Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04565 Regis-Breitingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,5 km vom Suchpunkt

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Unternehmen aus Regis-Breitingen können passende offene Lehrgänge oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung wählen. Grundlage ist der Qualifikationsbedarf der vorgesehenen Personen. Die betriebliche Auswahl geeigneter Ersthelfer, deren Schulung und die internen Zuständigkeiten gehören dabei zusammen. Eine mögliche Gebührenübernahme wird mit der ermächtigten Ausbildungsstelle nach den Bedingungen des zuständigen Trägers geklärt.
Ein Team aus Regis-Breitingen kann einen offenen Lehrgang besuchen oder eine Schulung am Betriebsstandort anfragen. Für einen eigenen Termin lohnt zuerst die interne Abstimmung: Welche Tage sind möglich, wie viele Personen nehmen teil, und wer benötigt Ausbildung oder Fortbildung?
Für eine Inhouse-Durchführung werden Raum und Anschrift benötigt. Besprechen Sie außerdem die Kostenübernahme und die erforderlichen Unternehmensangaben. Bei berechtigten betrieblichen Lehrgängen rechnet eine ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Zusätzliche Vereinbarungen sollten im Angebot nachvollziehbar sein, bevor Sie verbindlich buchen.
Bei der Auswahl betrieblicher Ersthelfer geht es nicht nur darum, einen freien Platz zu besetzen. Nach den Hinweisen der DGUV sind die persönlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen; auch die Motivation für diese Aufgabe spielt eine Rolle. Sprechen Sie die vorgesehenen Beschäftigten deshalb auf die Aufgabe an. Vorhandene geeignete Qualifikationen und der tatsächliche Schulungsbedarf werden anschließend einbezogen. Eine Anmeldung ersetzt die betriebliche Entscheidung über eine geeignete Person nicht.
| Bereich | Bedeutung |
|---|---|
| Auswahl | Geeignete Personen für die Aufgabe vorsehen |
| Schulung | Qualifikation erwerben oder auffrischen |
| Benennung | Aufgabe betrieblich zuordnen |
Der Betrieb klärt mit der ermächtigten Ausbildungsstelle das Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Voraussetzungen und benötigte Unternehmensangaben sollten vor einer verbindlichen Kostenannahme feststehen.
Vorgesehene Personen und Trägerbedingungen prüfen.
Reguläre Schulungsgebühren und weitere Leistungen unterscheiden.
Die Erste-Hilfe-Ausbildung vermittelt Fähigkeiten, legt aber nicht die konkreten Abläufe Ihres Unternehmens fest. Ergänzen Sie die Qualifizierung deshalb um die betrieblichen Angaben, die Beschäftigte im Alltag benötigen: Wer ist als Ersthelfer vorgesehen, und wie werden die zuständigen Personen erreicht? Machen Sie diese Informationen innerhalb des Unternehmens bekannt. Die Ausbildungsstelle kann die Schulung durchführen; das Wissen über die eigene Aufgabenverteilung und die Wege zur Hilfe muss daneben im Betrieb organisiert werden.
Mehrere Beschäftigte können unterschiedlichen Bedarf haben.
Geeignete anerkannte Qualifikationen berücksichtigen.
Benötigte Grundqualifikation ermitteln.
Für qualifizierte Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre vorsehen.

Während des vereinbarten Unterrichts sollen die Beschäftigten an den Übungen teilnehmen können.
Die reguläre Ausbildung und die Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Das macht beide Lehrgangsarten nicht beliebig austauschbar. Entscheidend ist, welche Qualifikation die jeweilige Person mitbringt und welcher Lehrgang für sie benötigt wird.
Für die regulären betrieblichen Aus- und Fortbildungen sieht die DGUV Präsenzveranstaltungen vor. Praktische Handlungen müssen geübt werden können. Ein Angebot, das lediglich Wissen online vermittelt oder Unterlagen zusendet, entspricht diesem Rahmen nicht.
Nein, aus der Durchführung im Unternehmen folgt keine solche Zusage. Berechtigte Lehrgangsgebühren unterliegen den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Zusätzliche Leistungen und andere betriebliche Aufwendungen sind gesondert zu betrachten.
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