Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 64521 Groß-Gerau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,1 km vom Suchpunkt

3,0 km vom Suchpunkt

5,0 km vom Suchpunkt

5,8 km vom Suchpunkt

9,6 km vom Suchpunkt

12,0 km vom Suchpunkt

In einem Groß-Gerauer Unternehmen kann eine Person die Buchungen betreuen, während andere am Lehrgang teilnehmen. Stellen Sie sicher, dass Bedarf und endgültige Kursangaben zusammengeführt werden. Für einzelne Personen wählen Sie geeignete öffentliche Plätze; ein Inhouse-Auftrag wird mit passender Gruppe und tatsächlichem Unterrichtsort abgestimmt.
Wer in einem Groß-Gerauer Betrieb die Plätze bucht, nimmt nicht unbedingt selbst am Kurs teil. Sorgen Sie deshalb dafür, dass die Beschäftigten die Bestätigung mit Unterrichtsort und Beginn erhalten. Die Anfahrt sollte anhand der tatsächlichen Kursadresse geplant werden.
Eine benannte Person kann Rückfragen zur Anmeldung und zu Arbeitgeberunterlagen bündeln. Die Schule sollte den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung kennen. Bei einem Inhouse-Wunsch wird der Raum zusätzlich abgestimmt. Gesonderte Leistungen und Kosten gehören vor der verbindlichen Zusage in den geklärten Auftrag.
Vereinbaren Sie, wer die Absprachen mit der Ausbildungsstelle betreut. Bei dieser Person können Informationen zur Anmeldung, zu Arbeitgeberunterlagen und zum bestätigten Umfang zusammenlaufen. Sie gibt relevante Angaben intern weiter und klärt offene Punkte vor der Durchführung. Die Aufgaben am Schulungsort lassen sich daneben mit den zuständigen Mitarbeitenden abstimmen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Bisherige Lehrgänge helfen, den nächsten Schritt einzuordnen.
Neu zu qualifizierende Ersthelfende dem geeigneten Lehrgang zuordnen.
Für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorsehen.
Unklare vorhandene Schulungsangaben mit der Ausbildungsstelle besprechen.
Lassen Sie erläutern, welche berechtigten Lehrgangsgebühren im zuständigen Trägerverfahren direkt abgerechnet werden können. Vergleichen Sie damit die Leistungen, die Ihr Unternehmen insgesamt bestellt. Weitergehende Vereinbarungen sollen mit ihren Konditionen erkennbar sein, bevor Sie eine verbindliche Zusage zur Schulung treffen.
Trägerzuständigkeit, Berechtigung und erforderliche Unterlagen prüfen.
Weitere bestellte Leistungen und ihre Kosten ausdrücklich abstimmen.
Wer eine Schulung im Unternehmen organisiert, ist nicht immer selbst dabei. Geben Sie den vorgesehenen Beschäftigten deshalb die vollständigen Informationen zu ihrem bestätigten Lehrgang weiter. Dazu gehören Unterrichtsanschrift, Beginn und gesamter Ablauf sowie die verlangten Teilnahmehinweise. Die tatsächliche Anreise wird anhand dieser Adresse geplant. Betreuen Sie mehrere Anmeldungen, ordnen Sie die Informationen den richtigen Personen zu, damit unterschiedliche Lehrgänge und Orte nicht verwechselt werden.
| Bereich | Geklärte Information |
|---|---|
| Fachlicher Bedarf | Geeignete Ausbildung oder Fortbildung |
| Durchführung | Bestätigter Ort und gesamte Lernzeit |
| Auftrag | Gebührenverfahren und weitere Leistungen |
Soll eine eigene Gruppe am Betriebsstandort unterrichtet werden, beschreiben Sie den verfügbaren Raum und die vorgesehene Personenzahl. Die Ausbildungsstelle erläutert die nötigen Bedingungen für die praktische Arbeit. Klären Sie außerdem, wie die Lehrkraft zum Raum gelangt und wen sie vor Ort erreicht. Nach der Bestätigung wird die Fläche für die ganzen vereinbarten Zeiten eingeplant. Die Beschäftigten brauchen währenddessen Freistellung, damit sie sich gemeinsam dem Unterricht widmen können.
Jeweils neun Unterrichtseinheiten sind für die beiden betrieblichen Lehrgangsarten vorgesehen. Hinzu kommen die Pausen im Veranstaltungsplan. Verwenden Sie den bestätigten Gesamtzeitraum für die Freistellung der Personen und gegebenenfalls die Raumbelegung; die geeignete Kursart wird weiterhin anhand der Qualifikation gewählt.
Der Arbeitgeber benennt die Ersthelfenden und macht sie den Beschäftigten bekannt. Erläutern Sie auch die örtliche Organisation und die internen Meldewege. Führen Sie die absolvierten Lehrgänge bei den Personen mit, damit die weitere Betreuung und Fortbildungsplanung an den tatsächlichen Schulungen anknüpfen kann.
Fragen Sie die ermächtigte Schule nach dem Verfahren für die zuständige BG oder Unfallkasse. Die vorgesehene betriebliche Teilnahme muss berechtigt sein und die geforderten Arbeitgeberangaben müssen bereitstehen. Zusätzliche bestellte Leistungen werden daneben mit ihrem Umfang und den eigenen Kostenbedingungen im Auftrag vereinbart.