Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06449 Aschersleben sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

11,5 km vom Suchpunkt

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Eine eigene Inhouse-Gruppe ist eine Möglichkeit für die betriebliche Qualifizierung in Aschersleben. Einzelne Beschäftigte können ebenso geeignete öffentliche Lehrgänge besuchen. Grundlage der Auswahl sind der jeweilige Ausbildungsstand und die vollständige Teilnahme; die Übernahme von Lehrgangsgebühren stimmen Sie nach dem Verfahren Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers ab.
Ihr Aschersleber Unternehmen sollte vor der Teilnahme wissen, ob und unter welchen Voraussetzungen der zuständige Unfallversicherungsträger Gebühren übernimmt. Fragen Sie auch nach dem Verfahren und den Angaben, die eine ermächtigte Ausbildungsstelle für die direkte Abrechnung benötigt.
Erfassen Sie die vorgesehenen Personen und vorhandene Bescheinigungen. Mit der Schule lässt sich daraus der Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung klären. Eine gemeinsame Inhouse-Gruppe benötigt geeignete Räume für praktische Übungen; nennen Sie Teilnehmerzahl und lassen Sie die Durchführung bestätigen. Stimmen Sie im Betrieb die vollständige Freistellung und Vertretungen ab. Für einzelne Beschäftigte können statt einer eigenen Veranstaltung auch offene Lehrgänge passen.
Mit diesen Grundlagen kann die Schule den Bedarf einordnen.
Bisherige anerkannte Nachweise der vorgesehenen Personen.
Einzelne Kursplätze oder eine gemeinsame Gruppe.
Verfügbare Zeiten und gegebenenfalls ein Raumvorschlag.
| Aufgabe | Praktische Grundlage |
|---|---|
| Kursart auswählen | Anerkannte Qualifikation und aktueller Bedarf |
| Teilnahme organisieren | Verbindlicher Ablauf und Freistellung |
| Nach dem Kurs weiterplanen | Abschlussdaten und betriebliche Benennung |
Für die Entscheidung zwischen Einzelbuchung und Inhouse-Schulung sehen Sie zunächst auf die vorgesehenen Personen. Wer braucht eine Ausbildung, wer eine Fortbildung? Vorhandene anerkannte Qualifikationen helfen bei dieser Zuordnung. Besprechen Sie offene Fragen mit der Ausbildungsstelle. Eine gemeinsame Veranstaltung ist dann sinnvoll planbar, wenn der passende Lehrgang und die Verfügbarkeit der Gruppe zusammenkommen. Bei einzelnen Bedarfen können externe Kursbesuche in die betriebliche Planung aufgenommen werden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Nutzen Sie für die Gebührenklärung die Hinweise der für Ihren Betrieb zuständigen BG oder Unfallkasse. Vereinbaren Sie mit der ermächtigten Schule, welche Nachweise oder Angaben für die gewählten Teilnehmenden vorliegen müssen. Die direkte Abrechnung ist bei erfüllter Berechtigung möglich; eigene Vereinbarungen über zusätzliche Leistungen werden davon gesondert betrachtet.
Bedingungen des eigenen Unfallversicherungsträgers prüfen.
Die für die Abrechnung verlangten Unterlagen vorbereiten.
Hat die Schule einen Termin bestätigt, braucht es im Betrieb klare Informationen und Arbeitsvertretungen. Die Teilnehmenden müssen vom Beginn bis zum Ende dabei sein können. Bei einer Veranstaltung in eigenen Räumen vereinbaren Sie außerdem die Bedingungen für Übungen und Unterricht. Eine verantwortliche Person bündelt Rückfragen und gibt den abgestimmten Ablauf weiter. So müssen die einzelnen Beschäftigten Raum, Beginn und betriebliche Freistellung nicht erst selbst zusammensuchen.

Tragen Sie absolvierte Lehrgänge mit den tatsächlichen Daten in Ihre betriebliche Übersicht ein. Diese Übersicht erleichtert die weitere Fortbildungsplanung und zeigt offene Teilnahmen. Sie ergänzt die persönliche Bescheinigung, ohne selbst eine Ausbildung zu ersetzen.
Eine neue Anstellung allein bestimmt die Kursart nicht. Berücksichtigen Sie bereits erworbene anerkannte Qualifikationen und klären Sie, welcher Lehrgang für die Person benötigt wird. Unklare Belege werden vor der Buchung fachlich eingeordnet.
Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Nehmen Sie die vorhandenen Qualifizierungsdaten als Ausgangspunkt und kümmern Sie sich rechtzeitig um die passenden Teilnahmen, damit der Bedarf nicht erst kurzfristig auffällt.
Der reguläre Umfang beträgt für beide Lehrgangsarten jeweils neun Unterrichtseinheiten. Maßgeblich für die konkrete Arbeitsfreistellung ist der komplette vereinbarte Veranstaltungsablauf. Legen Sie deshalb nicht nur eine kürzere Wiederholungsstunde als Zeitbedarf zugrunde.
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