Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 67146 Deidesheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,4 km vom Suchpunkt

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Deidesheim · Rheinland-Pfalz
Für Beschäftigte aus Deidesheim wird die passende Ausbildung oder Fortbildung anhand ihrer vorhandenen Qualifikation bestimmt. Eine vereinbarte Inhouse-Schulung kann die gemeinsame Teilnahme ermöglichen. Im Unterricht geht es auch um den Notruf und die Unterstützung betroffener Menschen. Die Gruppe braucht dafür Zeit zum Lernen und praktischen Mitmachen.

Ein Schulungstag für Deidesheimer Beschäftigte lässt sich mit einer Bedarfsübersicht beginnen: Wer wird neu ausgebildet, wer braucht eine Fortbildung, und welche Zeiträume sind möglich? Mit diesen Angaben kann der Betrieb offene Kursplätze oder einen eigenen Termin anfragen.
Für einen Inhouse-Wunsch werden Betriebsadresse, geeigneter Raum und Teilnehmerzahl benötigt. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte betriebliche Kursgebühren direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Fragen Sie vor der Buchung nach den dafür erforderlichen Unternehmensangaben. Mögliche zusätzliche Kosten sollten vor der verbindlichen Zusage im Angebot erläutert werden.
Auch wenn die Veranstaltung im Betrieb stattfindet, benötigen die Beschäftigten Zeit für den Unterricht. Wiederkehrende Unterbrechungen durch andere Aufgaben erschweren die praktische Mitarbeit. Planen Sie deshalb intern, wie die Teilnahme möglich wird. Die Nähe zum Arbeitsplatz ist ein organisatorischer Umstand, keine Verkürzung der Qualifizierung. Die vorgesehenen Übungen bleiben ebenso Teil der Schulung wie die Erklärungen.
Bedarf und Teilnahmebedingungen gehören zusammen.
Geeignete vorhandene Schulungen berücksichtigen.
Die Beschäftigten für den Unterricht einplanen.
Eigene Zuständigkeiten zusätzlich erklären.
Ziel
Zum persönlichen Bedarf passend qualifizieren
Ziel
Aktives Lernen ermöglichen
Ziel
Die eigene Erste-Hilfe-Organisation vermitteln
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Bereiten Sie die nötigen Angaben mit der Ausbildungsstelle nach dem Verfahren der eigenen BG oder Unfallkasse vor.
Den berechtigten Personenkreis berücksichtigen.
Zusatzleistungen von regulären Lehrgangsgebühren unterscheiden.
Der DGUV-Rahmen führt den Notruf und die psychische Betreuung betroffener Menschen als Themen auf. Eine Ersthelferschulung erschöpft sich damit nicht im Umgang mit Material. Die Teilnehmenden lernen unterschiedliche Seiten ihrer Aufgabe kennen. Für eine Gruppe aus Deidesheim können dabei Fragen aus dem Arbeitsumfeld hilfreich sein; der reguläre Lehrgang bleibt der maßgebliche Ausbildungsrahmen.
Für betriebliche Ersthelfer nennt die DGUV in der Regel zwei Jahre. Vorhandene Nachweise helfen bei der Planung des weiteren Fortbildungsbedarfs.
Eine neue Aufgabe allein verlangt keine automatische Wiederholung. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen sind zu berücksichtigen. Der tatsächliche weitere Bedarf richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen, bevor ein Lehrgang ausgewählt wird.
Zur Unterrichtszeit kommen nach den DGUV-Vorgaben Pausen hinzu. Für reguläre Lehrgänge sind insgesamt mindestens 45 Minuten vorgesehen. Die Beschäftigten sollten deshalb für die vollständige vereinbarte Veranstaltung eingeplant werden, auch bei Inhouse-Unterricht.
Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren hängt vom zuständigen Unfallversicherungsträger und dessen Bedingungen ab. Zusätzliche Vereinbarungen und eigene Aufwendungen sind davon getrennt zu betrachten. Die Durchführung im Betrieb allein begründet keine pauschale Kostenfreiheit.