Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08491 Netzschkau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,0 km vom Suchpunkt

5,4 km vom Suchpunkt

9,0 km vom Suchpunkt

14,4 km vom Suchpunkt

15,5 km vom Suchpunkt

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Netzschkau · Sachsen
Ein Unternehmen aus Netzschkau kann die regelmäßige Fortbildung nutzen, um vorhandene Erste-Hilfe-Kenntnisse praktisch zu erhalten. Für die Durchführung kommen passende offene Lehrgänge oder eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung infrage. Die konkrete Kurswahl berücksichtigt die tatsächlichen Qualifikationen der Beschäftigten; Gebührenübernahme und weitere Leistungen sind gesondert zu klären.

Bei einer Anfrage für Netzschkauer Beschäftigte hilft die Unterscheidung zwischen Ausbildung und Fortbildung. Nennen Sie der Schule die Teilnehmerzahl und mögliche gemeinsame Tage. So lässt sich ein offener Lehrgang oder ein eigener Termin für die Gruppe planen.
Für eine Inhouse-Schulung werden Betriebsanschrift und ein geeigneter Raum abgestimmt. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Der Betrieb liefert die dazu vorgesehenen Angaben. Lassen Sie sich zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten vor der Zusage erläutern, damit der organisatorische Rahmen vollständig geklärt ist.

Beispiele aus dem Arbeitsalltag können den regulären Unterricht ergänzen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Der Netzschkauer Betrieb bestimmt den zuständigen Träger und klärt die erforderlichen Angaben vor der Buchung mit der Ausbildungsstelle.
Den vorgesehenen Personenkreis prüfen.
Weitere Vereinbarungen ausdrücklich besprechen.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Die Wiederholung soll Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten und Gelegenheit für praktische Fragen geben. Stellen Sie die Beschäftigten dafür vollständig frei. Bei einer Inhouse-Veranstaltung muss der Raum die vorgesehenen Übungen ermöglichen; die Eignung wird mit der Ausbildungsstelle besprochen. Der nahe Arbeitsplatz soll die Organisation erleichtern und nicht dazu führen, dass Personen fortlaufend wegen gewöhnlicher Arbeitsaufträge aus dem Kurs gerufen werden.
Diese Angaben helfen bei der Auswahl.
Geeignete vorhandene Qualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung zuordnen.
Vollständige praktische Teilnahme ermöglichen.
Aufgabe
Tatsächlichen Schulungsbedarf bestimmen
Aufgabe
Offenen Lehrgang oder Inhouse abstimmen
Aufgabe
Interne Zuständigkeiten regeln
Eine betriebliche Benennung sagt noch nicht, welche Ausbildung bereits vorliegt. Anerkannte Vorqualifikationen sind bei der Auswahl zu berücksichtigen. Prüfen Sie deshalb die tatsächlichen Dokumente, bevor die Beschäftigten einem Lehrgang zugeordnet werden. Eine Gruppenanmeldung sollte die unterschiedlichen Ausgangsstände nicht verdecken. Für das Unternehmen aus Netzschkau ist die passende Qualifizierung wichtiger als ein gemeinsamer Termin um jeden Preis; Organisation und fachlicher Bedarf müssen zusammenpassen.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Derselbe Umfang bedeutet nicht, dass die Auswahl ohne Blick auf die Vorbildung erfolgen sollte; maßgeblich bleibt der tatsächliche Bedarf der jeweiligen Person.
Nach den DGUV-Hinweisen zählen Teilnehmerunterlagen und die Teilnahmebescheinigung zum regulären Leistungsumfang, ebenso die notwendigen Unterrichtsmittel. Besondere zusätzlich gewünschte Leistungen sind davon zu unterscheiden. Klären Sie deren Umfang und Bedingungen vor der Beauftragung mit der Ausbildungsstelle.
Hierfür sind die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers und die berechtigten Teilnahmen entscheidend. Weitere Leistungen und betriebliche Aufwendungen sind gesondert zu betrachten. Die Durchführung im Unternehmen allein begründet keine pauschale Übernahme aller mit dem Lehrgang verbundenen Ausgaben.