Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08645 Bad Elster sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,8 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

22,2 km vom Suchpunkt

22,7 km vom Suchpunkt

23,6 km vom Suchpunkt

24,0 km vom Suchpunkt

Für Betriebe in Bad Elster beginnt die Kurswahl mit dem tatsächlichen Qualifikationsbedarf der Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorbildung wird dabei berücksichtigt. Ein offener Lehrgang oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung kann organisatorisch passen. Die mögliche Übernahme berechtigter Gebühren und der eigene Aufwand des Unternehmens sind vor einer verbindlichen Beauftragung getrennt zu betrachten.
Für ein Team aus Bad Elster sind offene Lehrgänge und ein angefragter Inhouse-Tag zwei Möglichkeiten. Bei der Schulung im Unternehmen müssen Raum, Gruppengröße und Zeitraum mit der Schule abgestimmt werden. Teilen Sie mit, wer eine Erstausbildung und wer eine Fortbildung braucht.
Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Fragen Sie nach den erforderlichen Unternehmensangaben und stellen Sie diese vor der Anmeldung bereit. Zusätzliche Leistungen oder gesonderte Kosten für die vereinbarte Durchführung sollten im Angebot vor der verbindlichen Zusage klar sein.
Auch wenn eine berechtigte Lehrgangsgebühr nach dem Trägerverfahren abgerechnet werden kann, bleibt beim Unternehmen eigener Aufwand. Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber insbesondere Arbeitsentgelt und Reisekosten der Beschäftigten. Diese Positionen gehören in die betriebliche Planung. Betrachten Sie sie daher zusätzlich zur beschriebenen Kursgebühr und zu gesonderten vereinbarten Leistungen. Eine Aussage über mögliche Gebührenübernahme darf nicht als Zusage verstanden werden, dass dem Betrieb insgesamt keine Kosten entstehen.
Das Unternehmen klärt mit der ermächtigten Ausbildungsstelle die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Erforderliche Angaben und der vereinbarte Umfang sollten vor einer verbindlichen Kostenannahme vorliegen.
Berechtigung der vorgesehenen Personen prüfen.
Reguläre Schulung und weitere Leistungen getrennt festhalten.
Die Benennung betrieblicher Ersthelfer gehört zur Organisation des Unternehmens. Laut DGUV ist für die Bestellung keine bestimmte Form vorgeschrieben; eine schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Eine Schulungsbescheinigung dokumentiert dagegen den absolvierten Lehrgang. Beide Unterlagen erfüllen somit verschiedene Zwecke. Berücksichtigen Sie diese Unterscheidung, wenn die betriebliche Aufgabe zugeordnet und intern bekannt gemacht wird.
Ein Inhouse-Kurs wird für die konkrete Gruppe und geeignete Unterrichtsbedingungen vereinbart.
Einordnung
Berechtigung und Trägerverfahren
Einordnung
Aufwand des Arbeitgebers
Einordnung
Gesonderter vereinbarter Umfang
Für die Kurszuordnung zählen die tatsächlichen Voraussetzungen.
Geeignete anerkannte Nachweise berücksichtigen.
Ausbildung und Fortbildung nach Bedarf wählen.
Für qualifizierte Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre.

Beide regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Dauer allein entscheidet jedoch nicht über die passende Kursart. Ausbildung und Fortbildung richten sich nach dem Qualifikationsstand und sind nicht beliebig gegeneinander austauschbar.
Eine neue betriebliche Aufgabe begründet das nicht automatisch. Geeignete anerkannte Qualifikationen können bereits vorhanden sein. Berücksichtigen Sie deshalb die tatsächlichen Voraussetzungen und Nachweise der Person, bevor Sie den benötigten Lehrgang festlegen.
Die DGUV sieht reguläre betriebliche Aus- und Fortbildung als Präsenzveranstaltungen vor. Teilnehmende sollen praktische Handlungen üben können. Reine Wissensvermittlung online oder zugesandte Unterlagen entsprechen daher nicht dem vorgesehenen Rahmen dieser Lehrgänge.