Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 72202 Nagold sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,5 km vom Suchpunkt

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12,7 km vom Suchpunkt

17,3 km vom Suchpunkt

22,7 km vom Suchpunkt

22,9 km vom Suchpunkt

Eine betriebliche Bedarfsliste kann neue und bereits ausgebildete Ersthelfende enthalten. Für ein Nagolder Unternehmen wird deshalb zunächst die geeignete Kursart pro Person geklärt. Anschließend lassen sich passende öffentliche Lehrgänge oder Inhouse-Gruppen organisatorisch abstimmen. Die Personen bekommen die endgültigen Angaben zu ihrer bestätigten Teilnahme.
Neue betriebliche Ersthelfer und bereits Qualifizierte stehen auf derselben internen Liste. Für den Nagolder Betrieb bedeutet das nicht automatisch einen gemeinsamen Lehrgang. Kennzeichnen Sie, welche Personen eine Ausbildung benötigen und wer für eine Fortbildung vorgesehen ist. Lassen Sie die Zuordnung mit der Ausbildungsstelle klären.
Erst danach lohnt sich die gemeinsame Terminplanung. Fragen Sie, welche geeigneten öffentlichen Lehrgänge infrage kommen oder ob für eine passende Gruppe Inhouse-Unterricht vereinbart werden kann. So bleibt die fachliche Voraussetzung maßgeblich, auch wenn intern alle möglichst an einem einzigen Tag freigestellt werden sollen.
Klären Sie vor der Anmeldung, in welcher Sprache die vorgesehenen Beschäftigten dem Unterricht folgen können und was die Ausbildungsstelle für den konkreten Lehrgang bestätigt. Die DGUV nennt für betriebliche Kurse in einer Fremdsprache weiterhin den freigegebenen Leitfaden als Grundlage. Der Kurs wird nicht in mehreren Sprachen abgehalten; die Teilnahmebescheinigung ist auf Deutsch auszustellen. Geben Sie Ihren Sprachbedarf bei der Anfrage an und lassen Sie sich die tatsächlichen Bedingungen des angebotenen Lehrgangs erläutern.
Halten Sie die tatsächlichen Schulungen der Beschäftigten fest. Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Nutzen Sie die vorhandenen Angaben für die nächste Anfrage und stimmen Sie geeignete Zeiträume mit den Arbeitsbereichen ab. Die erneute Freistellung wird für den jeweils bestätigten Termin organisiert.
Für einzelne Beschäftigte lassen Sie passende öffentliche Termine bestätigen. Bei einem Inhouse-Wunsch nennen Sie die vorgesehene Gruppe, den tatsächlichen Standort und die räumlichen Möglichkeiten. Die Anforderungen für praktische Aufgaben werden mit der Schule abgestimmt. Nach der Bestätigung werden Ort und Ablauf an die Personen weitergegeben. Im Unternehmen wird die Vertretung ihrer anderen Aufgaben vorbereitet, sodass alle den vollständigen Lehrgang besuchen und im Unterricht mitarbeiten können.
Die praktische Mitarbeit braucht verlässliche Organisation.
Abgestimmte Fläche und Einrichtung über die ganze Veranstaltung bereitstellen.
Teilnehmende für den vollständigen Ablauf freistellen.
Eine erreichbare Person für organisatorische Rückfragen benennen.
Betriebliche Umsetzung
Arbeitgeber benennt die ausgebildeten Ersthelfenden
Betriebliche Umsetzung
Beschäftigte kennen Ansprechpersonen und Meldewege
Betriebliche Umsetzung
Qualifikationsdaten für die weitere Planung nutzen
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte betriebliche Teilnahmen können die Lehrgangsgebühren nach dem zuständigen Trägerverfahren direkt abgerechnet werden. Lassen Sie die ermächtigte Ausbildungsstelle die benötigten Arbeitgeberunterlagen nennen. Prüfen Sie im Angebot zusätzlich, welche weitergehenden Leistungen Ihr Unternehmen bestellt und welche Konditionen dafür gelten.
Trägerzuständigkeit und Teilnahmeberechtigung klären.
Zusätzlich gewünschten Umfang und zugehörige Kosten bestätigen.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die beiden Kursarten richten sich dennoch an unterschiedliche Ausbildungsstände. Übernehmen Sie für die organisatorische Planung die ganzen bestätigten Veranstaltungszeiten mit den Pausen und stimmen Sie Freistellung sowie gegebenenfalls Raumbelegung entsprechend ab.
Teilen Sie ihnen den konkret bestätigten Lehrgang mit Unterrichtsanschrift und vollständigen Zeiten mit. Ergänzen Sie die Teilnahmehinweise der Schule und die verlangten Unterlagen. Werden mehrere Lehrgänge organisiert, ordnen Sie die Informationen eindeutig zu, damit jede Person ihre tatsächliche Teilnahme vorbereiten kann.
Fragen Sie die ermächtigte Schule nach dem Verfahren für die zuständige BG oder Unfallkasse. Die berechtigten Personen und erforderlichen Arbeitgeberangaben werden vorab geprüft. Zusätzlich ausdrücklich gewünschte Leistungen werden mit ihrem Umfang und eigenen Kostenbedingungen gesondert im konkreten Auftrag vereinbart.