Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91792 Ellingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
19,0 km vom Suchpunkt

21,2 km vom Suchpunkt

24,3 km vom Suchpunkt

25,2 km vom Suchpunkt

26,8 km vom Suchpunkt

27,3 km vom Suchpunkt

Ellinger Unternehmen wählen geeignete Lehrgänge nach dem Bedarf ihrer Beschäftigten. Ein offener Kurs oder eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Veranstaltung kann dafür passen. Die dokumentierte Schulung und die betriebliche Benennung zur Ersthelferaufgabe sind dabei zu unterscheiden. Für bereits qualifizierte Ersthelfer gehört regelmäßige Fortbildung in die weitere Planung.
Für ein Ellinger Unternehmen ist vor der Buchung zu klären, welche Beschäftigten neu ausgebildet werden und bei wem eine Fortbildung ansteht. Mit dieser Übersicht lässt sich der Anbieter gezielt nach passenden Lehrgängen fragen. Einzelne Personen können offene Plätze nutzen, eine Gruppe kann einen eigenen Termin anfragen.
Für eine Inhouse-Durchführung benötigt die Schule Angaben zu Standort, Raum und Teilnehmerzahl. Besprechen Sie außerdem die Kostenübernahme. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die ermächtigte Ausbildungsstelle unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Die erforderlichen Unternehmensangaben und zusätzliche Kosten sollten vor der verbindlichen Zusage geklärt sein.
Fortbildung gibt bereits geschulten Ersthelfern Gelegenheit, bekannte Aufgaben erneut unter Anleitung zu bearbeiten. Die Sicherung vorhandener Kompetenzen ist dabei ein eigener Lernzweck. Bringen Sie Fragen aus der bisherigen Praxis in die Abstimmung ein. Bei zusätzlichen Themen kann der Bedarf der Gruppe berücksichtigt werden, während der obligatorische Rahmen bestehen bleibt. Die Veranstaltung ist daher mehr als ein neuer Ablagetermin für eine Bescheinigung und zugleich keine beliebige Schulung für jede gewünschte Spezialqualifikation.
Die Kurszuordnung richtet sich nach den Personen.
Geeignete anerkannte Qualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend auswählen.
In der Regel alle zwei Jahre einplanen.
Ein Lehrgang qualifiziert die teilnehmende Person; die Auswahl und Benennung für die betriebliche Aufgabe liegt beim Unternehmen. Die DGUV nennt keine allgemeine Formvorschrift für die Bestellung, empfiehlt jedoch eine schriftliche Festhaltung. So wird die Aufgabe innerhalb der betrieblichen Organisation nachvollziehbar. Eine Teilnahmebescheinigung ist nicht von sich aus diese interne Benennung. Beziehen Sie den erworbenen Nachweis deshalb auf die betriebliche Aufgabenverteilung und sorgen Sie dafür, dass die Zuständigkeiten bekannt sind.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle stimmt das vorgesehene Verfahren für berechtigte Lehrgangsgebühren mit dem Unternehmen ab. Der Betrieb berücksichtigt dafür die Bedingungen seines zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Personenkreis und erforderliche Angaben klären.
Reguläre Gebühren und zusätzliche Vereinbarungen im Auftrag unterscheiden.
Räume, Gruppe und vollständige Teilnahme werden für die konkrete Veranstaltung vereinbart.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Aufgabe
Benötigte Qualifikation beziehungsweise Auffrischung
Aufgabe
Betriebliche Ersthelferaufgabe zuordnen
Aufgabe
Interne Hilfewege bekannt machen

Die neue Benennung allein begründet das nicht. Geeignete anerkannte Qualifikationen können bereits vorhanden sein und werden berücksichtigt. Prüfen Sie die tatsächlichen Voraussetzungen der betreffenden Person, bevor Sie deren benötigten Lehrgang auswählen.
Beide Lehrgangsarten umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die gleiche Dauer bedeutet keine beliebige Austauschbarkeit. Maßgeblich ist, welche Ausbildung oder Auffrischung aus dem Qualifikationsstand und dem Bedarf der jeweiligen Person folgt.
Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Daraus folgt keine pauschale Zusage für sämtliche zusätzlichen Leistungen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Der Umfang sollte vor einer verbindlichen Beauftragung geklärt sein.