Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 24837 Schleswig sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,8 km vom Suchpunkt

2,6 km vom Suchpunkt

2,9 km vom Suchpunkt

17,4 km vom Suchpunkt

22,1 km vom Suchpunkt

24,6 km vom Suchpunkt

Eine Ersthelferschulung in Ihrem Schleswiger Betrieb braucht fachlich passende Kurse und freie Lernzeit. Stellen Sie die vorgesehenen Personen mit ihren anerkannten Qualifikationen zusammen. Für Inhouse-Unterricht stimmen Sie den Raum mit der Ausbildungsstelle ab; Kostenübernahme und benötigte Angaben werden vorab nach dem Trägerverfahren geklärt.
Für einzelne Beschäftigte Ihres Schleswiger Betriebs können offene Lehrgänge passen. Eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung wird mit der Ausbildungsstelle vereinbart. Nennen Sie Teilnehmerzahl und beschreiben Sie die Räume, damit praktische Übungen vorbereitet werden können. Lassen Sie die Durchführung bestätigen.
Prüfen Sie die vorhandenen Bescheinigungen und besprechen Sie Ausbildung beziehungsweise Fortbildung mit der Schule. Die Arbeitsbereiche organisieren freie Zeit für den gesamten Unterricht. Außerdem ist die Gebührenregelung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abzustimmen. Eine Übernahme folgt dessen Voraussetzungen; direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle benötigt die Angaben und Unterlagen des vorgesehenen Verfahrens. Halten Sie diese Informationen vor der Anmeldung zusammen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die Finanzierung betrieblicher Lehrgänge ist zunächst der zuständige Unfallversicherungsträger maßgeblich. Erkundigen Sie sich nach Berechtigung und notwendigen Unterlagen für Ihre Teilnahmen. Bei erfüllten Voraussetzungen rechnet eine ermächtigte Schule die Lehrgangsgebühr direkt mit BG oder Unfallkasse ab. Werden weitere Leistungen bestellt, klären Sie deren Vergütung zusätzlich mit dem Anbieter.
Berechtigung und einzureichende Angaben ermitteln.
Unterlagen sowie zusätzlich bestellte Leistungen klären.
Drei Angaben führen die Vorbereitung zusammen.
Benötigte Qualifizierung und bisherige Belege nennen.
Übungsmöglichkeiten mit der Schule vereinbaren.
Durchgehende Teilnahme im Arbeitsplan berücksichtigen.
Sehen Sie vor einer Buchung nach, welche anerkannten Nachweise die vorgesehenen Personen mitbringen. Der tatsächliche Ausbildungsstand entscheidet mit darüber, ob Ausbildung oder Fortbildung gebraucht wird. Offene Fragen werden mit der Schule besprochen. Erst anschließend planen Sie eine passende Gruppe oder einzelne Teilnahmen. Ein gemeinsamer Termin ist eine organisatorische Möglichkeit, kein Ersatz für die richtige fachliche Zuordnung.
Auch wenn der Kurs im eigenen Unternehmen stattfindet, bleibt er ein vollständiger Lehrgang. Legen Sie Vertretungen für laufende Tätigkeiten fest und geben Sie den Beschäftigten den bestätigten Ablauf weiter. Mit der Schule wird vorher geklärt, wie der vorgeschlagene Raum für praktische Übungen genutzt werden kann. So passen Unterrichtsbedingungen und betriebliche Organisation am gewählten Tag zusammen.
Halten Sie nach dem Kurs die tatsächlich erworbenen Qualifikationen fest. Eine Übersicht mit Abschlussdaten hilft dabei, weitere Schulungen rechtzeitig anzufragen. Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden und sorgt für ihre Einbindung vor Ort.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Abstimmung
Ausbildung oder Fortbildung
Abstimmung
Geeigneter Raum und freie Lernzeit
Abstimmung
Berechtigung und Trägerverfahren
Sowohl Ausbildung als auch Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Erfragen Sie für den gewählten Lehrgang den genauen Ablauf einschließlich Pausen. Dieser Rahmen wird bei der Freistellung berücksichtigt, damit jede vorgesehene Person vollständig dabei sein kann.
Betriebliche Ersthelfende bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort. Führen Sie dafür die persönlichen Abschlussdaten weiter. Bei Unsicherheit über vorhandene Nachweise hilft die fachliche Klärung vor der Anmeldung zum nächsten Lehrgang.
Eine geeignete öffentliche Veranstaltung kann ebenfalls infrage kommen. Prüfen Sie die passende Kursart und den angebotenen Ablauf für die betreffende Person. Die Freistellung und die Voraussetzungen der Gebührenabrechnung werden auch bei einer Einzelteilnahme vorab vorbereitet.