Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 57368 Lennestadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,4 km vom Suchpunkt

16,7 km vom Suchpunkt

17,4 km vom Suchpunkt

21,8 km vom Suchpunkt

25,3 km vom Suchpunkt

26,2 km vom Suchpunkt

Für Beschäftigte aus verschiedenen Ortschaften Lennestadts wird der Unterrichtsort früh konkret festgelegt. Ein Unternehmen kann geeignete öffentliche Plätze betreuen oder einen Inhouse-Kurs anfragen. Neben dem Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf hilft ein verständlicher Leistungsumfang, die Buchung und mögliche Gebührenübernahme für die vorgesehenen Personen vorzubereiten.
Eine Schulung innerhalb Lennestadts kann für Beschäftigte aus verschiedenen Ortschaften trotzdem unterschiedliche Wege bedeuten. Geben Sie in der betrieblichen Planung an, ob die Personen direkt zum Lehrgang fahren oder zuerst an einem anderen Standort erwartet werden. Die vollständige Teilnahme sollte nicht durch eine unklare Anreise gefährdet werden.
Lassen Sie den Unterrichtsort von der Ausbildungsstelle bestätigen. Bei individuell vereinbartem Inhouse-Unterricht ist es die tatsächliche Betriebsstätte, bei einem öffentlichen Lehrgang die Veranstaltungsadresse der Schule. Teilen Sie den bestätigten Stand einheitlich weiter, statt nur „Lennestadt“ als Treffpunkt zu verwenden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte Teilnahmen rechnet die Ausbildungsstelle die Lehrgangsgebühren nach dem zuständigen Trägerverfahren direkt ab. Die DGUV weist darauf hin, dass der Betrieb weitere eigene Aufwendungen wie Entgeltfortzahlung oder Fahrkosten seiner Beschäftigten trägt. Ein gesonderter Zusatzauftrag wird nach den dafür geltenden Bedingungen ausdrücklich vereinbart.
Trägerzuständigkeit und erforderliche Arbeitgeberunterlagen klären.
Standardumfang, eigene Aufwendungen und ausdrücklich gewollte Zusatzleistungen zuordnen.
Die geeignete Kursart wird anhand der Vorbildung besprochen.
Neue betriebliche Ersthelfende dem passenden Lehrgang zuordnen.
In der Regel alle zwei Jahre erneute betriebliche Schulung einplanen.
Für abweichende Bedarfe geeignete öffentliche Plätze mitbetreuen.
Die DGUV beschreibt den Standard-Lehrgang als Paket mit qualifizierter Lehrkraft, Unterrichtsmitteln, Teilnehmerunterlagen, Bescheinigung und weiteren Leistungen der Durchführung. Die Pauschgebühr deckt die Aufwendungen dieses Standardumfangs ab; dafür dürfen Mitgliedsunternehmen keine zusätzlichen Kosten berechnet werden. Lassen Sie sich bei einem Angebot erläutern, was regulärer Lehrgang ist und was Ihr Betrieb darüber hinaus ausdrücklich wünscht. So wird die Kostenfrage anhand der tatsächlich vereinbarten Leistung und des zuständigen Trägerverfahrens geklärt.
Beschäftigte aus Altenhundem, Grevenbrück oder anderen Ortschaften haben unterschiedliche Ausgangsorte. Klären Sie im Unternehmen, von wo die Personen zum bestätigten Lehrgang fahren. Die Schule und die Teilnehmenden erhalten dieselbe endgültige Unterrichtsanschrift. Beim Inhouse-Auftrag gehört sie zur tatsächlichen Betriebsstätte mit dem abgestimmten Raum; beim öffentlichen Lehrgang ist die bestätigte Veranstaltungsadresse maßgeblich. Berücksichtigen Sie die persönlichen Wege bei der Organisation, damit die Gruppe zum vollständigen Unterricht bereitsteht.
Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle die Fläche und Einrichtung am vorgesehenen Standort. Fragen Sie nach den benötigten Bedingungen für ihre Übungen und stimmen Sie diese mit der Personenzahl ab. Für den bestätigten Termin werden Raum und Zugang organisiert; die Beschäftigten sind während des gesamten Ablaufs von anderen Aufgaben freigestellt.
| Aufgabe | Umsetzung |
|---|---|
| Benennen | Arbeitgeber benennt die ausgebildeten Ersthelfenden |
| Informieren | Beschäftigte kennen Ansprechpersonen und Meldewege |
| Dokumentieren | Tatsächliche Schulungen für die weitere Planung festhalten |
Beide Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Pausen gehören zusätzlich zum gesamten Veranstaltungstag. Planen Sie die bestätigten Gesamtzeiten für die Freistellung ein und stimmen Sie die geeignete Ausbildung oder Fortbildung anhand der vorhandenen Qualifikation mit der Schule ab.
Nach den DGUV-Angaben braucht eine ausdrücklich gewünschte Abweichung vom Standard-Lehrgang mit entstehenden Mehrkosten eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung. Lassen Sie die Positionen im konkreten Angebot erläutern. Beim Inhouse-Wunsch gelten besondere Bedingungen für tatsächliche Mehrkosten. Kindergärten und Schulen dürfen bei Standardkursen in ihren eigenen Räumen keine solchen Mehrkosten berechnet werden.
Das zuständige Trägerverfahren legt die erforderlichen Arbeitgeberangaben und Teilnahmevoraussetzungen fest. Fragen Sie die ermächtigte Schule vor der Buchung nach den Unterlagen für Ihre vorgesehenen Personen. Klären Sie die Zuständigkeit von BG oder Unfallkasse und stellen Sie die verlangten Angaben bereit.