Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97947 Grünsfeld sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,6 km vom Suchpunkt

5,8 km vom Suchpunkt

7,2 km vom Suchpunkt

9,7 km vom Suchpunkt

13,8 km vom Suchpunkt

22,8 km vom Suchpunkt

Grünsfelder Unternehmen wählen passende Lehrgänge nach den Voraussetzungen der Beschäftigten. Offene Kurse oder eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung können für die Organisation infrage kommen. Neben der Qualifizierung sind die betriebliche Aufgabenverteilung und die Kostenplanung zu beachten. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren deckt nicht automatisch sämtliche Aufwendungen des Betriebs.
Beschäftigte aus mehreren Grünsfelder Stadtteilen können einen gemeinsamen Schulungstag am Betriebsstandort anfragen. Dafür werden Raum, genaue Adresse und Gruppengröße mit der Schule abgestimmt. Alternativ können einzelne Personen offene Lehrgänge besuchen.
Teilen Sie dem Anbieter mit, wer neu ausgebildet werden und wer eine Fortbildung besuchen soll. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte betriebliche Kursgebühren unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Fragen Sie nach den erforderlichen Unternehmensangaben und gesonderten Kosten. Vor der verbindlichen Buchung sollten Termin und organisatorischer Rahmen für alle Beteiligten feststehen.
Ein Schulungsnachweis ersetzt nicht die interne Benennung und Bekanntmachung der vorgesehenen Ersthelfer.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Für die betriebliche Entscheidung lohnt die Unterscheidung zwischen Schulungsgebühr und dem Aufwand des Unternehmens. Die DGUV nennt insbesondere das Arbeitsentgelt und die Reisekosten der Beschäftigten als Kosten des Arbeitgebers. Diese bleiben bei der Planung neben einer möglichen direkten Gebührenabrechnung zu berücksichtigen. Wenn Sie verschiedene Organisationsformen betrachten, sollten Sie deshalb nicht nur auf die Übernahme der Kursgebühr schauen. Eine vereinbarte Durchführung vor Ort liefert für sich genommen keine Zusage vollständiger Kostenfreiheit.
Benötigt nur eine einzelne Person einen passenden Lehrgang, kann zunächst ein offener Kurs infrage kommen. Bei mehreren Beschäftigten lohnt sich daneben eine Anfrage für eine gemeinsame Durchführung. Vergleichen Sie die tatsächlichen Möglichkeiten für Ihren Bedarf, statt eine feste Grenze für Gruppengrößen vorauszusetzen. Eine Inhouse-Anfrage ist dabei noch keine bestätigte Veranstaltung. Die Ausbildungsstelle muss eine konkrete Durchführung mit den vorgesehenen Personen, dem Lehrgang und den geeigneten Bedingungen am Standort vereinbaren.
Eine ermächtigte Stelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren nach den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse abrechnen. Die nötigen Unternehmensangaben und Voraussetzungen werden vor dem verbindlichen Auftrag geklärt.
Vorgesehene Personen und Trägerbedingungen zuordnen.
Regulären Umfang und zusätzliche Leistungen nachvollziehbar festhalten.
Ein neuer Einsatz als Ersthelfer bedeutet nicht automatisch neue Grundausbildung.
Geeignete anerkannte Vorqualifikationen berücksichtigen.
Benötigte Ausbildung oder Fortbildung feststellen.
In der Regel den Zweijahresrhythmus vorsehen.
Einordnung
Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers
Einordnung
Aufwendungen des Arbeitgebers
Einordnung
Gesonderte Vereinbarung mit der Ausbildungsstelle
Beide regulären Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Sie erfüllen verschiedene Zwecke und sind nicht allein wegen der gleichen Dauer austauschbar. Für die Auswahl zählen die Voraussetzungen und der tatsächlich benötigte Lehrgang der jeweiligen Person.
Die regulären betrieblichen Lehrgänge sind nach den DGUV-Vorgaben Präsenzveranstaltungen. Beschäftigte sollen praktische Handlungen üben können. Eine reine Vermittlung von Wissen online oder zugesandte Unterlagen entsprechen daher nicht der vorgesehenen Aus- beziehungsweise Fortbildung.
Die DGUV zählt übliche Unterrichtsmaterialien, Unterlagen und die Bescheinigung zum regulären Lehrgangsumfang. Zusätzliche Leistungen müssen davon unterschieden werden. Sehen Sie im konkreten Angebot nach, welche Positionen zur Schulung gehören und was ausdrücklich gesondert vereinbart wird.