Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 34346 Hann. Münden sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Mündener Unternehmen organisieren passende Aus- und Fortbildung nach den anerkannten Voraussetzungen der Beschäftigten. Eine Inhouse-Veranstaltung braucht geeignete Bedingungen für die gesamte Gruppe. Öffentliche Termine können einzelne Bedarfe erfüllen; die betrieblichen Angaben zu benannten Ersthelfenden werden zusätzlich aktuell gehalten.
Ausbildung und Fortbildung sollten für die Teilnehmenden vor der Anfrage klar unterschieden sein. Halten Sie im Mündener Unternehmen den Bedarf fest und stimmen Sie mögliche Tage ab. Danach lässt sich die passende Unterrichtsform prüfen.
Bei Inhouse-Kursen benötigt die Ausbildungsstelle Angaben zu Raum und Gruppengröße. Die Durchführung muss bestätigt werden. Berechtigte betriebliche Kursgebühren können nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Erfragen Sie dessen Formulare und mögliche Zusatzkosten vor einer verbindlichen Anmeldung.
Für die direkte Abrechnung berechtigter regulärer Gebühren nutzt die ermächtigte Schule das Verfahren der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Klären Sie die Voraussetzungen und benötigten Angaben. Zusätzlich bestellte Leistungen im Firmenangebot werden daneben ausdrücklich mit ihrer Kostenregelung geprüft.
Zuständigkeit und Übernahmebedingungen erfragen.
Weitere bestätigte Leistungen vor der Zusage lesen.
Für eine Veranstaltung im Betrieb sollte die Schule die Einrichtung und tatsächlich freie Fläche des vorgeschlagenen Raums kennen. Nennen Sie dazu die vorgesehene Personenzahl. Die Ausbildungsstelle beurteilt die Bedingungen für praktische Aufgaben und erklärt die nötige Vorbereitung. Ein Besprechungszimmer mit ausreichend Stühlen ist zunächst ein Vorschlag, aber noch keine vollständige Aussage zur Eignung. Die bestätigten Bedingungen werden am Unterrichtstag für den ganzen Lehrgang bereitgehalten.
Klärung
Geeignete Aus- oder Fortbildung
Klärung
Bestätigte Durchführung für die Gruppe
Klärung
Zusätzlichen Leistungsumfang ausdrücklich vereinbaren
Erklärungen und praktische Aufgaben brauchen die Aufmerksamkeit der Teilnehmenden. Klären Sie intern, wie gewöhnliche Tätigkeiten währenddessen übernommen werden. Auch am eigenen Standort bleibt der Lehrgang eine Veranstaltung, aus der Beschäftigte nicht fortlaufend zur Arbeit zurückgerufen werden sollten.
Die Durchführung wird mit der Schule vereinbart.
Kollegen bearbeiten Übungen miteinander.
Geeignete eigene Räume verwenden.
Vorbereitung für einen Lehrgang bündeln.
Nach einer Schulung wird der tatsächliche Abschluss bei der Person dokumentiert. Daneben muss die übrige Belegschaft wissen, wer im Betrieb als Ersthelfer benannt ist und wie diese Personen erreicht werden. Geben Sie diese Angaben für den Standort verständlich bekannt. Bei Veränderungen werden sie angepasst. Damit bleibt die Organisation nicht bei abgelegten Bescheinigungen stehen, sondern verbindet die Qualifizierung mit den benötigten Informationen im eigenen Unternehmen.
Für betriebliche Ersthelfer ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Nutzen Sie anerkannte Qualifikationen und tatsächlich absolvierte Lehrgänge. Eine vorgesehene Anmeldung allein ist noch kein neuer Abschluss für die Person.
Beide umfassen neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Daraus ergeben sich jeweils 405 Minuten Unterricht. Die vorgesehenen Pausen verlängern die Veranstaltung; die vollständigen Zeiten stehen mit dem konkreten bestätigten Termin fest.
Wenn Kursart und Voraussetzungen passen, kann die Person einen geeigneten öffentlichen Termin besuchen. Eine neue vollständige Inhouse-Gruppe muss dafür nicht automatisch entstehen. Anschließend wird der tatsächlich absolvierte Lehrgang in der personbezogenen Übersicht ergänzt.
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