Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 33758 Schloß Holte-Stukenbrock sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Schloß Holte-Stukenbrock · Nordrhein-Westfalen
Eine betriebliche Ersthelfer-Schulung braucht Zeit zum Lernen. Für Unternehmen in Schloß Holte-Stukenbrock kann ein Inhouse-Lehrgang gemeinsame Teilnahme am eigenen Standort ermöglichen. Stimmen Sie mit der Ausbildungsstelle die geeignete Kursart und Durchführung ab. Die Beschäftigten werden für die gesamte Veranstaltung freigestellt, auch wenn ihre üblichen Arbeitsplätze in der Nähe sind.

Beim Inhouse-Unterricht bleiben die Beschäftigten am Standort in Schloß Holte-Stukenbrock. Das bedeutet nicht, dass sie gleichzeitig für laufende Aufgaben verfügbar sind. Planen Sie die Freistellung für den gesamten vereinbarten Lehrgang und regeln Sie vorab, wer Telefon, Kundentermine oder andere dringende Arbeiten übernimmt.
Auch Führungskräfte sollten den Unterrichtstag als festen Termin behandeln. Vereinbaren Sie mit der Ausbildungsstelle, ob Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird und wie groß die Gruppe ist. Erst auf dieser Grundlage lassen sich Inhouse-Durchführung und betrieblicher Ablauf miteinander abstimmen, ohne den praktischen Unterricht immer wieder zu unterbrechen.
Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle den Raum, der am Betriebsstandort zur Verfügung steht. Besprechen Sie die vorgesehene Teilnehmerzahl und die Bedingungen für praktische Übungen. Die Schule kann die benötigten Anforderungen für ihren Lehrgang nennen. Klären Sie danach die tatsächliche Nutzung der Fläche für die volle Veranstaltungszeit. Zu den organisatorischen Informationen gehören auch der Zugang zum Raum und eine erreichbare Kontaktperson, falls die Lehrkraft vor Ort Rückfragen hat.
Für die Kurswahl sind Angaben zu den Personen nötig.
Beschäftigte benennen, die neu qualifiziert werden sollen.
Bisherige Schulungen erfassen; die Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Bei unklarer Vorbildung den passenden Lehrgang mit der Schule bestimmen.
Abstimmung
Vorbildung mit der Schule klären
Abstimmung
Vertretung mit den Arbeitsbereichen planen
Abstimmung
Raum und Zugang am Standort vorbereiten
Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch die BG oder Unfallkasse richtet sich nach dem zuständigen Trägerverfahren. Stimmen Sie dieses mit der ermächtigten Schule ab und lassen Sie sich die erforderlichen Arbeitgeberangaben nennen. Weitere bestellte Leistungen werden als zusätzlicher Auftrag mit eigenen Konditionen vereinbart.
Personen und Trägerzuständigkeit vor der Buchung prüfen.
Weitergehende Leistungen und zugehörige Beträge im Angebot festhalten.
Bei einem Inhouse-Kurs bleibt die Gruppe im eigenen Unternehmen, ist während des Unterrichts aber mit Erklärungen und praktischen Aufgaben beschäftigt. Planen Sie für diesen Zeitraum die Vertretung der laufenden Arbeit. Informieren Sie die zuständigen Führungskräfte über den bestätigten Ablauf, damit die Schulung als verbindlicher Termin berücksichtigt wird. Die gesamte Gruppe sollte an den vorgesehenen Unterrichtsteilen teilnehmen können, ohne regelmäßig für parallel anfallende Aufgaben den Raum verlassen zu müssen.
Wenn nur einzelne Beschäftigte einen Lehrgang benötigen, können passende öffentliche Termine geprüft werden. Die betriebliche Kontaktperson hält fest, wer welchen bestätigten Kurs besucht. Die Teilnehmenden erhalten die für sie zutreffenden Informationen. Auf diese Weise lassen sich auch unterschiedliche Schulungen organisieren, ohne alle Personen auf einen gemeinsamen Tag festzulegen.

Für die reguläre Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten vorgesehen. Die Veranstaltungszeiten enthalten zusätzlich die eingeplanten Pausen. Nutzen Sie für die betriebliche Abstimmung den gesamten bestätigten Termin, damit die Gruppe vollständig an der Schulung und den praktischen Aufgaben teilnehmen kann.
Nein. Für Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 ist eine Präsenzveranstaltung vorgesehen. Die Teilnehmenden sollen konkrete Handlungen selbst praktisch üben können. Vereinbaren Sie daher einen geeigneten Unterrichtsort und die persönliche Teilnahme der Beschäftigten, unabhängig davon, ob ein öffentlicher oder ein Inhouse-Lehrgang gewählt wird.
Der Arbeitgeber benennt die ausgebildeten Ersthelfenden und informiert die Beschäftigten über diese Personen. Erläutern Sie zusätzlich die betriebsinternen Meldewege und die örtliche Organisation der Hilfe. Die Unterlagen zur Schulung werden für die spätere Fortbildungsplanung den tatsächlichen Teilnahmen zugeordnet.
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