Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 02953 Bad Muskau / Mužakow sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,6 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

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23,0 km vom Suchpunkt

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Bad Muskau / Mužakow · Sachsen
Unternehmen aus Bad Muskau stimmen den passenden Lehrgang anhand des Qualifikationsbedarfs ihrer Beschäftigten ab. Ausbildung und Fortbildung sind dabei zu unterscheiden; geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden einbezogen. Für die Durchführung können offene Plätze oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung passen. Die Gebührenabrechnung wird nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers vorbereitet.

Für Unternehmen aus Bad Muskau ist vor einer Schulungsanmeldung zu klären, welche Beschäftigten Ausbildung oder Fortbildung benötigen. Nennen Sie der Schule Teilnehmerzahl und möglichen Zeitraum. Ein offener Lehrgang kann für einzelne Personen passen; für eine Gruppe lässt sich ein Inhouse-Tag anfragen.
Bei einer Durchführung im Betrieb werden Adresse und geeigneter Raum abgestimmt. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte betriebliche Kursgebühren direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Welche Angaben das Unternehmen dafür liefern muss und ob weitere Kosten für zusätzliche Vereinbarungen anfallen, sollte vor der verbindlichen Zusage besprochen werden.
Reguläre betriebliche Aus- und Fortbildung sind als Präsenzveranstaltungen vorgesehen. Die Beschäftigten bearbeiten Aufgaben praktisch und können Rückmeldungen zur Ausführung aufnehmen. Für einen eigenen Unterrichtstag sollten sie deshalb nicht nur erreichbar, sondern tatsächlich für diese Lernaufgabe verfügbar sein. Besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle, wie die geplante Durchführung am Standort möglich wird. Eine reine Zusendung von Unterlagen oder Wissensvermittlung online ist nicht mit dem regulären Lehrgang gleichzusetzen.
Für bereits qualifizierte Ersthelfer ist regelmäßige Auffrischung vorgesehen.
Dokumentierte Schulungen verfügbar halten.
In der Regel alle zwei Jahre fortbilden.
Benennung und Hilfewege zusätzlich im Betrieb regeln.
| Frage | Grundlage |
|---|---|
| Welche Kursart? | Voraussetzungen der Beschäftigten |
| Welcher Ort? | Abgestimmte Unterrichtsbedingungen |
| Welcher Aufwand? | Regulärer Umfang und Zusatzleistungen |
Bei einer Anfrage für das Team steht häufig zuerst eine Teilnehmerzahl im Raum. Prüfen Sie zusätzlich, welche Personen eine Ausbildung brauchen und wer eine vorhandene Qualifikation auffrischen soll. Eine neue Ersthelferaufgabe verlangt nicht automatisch nochmals Grundausbildung. Der gewünschte Ort der Schulung beantwortet diese Frage ebenfalls nicht. Erst mit dem passenden Lehrgangsbedarf kann eine konkrete Durchführung für einzelne Beschäftigte oder eine Gruppe mit der Ausbildungsstelle sinnvoll besprochen werden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Ausbildungsstelle berücksichtigt für berechtigte Lehrgangsgebühren die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Unternehmensangaben und beauftragter Umfang sollten vor einer verbindlichen Kostenannahme feststehen.
Vorgesehene Personen und benötigte Angaben zuordnen.
Gesonderte Leistungen ausdrücklich abstimmen.
Die gewünschte Veranstaltung wird mit Raum, Gruppe und Standort vereinbart.
Die regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Ihre Zwecke unterscheiden sich jedoch. Ein gleicher zeitlicher Umfang macht Grundausbildung und Fortbildung nicht austauschbar; der Bedarf folgt der Qualifikation der vorgesehenen Person.
Der betriebliche Fortbildungsrhythmus begründet keine allgemeine Zweijahresfrist für private Führerscheinnachweise. Beide Zusammenhänge müssen auseinandergehalten werden. Bei vorhandenen Unterlagen sind die Art der nachgewiesenen Schulung und der konkrete Verwendungszweck entscheidend.
Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Zusätzliche vereinbarte Leistungen und sonstiger Aufwand des Unternehmens sind davon getrennt. Aus der möglichen Abrechnung folgt keine pauschale Kostenübernahme für alles.
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