Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 02782 Seifhennersdorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,5 km vom Suchpunkt

8,2 km vom Suchpunkt

13,1 km vom Suchpunkt

15,1 km vom Suchpunkt

17,7 km vom Suchpunkt

19,2 km vom Suchpunkt

Für Betriebe aus Seifhennersdorf richten sich Ausbildung und Fortbildung nach den vorhandenen Qualifikationen ihrer Beschäftigten. Offene Lehrgänge und vereinbarte Inhouse-Veranstaltungen sind mögliche Organisationsformen. Die regelmäßige Auffrischung dient dem Erhalt praktischer Fähigkeiten. Vor einem Auftrag sollten der konkrete Schulungsbedarf und das Verfahren für eine mögliche Abrechnung berechtigter Gebühren geklärt sein.
Ein Unternehmen aus Seifhennersdorf kann offene Kursplätze für einzelne Beschäftigte suchen oder eine Schulung für das Team anfragen. Bei einer Inhouse-Durchführung werden Raum, genauer Standort und Gruppengröße mit dem Anbieter abgestimmt. Benennen Sie, ob Ausbildung oder Fortbildung gebraucht wird.
Die Kostenübernahme ist vor der verbindlichen Anmeldung zu besprechen. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Das Unternehmen liefert die erforderlichen Angaben. Lassen Sie sich zusätzliche Leistungen und mögliche gesonderte Kosten im Angebot erklären, damit der organisatorische Rahmen zusammen mit dem Termin feststeht.
Qualifizierte betriebliche Ersthelfer sollen ihre Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten in der Regel alle zwei Jahre auffrischen. Dafür ist die Fortbildung vorgesehen. Behalten Sie die tatsächlichen Nachweise für die Planung im Blick und berücksichtigen Sie die Qualifikation der betreffenden Person. Eine neue Aufgabe im Unternehmen bedeutet nicht automatisch, dass eine weitere Grundausbildung nötig ist. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen gehören deshalb in die Prüfung des Bedarfs, bevor Sie neue Lehrgangsplätze zuordnen.
Eine Teilnahmebescheinigung dokumentiert den Lehrgang; interne Zuständigkeiten sind zusätzlich im Unternehmen bekannt zu machen.
Eine Anmeldung über eine Website beschreibt zunächst, wie ein Platz angefragt oder gebucht wird. Daraus folgt nicht, dass der Unterricht online stattfindet. Für reguläre betriebliche Lehrgänge sieht die DGUV Präsenzveranstaltungen mit praktischen Übungen vor. Prüfen Sie daher die tatsächliche Kursbeschreibung. Reine Wissensvermittlung online oder zugesandte Unterlagen sind keine gleichbedeutende Qualifizierung. Auch bei einer gewünschten Inhouse-Durchführung muss der Unterricht für die konkrete Gruppe und den Standort ausdrücklich abgestimmt werden.
So kann die gewünschte Durchführung besprochen werden.
Ausbildung oder Fortbildung passend benennen.
Für Inhouse den vorgesehenen Raum angeben.
Regulären Umfang und Zusatzwünsche unterscheiden.
Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers abrechnen. Nötige Unternehmensangaben und der berücksichtigte Umfang werden vor einer verbindlichen Kostenannahme abgestimmt.
Personenkreis und Trägerverfahren prüfen.
Weitere Leistungen im Auftrag ausdrücklich beschreiben.
| Bereich | Bedeutung |
|---|---|
| Kursart | Benötigte Qualifizierung |
| Buchung | Anmeldung zur konkreten Veranstaltung |
| Durchführung | Vereinbarter Unterricht mit praktischen Übungen |
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Ihre Qualifizierungszwecke unterscheiden sich. Ein gleicher Umfang erlaubt daher keinen beliebigen Wechsel zwischen beiden Lehrgangsarten; entscheidend bleiben die Voraussetzungen und der Bedarf der Person.
Nein, die Unterrichtsform ist keine pauschale Zusage zur Kostenübernahme. Die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse bestimmen die Berechtigung für Lehrgangsgebühren. Zusätzliche Leistungen und sonstiger Aufwand des Betriebs bleiben getrennt zu prüfen.
Die DGUV zählt normale Unterrichtsmaterialien, Unterlagen und die Bescheinigung zum regulären Umfang. Davon sind zusätzlich vereinbarte Leistungen zu unterscheiden. Prüfen Sie im Angebot, was als Schulung beschrieben und was gesondert beauftragt werden soll.
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