Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 78628 Rottweil sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Rottweil · Baden-Württemberg
Die Zahl benötigter Ersthelfender und der Qualifikationsstand der Beschäftigten sind Ausgangspunkte für die betriebliche Planung. Rottweiler Unternehmen können passende öffentliche Lehrgänge oder eigene Inhouse-Termine organisieren. Klären Sie mit der Ausbildungsstelle die geeignete Ausbildung oder Fortbildung und stimmen Sie die bestätigte Teilnahme mit den Arbeitsbereichen ab.

Der zuerst vorgesehene Raum ist doch belegt; intern wird kurzfristig ein anderer angeboten. Für den Rottweiler Inhouse-Lehrgang sollte die Ausbildungsstelle diese Änderung kennen. Ein neuer Raum kann andere Bedingungen für Ausstattung und praktische Übungen haben.
Beschreiben Sie die tatsächliche Alternative und lassen Sie klären, ob sie geeignet ist. Ändern Sie anschließend die Information an Teilnehmende und den Kontakt am Unterrichtstag. Die bereits vereinbarte Durchführung bedeutet nicht automatisch, dass jeder Ersatzraum passt. Eine früh abgestimmte Änderung ist einfacher zu organisieren als die Suche nach einer Lösung bei Ankunft der Gruppe.
Als Grundregel nennt die DGUV bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten eine ersthelfende Person. Bei mehr als zwanzig sind in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent der anwesenden Versicherten vorgesehen. Für bestimmte Einrichtungen gelten eigene Vorgaben, etwa in der Kinderbetreuung oder an Hochschulen. Ordnen Sie Ihren Betrieb den zutreffenden Anforderungen zu und planen Sie auf dieser Grundlage, welche Personen noch aus- oder fortgebildet werden müssen.
Klären Sie mit der ermächtigten Schule, welches Trägerverfahren zu den vorgesehenen Personen passt. Prüfen Sie zusätzlich, welche Leistungen der Auftrag insgesamt enthalten soll. Berechtigte Lehrgangsgebühren und weitere bestellte Leistungen werden mit ihren jeweiligen Bedingungen nachvollziehbar in die Vereinbarung aufgenommen.
Zuständigen Träger, Teilnahmeberechtigung und benötigte Angaben klären.
Zusatzumfang mit zugehörigen Kostenkonditionen bestätigen.
Bei einem eigenen Gruppentermin wird die tatsächliche Betriebsstätte mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Beschreiben Sie den Raum und die vorgesehene Personenzahl. Die Schule kann die Anforderungen für praktische Übungen nennen und den passenden Lehrgang mit Ihnen klären. Der Raum soll über die gesamte Veranstaltung genutzt werden können. Intern werden die Teilnehmenden freigestellt und ihre sonstigen Aufgaben vertreten, damit Erklärungen und praktische Arbeit als zusammenhängender Unterricht möglich sind.
Mit diesen Angaben kann die Kurswahl geklärt werden.
Vorhandene Lehrgänge der vorgesehenen Beschäftigten zusammentragen.
Ausbildung oder geeignete Fortbildung mit der Schule zuordnen.
Zeiträume für eine vollständige Teilnahme im Betrieb abstimmen.
| Aufgabe | Betriebliche Umsetzung |
|---|---|
| Benennung | Arbeitgeber benennt die ausgebildeten Ersthelfenden |
| Information | Ansprechpersonen und interne Meldewege bekannt machen |
| Fortbildung | In der Regel alle zwei Jahre erneut schulen |
Die notwendige Anwesenheit ausgebildeter Ersthelfender gehört in die laufende betriebliche Organisation. Wenn Arbeitszeiten gestaffelt sind oder Personen fehlen, sollte die Planung den tatsächlichen Betrieb weiterhin berücksichtigen. Führen Sie die ausgebildeten Personen und ihre Arbeitsbereiche nachvollziehbar mit. Daraus können sich weitere Anfragen für geeignete Schulungen und deren Terminierung ergeben.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.







Die Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die gesamte Veranstaltung enthält darüber hinaus Pausen. Übernehmen Sie für Freistellung und Raumplanung die bestätigten Gesamtzeiten und achten Sie darauf, dass die Beschäftigten während der Erklärungen und praktischen Aufgaben vollständig teilnehmen können.
Fragen Sie nach einem geeigneten Lehrgang für die betreffende Person und lassen Sie die Teilnahme bestätigen. Geben Sie Unterrichtsort, Zeiten und Teilnahmehinweise weiter. Die erforderlichen Arbeitgeberangaben werden intern bereitgestellt; der Arbeitsbereich plant die Freistellung über den ganzen gebuchten Termin ein.
Ermächtigte Ausbildungsstellen können berechtigte betriebliche Lehrgangsgebühren nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abrechnen. Klären Sie vor der Buchung die Voraussetzungen Ihrer vorgesehenen Beschäftigten und die nötigen Arbeitgeberunterlagen. Zusätzlich bestellte Leistungen werden mit ihren Kostenbedingungen daneben ausdrücklich vereinbart.