Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09328 Lunzenau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,7 km vom Suchpunkt

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Lunzenau · Sachsen
Eine Firma aus Lunzenau plant geeignete Ausbildung oder Fortbildung anhand der vorhandenen Qualifikationen ihrer Beschäftigten. Ein Inhouse-Lehrgang kann für eine gemeinsame Gruppe vereinbart werden. Der reguläre Unterricht verlangt praktische Teilnahme; eine mögliche Gebührenübernahme richtet sich nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Bei einer Gruppe aus Lunzenau sollte zuerst ein gemeinsamer Zeitraum feststehen. Klären Sie dann, wer Ausbildung und wer Fortbildung benötigt. So lässt sich entscheiden, ob offene Kursplätze passen oder ob Sie eine Schulung am Betriebsstandort anfragen möchten.
Nennen Sie der Schule Gruppengröße, genaue Anschrift und den vorhandenen Raum. Zum Angebot gehört auch die Abstimmung der Abrechnung. Für einen berechtigten betrieblichen Lehrgang kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Welche Angaben Ihr Betrieb liefern muss und welche weiteren Kosten entstehen, sollte vor der Buchung klar sein.
Im regulären betrieblichen Kurs sollen konkrete Handlungen geübt werden können. Ein Vortrag oder ein reines Onlineangebot ersetzt diesen Rahmen nicht. Für eine interne Veranstaltung ist ein geeigneter Raum mit der Ausbildungsstelle abzustimmen. Die Gruppe braucht außerdem einen Zeitraum ohne parallele Arbeitsaufträge. Betriebliche Beispiele können das Verständnis unterstützen, sollten aber nicht dazu führen, dass die regulären Lehrgangsinhalte durch eine kurze Besprechung einzelner eigener Fragen ersetzt werden.
Der tatsächliche Bedarf bestimmt die Auswahl.
Geeignete vorhandene Nachweise berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung benennen.
Ort und vollständige Teilnahme abstimmen.
Zum Standardlehrgang gehören nach den DGUV-Hinweisen notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Teilnahmebescheinigung. Tatsächlich zusätzliche gewünschte Leistungen sind davon zu unterscheiden. Für das Lunzenauer Unternehmen sollte deshalb klar sein, welchen Umfang das Angebot beschreibt. Die mögliche Gebührenübernahme ist kein Freibrief für sämtliche betrieblichen Ausgaben. Umgekehrt sollten normale Bestandteile des regulären Lehrgangs nicht ohne Prüfung als gesonderte Extras behandelt werden; zusätzliche Vereinbarungen sind vorab zu klären.
Einordnung
Regulärer Unterricht mit Unterlagen und Bescheinigung
Einordnung
Ausdrückliche zusätzliche Leistung
Einordnung
Vereinbarte Durchführung für die Gruppe
Regelmäßige Fortbildung schafft Gelegenheit zum erneuten Üben und Nachfragen.
Der Betrieb aus Lunzenau bestimmt den zuständigen Träger und bereitet die erforderlichen Angaben mit der Ausbildungsstelle vor.
Die vorgesehenen Teilnahmen prüfen.
Weitere Leistungen vor der Beauftragung ausdrücklich klären.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Anerkannte Vorqualifikationen können für die Bedarfsklärung wichtig sein. Eine neue interne Benennung allein bedeutet deshalb nicht, dass eine bereits geeignete Grundausbildung vollständig wiederholt werden muss.
Reguläre Ausbildungen und Fortbildungen umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Auch im eigenen Betrieb ist dieser reguläre Umfang zu ermöglichen; Inhouse ist keine eigenständige verkürzte Qualifizierung für die Beschäftigten.
Die Bescheinigung dokumentiert den absolvierten Lehrgang. Das Unternehmen muss daneben die vorgesehenen Ersthelfer auswählen und ihren Einsatz sowie die interne Notfallorganisation festlegen. Die Schulung allein regelt weder Zuständigkeiten noch die Erreichbarkeit für Kolleginnen und Kollegen.