Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91593 Burgbernheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,5 km vom Suchpunkt

23,9 km vom Suchpunkt

25,9 km vom Suchpunkt

25,9 km vom Suchpunkt

30,1 km vom Suchpunkt

35,9 km vom Suchpunkt

Burgbernheimer Unternehmen wählen geeignete Lehrgänge nach dem Qualifikationsstand der Beschäftigten. Anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Für die Durchführung kommen offene Kurse oder eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Schulung infrage. Neben der Qualifizierung werden die betriebliche Benennung und der Auftragsumfang geregelt. Eine Gebührenübernahme richtet sich nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Für ein Burgbernheimer Team ist zuerst zu klären, wie viele Personen geschult werden sollen. Ausbildung und Fortbildung sollten bei der Anfrage unterschieden werden. Mit einem möglichen Zeitraum kann die Schule offene Lehrgänge oder einen eigenen Termin für die Gruppe besprechen.
Ein Inhouse-Tag braucht einen abgestimmten Raum und die genaue Betriebsadresse. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Fragen Sie nach den erforderlichen Unternehmensangaben und möglichen weiteren Kosten. Vor der verbindlichen Zusage sollte das Angebot den vereinbarten Rahmen vollständig erkennen lassen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Vor der verbindlichen Anmeldung sollten die benötigten Unternehmensangaben und der berücksichtigte Umfang feststehen.
Voraussetzungen der vorgesehenen Personen prüfen.
Zusätzliche Vereinbarungen ausdrücklich festhalten.
| Bereich | Klärung |
|---|---|
| Person | Vorhandene Qualifikation |
| Lehrgang | Benötigte Ausbildung oder Auffrischung |
| Auftrag | Regulärer Umfang und Zusätze |
Nicht jede neue Aufgabe bedeutet erneut Grundausbildung.
Geeignete anerkannte Nachweise einbeziehen.
Ausbildung oder Fortbildung passend wählen.
Auffrischung in der Regel alle zwei Jahre vorsehen.
Übliche Materialien für den Unterricht, Unterlagen und die Bescheinigung gehören nach den DGUV-Hinweisen zum regulären Lehrgangsumfang. Werden weitere Leistungen angeboten, ist deren gesonderte Vereinbarung zu betrachten. Lassen Sie einen unklaren Posten vor dem Auftrag erklären. So kann der Betrieb feststellen, welche Leistung beauftragt wird und welche Position zur normalen Schulung oder zu einem zusätzlich gewünschten Umfang gehört.
Die Schulung dokumentiert erworbene beziehungsweise aufgefrischte Qualifikation. Für die Benennung zur betrieblichen Ersthelferaufgabe ist daneben das Unternehmen zuständig. Nach der DGUV besteht für die Bestellung keine Formvorschrift, eine schriftliche Festhaltung wird aber empfohlen. Die Bescheinigung über einen Lehrgang und die interne Zuordnung der Aufgabe sind daher unterschiedliche Dinge, die in der betrieblichen Organisation zusammen berücksichtigt werden.
Die Gruppe soll während des vereinbarten Lehrgangs an den Übungen mitarbeiten können.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die gleiche Dauer bedeutet keine beliebige Austauschbarkeit. Welche Schulung passt, folgt aus der Qualifikation und dem tatsächlichen Bedarf der vorgesehenen Person.
Die DGUV sieht für reguläre betriebliche Lehrgänge Präsenzveranstaltungen vor. Praktische Handlungen sollen eingeübt werden können. Reine Wissensvermittlung online oder zugesandte Unterlagen sind deshalb nicht mit dieser vorgesehenen Aus- beziehungsweise Fortbildung gleichzusetzen.
Eine solche Zusage ergibt sich nicht aus der Unterrichtsform. Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Zusätzliche Leistungen und eigener betrieblicher Aufwand sind getrennt von der möglichen Gebührenübernahme zu betrachten.
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