passende Ausbildung oder Fortbildung und organisieren Sie geeignete Teilnahmen. Ein Inhouse-Lehrgang benötigt abgestimmte Raumbedingungen und vollständige Freistellung; die Gebührenabrechnung wird vorab nach dem Verfahren Ihres Unfallversicherungsträgers vorbereitet.

Für Ihren Bad Kissinger Betrieb sollte vor einer Buchung klar sein, welche Personen ausgebildet werden sollen und bei wem eine Fortbildung ansteht. Mit den bisherigen Nachweisen kann die Schule den Lehrgangsbedarf besprechen. Die Verantwortlichen wählen die Beschäftigten aus und ermöglichen die vollständige Teilnahme.
Inhouse-Unterricht wird mit einer Ausbildungsstelle vereinbart. Nennen Sie Teilnehmerzahl und beschreiben Sie Räume für praktische Übungen; lassen Sie die Durchführung bestätigen. Für Einzelpersonen können offene Kurse passen. Erfragen Sie vorab bei Ihrem Unfallversicherungsträger die Voraussetzungen einer Gebührenübernahme und das Verfahren, nach dem eine ermächtigte Schule mit den benötigten Angaben direkt abrechnet.
Fachliche und praktische Fragen werden gemeinsam abgestimmt.
Anerkannte Nachweise und nächsten Bedarf einordnen.
Raum, Gruppe und praktische Übungen vereinbaren.
Vollständige Anwesenheit im Lehrgang ermöglichen.
Bei einer Inhouse-Anfrage nennen Sie die geplante Personenzahl und beschreiben den vorgeschlagenen Unterrichtsraum. Die Ausbildungsstelle vereinbart mit Ihnen die Bedingungen für die praktischen Teile und den Ablauf. Anschließend organisiert der Betrieb die vereinbarte Einrichtung sowie Vertretungen für andere Arbeitsaufgaben. Geben Sie der Gruppe die bestätigten Zeiten weiter. Der gesamte Unterricht muss als freie Lernzeit zur Verfügung stehen, auch wenn er am Arbeitsplatz stattfindet.
| Bereich | Benötigte Grundlage |
|---|---|
| Kursart | Anerkannter Qualifizierungsstand |
| Lehrgangstag | Abgestimmter Raum und freie Teilnahmezeit |
| Gebühren | Berechtigung und Verfahren des Trägers |
Sichten Sie die anerkannten Qualifikationen der vorgesehenen Beschäftigten. Mit der Schule können offene Fragen zum weiteren Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf geklärt werden. Eine neue Anstellung allein bedeutet nicht, dass ein anerkannter Grundkurs wiederholt werden muss. Wählen Sie geeignete Lehrgänge nach dem tatsächlichen Stand. Öffentliche Einzelteilnahmen oder eine eigene Veranstaltung werden danach mit der möglichen Organisation des Unternehmens abgeglichen.
Führen Sie die erworbenen Qualifikationen in Ihrer betrieblichen Übersicht weiter, um Fortbildungen rechtzeitig vorzubereiten. Die Benennung der Ersthelfenden erfolgt durch den Unternehmer. Informieren Sie die Beschäftigten anschließend über diese Personen und die örtlichen Hilfewege.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Wenden Sie sich an die zuständige BG oder Unfallkasse, um die Voraussetzungen für finanzierte Teilnahmen und das vorgesehene Verfahren zu erfahren. Bereiten Sie die verlangten Angaben für die ermächtigte Schule vor. Bei erfüllter Berechtigung kann die Lehrgangsgebühr direkt mit dem Träger abgerechnet werden. Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden nach dem Angebot gesondert auf ihre Kosten geprüft.
Berechtigung und erforderliche Angaben beim Träger erfragen.
Abrechnung der Gebühr und weitere Positionen besprechen.
Beide umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die Arbeitsfreistellung wird die ganze Veranstaltungszeit einschließlich Pausen berücksichtigt. Vereinbaren Sie den tatsächlichen Ablauf mit der Schule, damit alle vorgesehenen Beschäftigten durchgehend an Erklärungen und Übungen teilnehmen können.
In der Regel ist ein Abstand von zwei Jahren vorgesehen. Verwenden Sie die tatsächlichen Abschlussdaten und anerkannten vorhandenen Qualifikationen für die Planung. Bei unklaren Belegen klären Sie den nächsten passenden Lehrgang, bevor Sie eine Teilnahme verbindlich anmelden.
Für einzelne Personen können geeignete öffentliche Lehrgänge ebenfalls passen. Maßgeblich bleibt der jeweilige Qualifizierungsbedarf und die vollständige Teilnahme. Klären Sie auch bei dieser Buchungsform Arbeitsfreistellung und Gebührenverfahren vor dem Kurs und halten Sie die Abschlüsse anschließend nachvollziehbar fest.
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