Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 57439 Attendorn sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,2 km vom Suchpunkt

10,8 km vom Suchpunkt

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23,4 km vom Suchpunkt

Attendorn · Nordrhein-Westfalen
Für Attendorner Betriebe wird der Ersthelferkurs nach dem anerkannten Qualifizierungsstand der vorgesehenen Beschäftigten gewählt. Klären Sie Ausbildung oder Fortbildung und organisieren Sie passende Teilnahmen. Für Inhouse-Unterricht werden Raum und Gruppe abgestimmt; vollständige Arbeitsfreistellung und das Gebührenverfahren bereiten Sie vor der Veranstaltung vor.

Stellen Sie für Ihren Attendorner Betrieb zusammen, wer neu ausgebildet werden soll und bei wem eine Fortbildung ansteht. Vorhandene Bescheinigungen helfen der Schule bei dieser Einordnung. Die Arbeitsbereiche sollten die vorgesehenen Personen und ihre vollständige Freistellung abstimmen.
Nennen Sie Teilnehmerzahl und mögliche Tage und beschreiben Sie die Räume für praktische Übungen. Die Ausbildungsstelle bestätigt die Bedingungen und Durchführung. Für einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge passen. Klären Sie vor der Teilnahme die Gebührenfrage mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Eine Übernahme folgt dessen Voraussetzungen; direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule benötigt die Angaben und Unterlagen des vorgesehenen Verfahrens.
Sichten Sie die vorhandenen Qualifikationen der vorgesehenen Personen. Mit der Schule klären Sie offene Fragen zum tatsächlichen Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung. Eine neue Funktion allein ist kein Grund, anerkannte frühere Nachweise zu übergehen. Erst nach dieser Zuordnung werden gemeinsame Gruppen oder geeignete öffentliche Einzelteilnahmen geplant. Die absolvierten Lehrgänge halten Sie für die spätere Fortbildungsplanung nachvollziehbar fest.
Die fachlichen und praktischen Grundlagen werden gemeinsam betrachtet.
Anerkannte Belege und nächsten Bedarf einordnen.
Raum und praktische Durchführung abstimmen.
Durchgehende Teilnahme der vorgesehenen Personen sichern.
| Grundlage | Benötigte Klärung |
|---|---|
| Qualifikationsstand | Geeigneter Lehrgang |
| Raum und freie Zeit | Mögliche Durchführung |
| Trägervorgaben | Gebührenverfahren und Unterlagen |
Für eine finanzierte betriebliche Schulung gelten die Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Erfragen Sie das Verfahren und die erforderlichen Teilnehmerangaben, bevor der Lehrgang stattfindet. Eine ermächtigte Schule kann bei berechtigter Teilnahme die Gebühr direkt mit dem Träger abrechnen. Weitere von Ihnen bestellte Leistungen werden nach dem Angebot gesondert auf ihre Vergütung geprüft.
Berechtigung beim zuständigen Unfallversicherungsträger klären.
Abrechnung der Gebühr und zusätzliche Leistungen besprechen.
Bei einem Inhouse-Wunsch beschreiben Sie Raumvorschlag und Gruppengröße. Gemeinsam mit der Ausbildungsstelle werden Bedingungen für die Übungen und der Unterrichtsablauf vereinbart. Nach Bestätigung bereitet das Unternehmen den Raum vor und organisiert Vertretungen für die Teilnehmenden. Diese benötigen die vollständige Kurszeit. Teilen Sie den bestätigten Ablauf mit, damit im Betrieb keine parallelen Aufgaben oder Termine für die Gruppe eingeplant werden.
Die Benennung der Ersthelfenden erfolgt durch den Unternehmer. Geben Sie den Beschäftigten Informationen zu diesen Ansprechpersonen und den örtlichen Hilfewegen. Damit ergänzt eine nachvollziehbare interne Organisation die tatsächlich absolvierte fachliche Qualifizierung im Unternehmen.
Ausbildung und Fortbildung haben jeweils einen Umfang von neun Unterrichtseinheiten. Für die konkrete Freistellung wird der komplette Ablauf einschließlich Pausen eingeplant. Auch bei Unterricht am Arbeitsplatz braucht die Gruppe diese Zeit ohne Unterbrechung durch andere betriebliche Aufgaben.
Betriebliche Ersthelfende bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort. Verwenden Sie dafür die tatsächlichen Abschlussdaten und anerkannten vorhandenen Nachweise. Bei offenen Fragen zum Ausbildungsstand klären Sie den passenden nächsten Lehrgang vor der Anmeldung.
Das kann passen, wenn der Lehrgang den jeweiligen Qualifizierungsbedarf erfüllt. Klären Sie auch bei einer Einzelteilnahme die vollständige Freistellung und den Abrechnungsweg vorab. Anschließend werden die tatsächlichen Kursabschlüsse in der betrieblichen Übersicht weitergeführt.