Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 69239 Neckarsteinach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,9 km vom Suchpunkt

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Ein Neckarsteinacher Unternehmen wählt geeignete Beschäftigte und passende Lehrgänge für die Ersthelferaufgabe. Vorhandene anerkannte Qualifikationen sind vor der Anmeldung zu berücksichtigen. Ausbildung und Fortbildung können offen oder nach Vereinbarung als Inhouse-Veranstaltung organisiert werden; die praktische Teilnahme ist Bestandteil des regulären Unterrichts.
Ein Schulungstag für ein Neckarsteinacher Team lässt sich als offener Lehrgang oder als angefragte Inhouse-Veranstaltung planen. Bei der Durchführung im Unternehmen kommt es auf einen mit der Schule abgestimmten Raum, die Gruppengröße und einen gemeinsamen Zeitraum an.
Geben Sie an, welche Beschäftigten Ausbildung und welche Fortbildung benötigen. Für berechtigte betriebliche Lehrgänge kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Dafür werden die erforderlichen Angaben des Betriebs benötigt. Lassen Sie sich zusätzliche Leistungen und mögliche gesonderte Kosten im Angebot erläutern.
Regelmäßige Fortbildung ermöglicht erneutes Üben und Rückfragen zu bekannten Handlungen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Aufgabe
Eignung und vorgesehenen Einsatz klären
Aufgabe
Tatsächlichen Schulungsbedarf bestimmen
Aufgabe
Ort und vollständige Teilnahme abstimmen
Nach den DGUV-Hinweisen gehören persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen sowie Motivation zur Eignung für die Ersthelferaufgabe. Der Betrieb sollte die Auswahl deshalb nicht allein danach treffen, wer zufällig an einem bestimmten Tag verfügbar ist. Besprechen Sie den vorgesehenen Einsatz und berücksichtigen Sie vorhandene geeignete Nachweise. Die Schulung ergänzt die betriebliche Auswahlentscheidung; der Lehrgang allein legt nicht fest, wer am Neckarsteinacher Standort tatsächlich welche Zuständigkeit übernimmt.
Eine neue betriebliche Benennung ist kein automatischer Ausbildungsneubeginn. Anerkannte Vorqualifikationen können bei der Einordnung berücksichtigt werden. Prüfen Sie deshalb den tatsächlichen Stand vor einer gemeinsamen Anmeldung. Personen mit unterschiedlichen Voraussetzungen müssen nicht allein wegen einer gewünschten Gruppenveranstaltung denselben Lehrgang benötigen. Die Organisation sollte zum fachlichen Bedarf passen. Ausbildung und Fortbildung sind daher bewusst zuzuordnen, bevor der Betrieb einen offenen Kurs oder eine Inhouse-Durchführung vereinbart.
Die Vorbereitung betrifft mehr als einen freien Termin.
Die vorgesehene Ersthelferaufgabe besprechen.
Geeignete vorhandene Nachweise berücksichtigen.
Passende Ausbildung oder Fortbildung bestimmen.
Der Neckarsteinacher Betrieb bestimmt den zuständigen Träger und stimmt das Verfahren vorab mit der Ausbildungsstelle ab.
Die vorgesehenen Teilnahmen prüfen.
Weitere Leistungen ausdrücklich besprechen.
Für betriebliche Ersthelfer nennt die DGUV in der Regel einen Abstand von zwei Jahren. Diese regelmäßige Auffrischung erhält Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie darf nicht als allgemeine zweijährige Verfallsfrist eines geeigneten privaten Führerscheinnachweises verstanden werden.
Neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten ergeben sechs Stunden und 45 Minuten reine Ausbildung. Für reguläre betriebliche Kurse nennt die DGUV außerdem mindestens 45 Minuten Pause. Diese Pausenzeit gehört nicht zum Netto-Unterrichtsumfang.
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Weitere Leistungen und sonstige betriebliche Aufwendungen sind gesondert zu betrachten. Der interne Veranstaltungsort allein begründet deshalb keine pauschale Erstattung aller Kosten.
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