Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 59348 Lüdinghausen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Für die betriebliche Ersthelfer-Qualifikation ist ein geeigneter Lehrgang bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle wichtig. Unternehmen in Lüdinghausen können öffentliche Termine und Inhouse-Unterricht in ihre Planung einbeziehen. Die Organisation richtet sich nach den vorgesehenen Beschäftigten; die Voraussetzungen für eine mögliche Gebührenübernahme werden vor der Buchung mit der Schule geklärt.
Bei einem Inhouse-Angebot für Lüdinghausen lohnt ein genauer Blick auf den vereinbarten Umfang. Welche Leistungen gehören zum Lehrgang und welche zusätzlichen Vereinbarungen werden separat berechnet? Fragen Sie nach, bevor der Betrieb die Buchung bestätigt.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger beantwortet nicht automatisch jede zusätzliche Kostenfrage. Die ermächtigte Ausbildungsstelle nennt die benötigten Arbeitgeberangaben. Teilnehmerzahl und Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf bleiben Grundlage des Auftrags; Raum und Standort werden für die Durchführung gemeinsam abgestimmt. Ein nachvollziehbares Angebot erleichtert die interne Entscheidung.
Die mögliche direkte Abrechnung berechtigter Lehrgangsgebühren beantwortet nicht jede Position eines Inhouse-Auftrags. Lassen Sie erkennen, welche weiteren Leistungen für Ihr Unternehmen vereinbart werden. Deren Kostenbedingungen werden zusätzlich festgehalten. Fragen Sie bei einer unklaren Angebotsposition nach, bevor die betriebliche Zusage auf einen nicht geklärten Umfang gestützt wird.
Die Angaben bilden die Grundlage des Angebots.
Benötigte Kursart und vorgesehene Personen nennen.
Öffentliche Plätze oder eigene Gruppe mit Standort abstimmen.
Weitere gewünschte Leistungen mit ihrem Umfang ausdrücklich anfragen.
Die DGUV weist darauf hin, dass betriebliche Ersthelfende grundsätzlich von einer ermächtigten Ausbildungsstelle geschult werden müssen. Eine Schulung, die im Internet lediglich als Erste-Hilfe-Angebot bezeichnet wird, belegt diese Eignung noch nicht. Fragen Sie daher nach dem passenden betrieblichen Lehrgang und nennen Sie den vorhandenen Ausbildungsstand der Beschäftigten. So kann die Schule die fachliche Zuordnung klären und erläutern, welche Angaben für Ihre betriebliche Anmeldung benötigt werden.
Umsetzung
Der Arbeitgeber benennt ausgebildete Ersthelfende
Umsetzung
Beschäftigte erfahren Ansprechpersonen und Meldewege
Umsetzung
In der Regel alle zwei Jahre einplanen
Ein Inhouse-Kurs verlegt die vereinbarte Schulung in den Betrieb. Für die reguläre Ausbildung oder Fortbildung bleiben jeweils neun Unterrichtseinheiten einzuplanen. Die Gruppe braucht deshalb Zeit für Erklärungen, praktische Aufgaben und die vorgesehenen Pausen. Stimmen Sie mit der Ausbildungsstelle ab, welcher Lehrgang passt und welche Bedingungen der Raum erfüllen muss. Organisieren Sie im Unternehmen den freien Unterrichtsbereich und die vollständige Freistellung der Personen, damit die Schulung als zusammenhängende Veranstaltung möglich ist.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie für die vorgesehenen Personen das Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Ermächtigte Schulen können berechtigte betriebliche Lehrgangsgebühren entsprechend direkt abrechnen. Zusätzlich gewünschte Leistungen gehören mit den eigenen Kostenbedingungen in die konkrete Auftragsvereinbarung.
Trägerzuständigkeit und erforderliche Arbeitgeberangaben prüfen.
Weitergehende Bestellungen und ihre Konditionen bestätigen.
Führen Sie bei den Beschäftigten mit, welche Lehrgänge tatsächlich besucht wurden. Diese Angaben helfen, Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre zu planen. Stimmen Sie geeignete Zeiträume rechtzeitig mit den Arbeitsbereichen ab und organisieren Sie auch für die erneute Teilnahme die benötigte Vertretung.
Nennen Sie die Personenzahl und beschreiben Sie die Fläche, die am tatsächlichen Betriebsstandort verfügbar ist. Die Schule kann die Anforderungen für praktische Aufgaben erläutern. Vereinbaren Sie die Raumnutzung über die vollständige Veranstaltung und klären Sie den Zugang sowie einen organisatorischen Kontakt vor Ort.
Das zuständige Trägerverfahren bestimmt die erforderlichen Arbeitgeberangaben und die Voraussetzungen der berechtigten Teilnahme. Fragen Sie die ermächtigte Schule nach den für Ihre Personen benötigten Unterlagen. Prüfen Sie die Zuständigkeit von BG oder Unfallkasse und stellen Sie die verlangten Angaben rechtzeitig bereit.
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