Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07819 Triptis sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,5 km vom Suchpunkt

12,6 km vom Suchpunkt

17,4 km vom Suchpunkt

18,2 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

Triptis · Thüringen
Unternehmen aus Triptis können passende Ausbildung oder Fortbildung für ihre Beschäftigten organisieren. Die Kursart richtet sich nach dem vorhandenen anerkannten Qualifikationsstand. Ein Inhouse-Lehrgang ist eine vereinbarte Durchführung für eine Gruppe; praktische Übungen gehören ebenso zum regulären Unterricht wie dessen theoretische Grundlagen.

Eine Anfrage aus Triptis wird konkret, wenn Zahl und Ausbildungsstand der Beschäftigten feststehen. Teilen Sie der Schule mit, ob neue Ersthelfer ausgebildet oder bereits geschulte Personen fortgebildet werden sollen. Danach können Sie passende offene Lehrgänge oder einen eigenen Termin für die Gruppe besprechen.
Für einen Inhouse-Kurs werden Raum und Betriebsanschrift gemeinsam abgestimmt. Bei berechtigten betrieblichen Lehrgängen ist die direkte Abrechnung der Kursgebühr mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger über eine ermächtigte Ausbildungsstelle möglich. Klären Sie die notwendigen Angaben des Unternehmens und zusätzliche Kosten, bevor Sie verbindlich buchen.
Entscheidung
Passenden Lehrgang auswählen
Entscheidung
Vollständige Teilnahme ermöglichen
Entscheidung
Zuständigkeiten für den Einsatz regeln
Zu den allgemeinen Lernzielen gehören unter anderem Eigenschutz und das Absetzen eines Notrufs. Die Schulung soll Beschäftigte auf Hilfehandlungen vorbereiten. Eigene Fragen aus dem Arbeitsumfeld können die Inhalte anschaulich machen, ohne den regulären Rahmen zu ersetzen. Für eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung muss deshalb Raum für Übungen vorhanden sein. Ein kurzer Vortrag zu einer einzelnen Frage erfüllt nicht automatisch denselben Qualifizierungszweck wie der passende vollständige Lehrgang.
Drei Bereiche helfen der Abstimmung.
Anerkannte vorhandene Qualifikationen prüfen.
Ausbildung oder Fortbildung zuordnen.
Gruppe und geeigneten Ort abstimmen.
Eine neue Ersthelferaufgabe bestimmt nicht automatisch die nötige Lehrgangsart. Vorhandene anerkannte Nachweise können bei der Einordnung berücksichtigt werden. Für den Triptiser Betrieb ist deshalb zu klären, was die einzelne Person schon mitbringt und welche Qualifizierung fehlt. Die gemeinsame Terminorganisation sollte diesen Unterschied nicht überdecken. Auch bei einer gewünschten Gruppe bleibt die Kurswahl fachlich begründet; die betriebliche Benennung und der Lehrgangsabschluss sind zwei unterschiedliche Aufgaben.
Fortbildung gibt Gelegenheit zum erneuten praktischen Versuch und zu Rückfragen.
Der Triptiser Betrieb bestimmt den zuständigen Träger und stimmt das Verfahren mit der Ausbildungsstelle ab.
Die vorgesehenen Teilnahmen prüfen.
Weitere Leistungen ausdrücklich besprechen.

Für betriebliche Ersthelfer ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie erhält Kenntnisse und praktische Fähigkeiten. Diese betriebliche Regel darf nicht als allgemeine zweijährige Verfallsfrist eines geeigneten privaten Führerscheinnachweises verstanden werden.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Eine Durchführung im Betrieb verändert den regulären Umfang nicht; Inhouse bezeichnet eine vereinbarte Organisation und keinen kurzen Ersatzkurs für die Gruppe.
Berechtigte Lehrgangsgebühren können nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers übernommen werden. Weitere Leistungen und andere betriebliche Aufwendungen sind gesondert zu klären. Der interne Veranstaltungsort allein begründet keine pauschale Übernahme sämtlicher Kosten rund um den Lehrgang.