Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 33415 Verl sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,1 km vom Suchpunkt

8,3 km vom Suchpunkt

9,4 km vom Suchpunkt

13,9 km vom Suchpunkt

14,0 km vom Suchpunkt

14,9 km vom Suchpunkt

Für ein Verler Unternehmen beginnt die Kursplanung mit dem Qualifikationsbedarf seiner Beschäftigten. Stellen Sie zusammen, wer eine Ausbildung oder Fortbildung benötigt. Mit der Ausbildungsstelle wird daraus eine passende Anmeldung vorbereitet: öffentliche Kursplätze für einzelne Personen oder ein abgestimmter Inhouse-Auftrag für eine geeignete Gruppe.
Für einen Betrieb in Verl kann eine übersichtliche Teilnehmerliste mehr leisten als die bloße Sammlung von Namen. Notieren Sie, welchen Ausbildungsstand die Beschäftigten mitbringen und welcher Lehrgang angefragt werden soll. Die Schule kann dann Ausbildung und Fortbildung passend besprechen.
Wenn unterschiedliche Kurse benötigt werden, sollten die späteren Bestätigungen eindeutig zugeordnet sein. Für eine gemeinsame Inhouse-Gruppe wird außerdem der Raum am gewünschten Standort abgestimmt. Vor der Buchung klären Sie die erforderlichen Arbeitgeberangaben und zusätzliche Leistungen. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen.
Eine Liste der vorgesehenen Personen kann um Angaben zu ihren bisherigen Erste-Hilfe-Lehrgängen ergänzt werden. Die Schule kann auf dieser Grundlage die benötigte Ausbildung oder Fortbildung besprechen. Nicht jeder vorhandene Nachweis beantwortet automatisch die Frage nach dem passenden nächsten Kurs. Bei Unklarheit legen Sie die verfügbaren Angaben vor. Halten Sie anschließend fest, welcher Lehrgang für welche Person bestätigt ist, damit Buchung und weitere Information richtig zugeordnet werden.
Diese organisatorischen Punkte sollten zusammenpassen.
Die Teilnahme für den ganzen bestätigten Termin ermöglichen.
Die für das Trägerverfahren benötigten Arbeitgeberangaben vorbereiten.
Zusätzlich bestellte Leistungen mit der Schule ausdrücklich vereinbaren.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Lehrgangsgebühren können durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle nach dem Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse direkt abgerechnet werden. Prüfen Sie die Teilnahmeberechtigung und bereiten Sie die geforderten Arbeitgeberangaben vor. Was zusätzlich bestellt wird, sollte im Auftrag mit den eigenen Kostenbedingungen erkennbar sein.
Verfahren und erforderliche Unterlagen erfragen.
Weitergehende Leistungen und deren Konditionen bestätigen.
| Einzelne öffentliche Plätze | Eigener Inhouse-Auftrag |
|---|---|
| Geeigneten Lehrgang für jede Person wählen | Geeignete Gruppe mit der Schule klären |
| Angaben des jeweiligen Kursorts weitergeben | Raum am Betriebsstandort vorbereiten |
| Bestätigte Teilnahme freistellen | Gemeinsame Lernzeit für die Gruppe sichern |
Für einen gemeinsamen Unterrichtstag am eigenen Standort braucht die Schule neben der Personenzahl Angaben zum vorgesehenen Raum. Besprechen Sie die Möglichkeiten für die praktische Arbeit und die Anforderungen des Lehrgangs. Ist die Durchführung bestätigt, werden Nutzung und Zugang für die gesamte Veranstaltungszeit organisiert. Informieren Sie die Teilnehmenden über den endgültigen Ort und Ablauf. Auch im eigenen Gebäude sollen sie sich während des Unterrichts auf Erklärungen und Übungen konzentrieren können.

Die DGUV nennt für betriebliche Ersthelfende in der Regel einen Fortbildungsabstand von zwei Jahren. Nehmen Sie die künftige Schulung der Personen deshalb in die laufende Organisation auf. Der nächste Termin wird wieder mit der vollständigen Verfügbarkeit der Beschäftigten abgestimmt, sodass Unterricht und betriebliche Vertretung rechtzeitig geplant werden können.
Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die Auswahl bleibt die passende Kursart anhand des Qualifikationsbedarfs entscheidend. Die Zeitplanung des Unternehmens richtet sich nach dem ganzen bestätigten Veranstaltungstermin, zu dem neben dem Unterricht auch die vorgesehenen Pausen gehören.
Geben Sie die für sie bestätigte Kursart, den Veranstaltungsort und den vollständigen Termin weiter. Ergänzen Sie die von der Ausbildungsstelle verlangten Teilnahmehinweise und Unterlagen. Wenn im Unternehmen mehrere Buchungen betreut werden, erhält jede Person die zu ihrer konkreten Anmeldung gehörenden Informationen.
Der Arbeitgeber benennt die ausgebildeten Ersthelfenden und informiert die Belegschaft über die Ansprechpersonen. Erläutern Sie die betriebsinternen Meldewege zusätzlich vor Ort. Führen Sie die Schulungsangaben für die weitere Betreuung mit, damit der Qualifikationsstand der Personen bei der späteren Planung nachvollziehbar bleibt.