Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 28857 Syke sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,5 km vom Suchpunkt

10,7 km vom Suchpunkt

12,0 km vom Suchpunkt

15,2 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

16,0 km vom Suchpunkt

Die Ersthelferqualifizierung in Ihrem Syker Betrieb richtet sich nach den benötigten Ausbildungen und Fortbildungen. Sichten Sie anerkannte Nachweise und fragen Sie passende Lehrgänge an. Für einen eigenen Inhouse-Termin vereinbaren Sie die Übungsbedingungen und ermöglichen vollständige Teilnahme; die Abrechnung wird mit Blick auf den zuständigen Träger vorbereitet.
Für Ihren Syker Betrieb lässt sich Ausbildung oder Fortbildung besser planen, wenn die bisherigen Nachweise vorliegen. Erfassen Sie den aktuellen Auftrag und die vorgesehenen Personen. Mit diesen Angaben kann die Schule den passenden Lehrgang besprechen.
Eine Inhouse-Gruppe benötigt Räume für Unterricht und praktische Übungen. Beschreiben Sie dem Anbieter die Bedingungen und nennen Sie Teilnehmerzahl und mögliche Tage; die Durchführung wird ausdrücklich vereinbart. Die Arbeitsbereiche organisieren die vollständige Teilnahme. Einzelne Personen können gegebenenfalls offene Lehrgänge besuchen. Vor der Anmeldung ist die Gebührenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu klären. Direkte Abrechnung setzt dessen Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen des vorgesehenen Verfahrens voraus.
Drei Informationen helfen der Ausbildungsstelle beim Planen.
Vorhandene anerkannte Qualifikationen einordnen.
Ausbildung und Fortbildung passend zuordnen.
Gruppe, Raumvorschlag und verfügbare Lernzeit nennen.
Prüfen Sie die anerkannten Qualifikationen der vorgesehenen Personen, bevor Sie eine Kursgruppe zusammenstellen. Daraus kann die Schule offene Fragen zum Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf klären. Die Buchungsform wird anschließend gewählt: Sie können eine eigene Veranstaltung anfragen; für einzelne Personen kommen auch geeignete öffentliche Lehrgänge infrage. Maßgeblich bleibt, dass jede Person den benötigten Kurs vollständig besucht. Halten Sie tatsächliche Abschlüsse intern nachvollziehbar fest.
Prüfpunkt
Passender Lehrgang für jede Person
Prüfpunkt
Durchführung und gesamte Anwesenheit
Prüfpunkt
Trägerbedingungen und Zusatzkosten
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die betriebliche Lehrgangsgebühr kommt eine Übernahme durch BG oder Unfallkasse nach deren Bedingungen in Betracht. Ermitteln Sie beim zuständigen Träger die Voraussetzungen und erforderlichen Angaben. Mit einer ermächtigten Schule klären Sie dann die direkte Abrechnung berechtigter Teilnahmen. Lassen Sie mögliche weitere Positionen im Angebot gesondert erklären, damit auch der verbleibende betriebliche Kostenanteil bekannt ist.
Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse klären.
Abrechnungsunterlagen und gesonderte Positionen zuordnen.
Eine gemeinsame Veranstaltung lässt sich gut vorbereiten, wenn die Arbeitsorganisation den Unterricht berücksichtigt. Legen Sie im Unternehmen fest, wer währenddessen notwendige Aufgaben übernimmt. Teilen Sie den Beschäftigten den bestätigten Ablauf mit. Bei einer Inhouse-Schulung werden zusätzlich Raum und Einrichtung mit der Schule abgestimmt. Die Vereinbarung muss praktische Übungen ermöglichen; ein verfügbares Besprechungszimmer allein beschreibt noch keine vollständigen Unterrichtsbedingungen.

Die Benennung der Ersthelfenden ist Aufgabe des Unternehmers. Sorgen Sie anschließend dafür, dass die Beschäftigten die örtlichen Zuständigkeiten und Hilfewege kennen. Damit werden absolvierte Qualifikationen in eine verständliche Erste-Hilfe-Organisation Ihres Betriebs eingebunden.
Für Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten vorgesehen. Vereinbaren Sie mit der Schule die vollständigen Veranstaltungszeiten und geben Sie diese im Betrieb weiter. Für die praktische Teilnahme müssen die Beschäftigten den ganzen Lehrgang über verfügbar sein.
Ausgangspunkt sind die vorhandenen anerkannten Qualifikationen und der in der Regel zweijährige Fortbildungsabstand. Eine Übersicht mit tatsächlichen Kursdaten hilft beim rechtzeitigen Organisieren. Bei offenen Einzelfragen wird der nächste passende Lehrgang fachlich geklärt.
Berücksichtigen Sie bereits vorhandene anerkannte Nachweise, auch wenn die Person die betriebliche Aufgabe erst neu übernimmt. Der tatsächliche Ausbildungsstand entscheidet über den weiteren Bedarf. Klären Sie diesen vor der Anmeldung, statt allein nach der neuen Funktion zu buchen.