Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 51674 Wiehl sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,8 km vom Suchpunkt

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Bei einer betrieblichen Schulung sollen Beschäftigte Kenntnisse und praktische Fertigkeiten für Erste Hilfe erwerben. Unternehmen in Wiehl planen dafür die passende Ausbildung oder Fortbildung. Halten Sie nach der Teilnahme den absolvierten Lehrgang bei der jeweiligen Person fest und nutzen Sie die Angaben auch für die weitere Qualifikationsplanung.
Vor einer neuen Gruppenanmeldung sollte ein Wiehler Betrieb die vorhandenen Bescheinigungen sichten. Wer wurde bereits geschult, wer ist neu hinzugekommen, und welcher Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf ergibt sich daraus? Mit dieser Übersicht kann die Schule konkrete Lehrgänge besprechen.
Ordnen Sie die bestätigten offenen Termine oder Inhouse-Gruppen den jeweiligen Personen zu. Bei Unterricht im Unternehmen wird der Raum am gewünschten Standort abgestimmt. Arbeitgeberunterlagen und zusätzliche Leistungen sollten vor der Buchung bekannt sein. Eine mögliche direkte Gebührenabrechnung setzt berechtigte betriebliche Teilnahme nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers voraus.
Die Kursart wird am vorhandenen Qualifikationsstand ausgerichtet.
Geeignete öffentliche Lehrgänge für die Beschäftigten bestätigen lassen.
Standort, Raum und Voraussetzungen der Durchführung abstimmen.
Während des ganzen Lehrgangs andere Aufgaben der Teilnehmenden vertreten.
Berechtigte betriebliche Lehrgangsgebühren können nach dem zuständigen Trägerverfahren direkt durch die ermächtigte Ausbildungsstelle abgerechnet werden. Gehen Sie vor der Buchung durch, welche weiteren Leistungen Ihr Unternehmen wünscht. Deren Umfang und eigene Konditionen gehören zusätzlich in die konkrete Vereinbarung.
Trägerzuständigkeit, Berechtigung und nötige Arbeitgeberunterlagen klären.
Weitergehende Leistungen mit ihren Kostenbedingungen bestätigen.
| Schritt | Verantwortung im Betrieb |
|---|---|
| Benennen | Der Arbeitgeber benennt die ausgebildeten Ersthelfenden |
| Informieren | Beschäftigte kennen Ansprechpersonen und Meldewege |
| Fortbildung planen | Absolvierte Lehrgänge und erneuten Bedarf überblicken |
Die betriebliche Ausbildung befasst sich mit unterschiedlichen Notfallsituationen. Die DGUV nennt unter anderem das eigene Schutzverhalten, Störungen von Bewusstsein und Atmung, Wiederbelebung mit Einbindung eines AED sowie Wunden und Blutungen als Themen. Die Anwendungen werden besprochen und praktisch geübt. Ermöglichen Sie den Beschäftigten deshalb die volle Teilnahme am Lehrgang. Fragen zu den vermittelten Inhalten können während des Unterrichts mit der Lehrkraft geklärt werden; die örtlichen Meldewege erläutert der Betrieb zusätzlich.
Der DGUV-Grundsatz beschreibt die Angaben einer betrieblichen Teilnahmebescheinigung. Dazu gehören unter anderem die Art des Lehrgangs, seine Unterrichtsdauer, die persönlichen Daten und der Termin. Für den Betrieb lässt sich dadurch die tatsächlich absolvierte Schulung der Person zuordnen. Die Unterlagen helfen auch beim Überblick über den nächsten Fortbildungsbedarf. Sprechen Sie unklare Angaben bei der Ausbildungsstelle an und halten Sie die Schulungsdaten für die zuständige betriebliche Organisation nachvollziehbar fest.
Für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Beziehen Sie den kommenden Bedarf in die betriebliche Terminplanung ein. Geeignete Zeiträume werden mit der Ausbildungsstelle besprochen und intern freigehalten. Auch für die erneute Schulung müssen die Beschäftigten während des vollständigen Unterrichts verfügbar sein.
Beide betrieblichen Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die geeignete Kursart wird anhand der vorhandenen Vorbildung ausgewählt. Planen Sie die gesamte bestätigte Veranstaltungszeit ein, zu der auch die vorgesehenen Pausen gehören, und stimmen Sie die Freistellung entsprechend ab.
Teilen Sie der Schule die tatsächliche Betriebsanschrift und die verfügbaren räumlichen Möglichkeiten mit. Nennen Sie außerdem die vorgesehene Personenzahl. Die Anforderungen an die praktische Arbeit und die Nutzung des Raums werden gemeinsam geklärt, bevor Sie den Gruppentermin endgültig einplanen.
Die ermächtigte Schule erläutert das Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Prüfen Sie damit die Berechtigung Ihrer vorgesehenen Beschäftigten und die verlangten Arbeitgeberangaben. Zusätzlich bestellte Leistungen werden gesondert vereinbart; deren Kostenbedingungen sollten vor der verbindlichen Beauftragung im Angebot erkennbar sein.