Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 69168 Wiesloch sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,7 km vom Suchpunkt

4,4 km vom Suchpunkt

5,2 km vom Suchpunkt

11,6 km vom Suchpunkt

13,1 km vom Suchpunkt

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Wiesloch · Baden-Württemberg
Wieslocher Unternehmen bestimmen vor der Kursanfrage, welche Qualifizierung die vorgesehenen Ersthelfenden benötigen. Anerkannte vorhandene Belege helfen bei der Zuordnung. Eine Inhouse-Schulung wird als konkrete Veranstaltung vereinbart, mit geeignetem Lernraum und vollständiger Teilnahme; bei Einzelbedarf kommen ebenso passende öffentliche Lehrgänge infrage.

Klären Sie für Ihren Wieslocher Betrieb vor dem Lehrgang, unter welchen Voraussetzungen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Gebühren übernimmt. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann nur nach dem vorgesehenen Verfahren direkt abrechnen. Benötigte Angaben sollten rechtzeitig vollständig sein.
Mit der Schule besprechen Sie anschließend den Ausbildungs- beziehungsweise Fortbildungsbedarf. Vorhandene Bescheinigungen und eine Übersicht über die vorgesehenen Personen helfen. Für einen Inhouse-Kurs sind außerdem Gruppengröße und Raumbedingungen wichtig; lassen Sie die Durchführung einschließlich praktischer Übungen bestätigen. Organisieren Sie die Freistellung für den ganzen Unterricht. Für einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge organisatorisch passen, wenn eine gemeinsame Gruppe nicht vorgesehen ist.
| Öffentlicher Lehrgang | Inhouse-Veranstaltung |
|---|---|
| Passenden Einzeltermin auswählen | Geeignete gemeinsame Gruppe bestimmen |
| Externe Unterrichtsadresse beachten | Eigenen Raum mit der Schule abstimmen |
| Vollständige Abwesenheit organisieren | Gemeinsame Freistellung sichern |
Beschäftigte bleiben räumlich nah an ihren üblichen Aufgaben, wenn der Unterricht vor Ort stattfindet. Vereinbaren Sie deshalb mit den Arbeitsbereichen, dass die Gruppe während der ganzen Veranstaltung nicht parallel eingesetzt wird. Die Freistellung umfasst den bestätigten Ablauf und nicht nur einzelne praktische Teile. Legen Sie außerdem fest, wer organisatorische Fragen zum Raumzugang übernimmt. Der gemeinsame Kurs kann dann als eigener Termin vorbereitet werden, statt im laufenden Arbeitstag unterzugehen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie mit dem zuständigen Träger, welche Personen berechtigt sind und welche Angaben für die Gebührenübernahme gebraucht werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann reguläre berechtigte Gebühren im vorgesehenen Verfahren direkt abrechnen. Ein darüber hinaus vereinbartes Trainingsziel wird im Angebot mit eigenem Leistungsumfang betrachtet, statt pauschal als mitübernommen eingeplant zu werden.
Erforderliche Angaben und Bedingungen feststellen.
Regulären Lehrgang von weiteren Leistungen unterscheiden.
Damit kann die Ausbildungsstelle den Durchführungsrahmen besprechen.
Geplante Anzahl und anerkannte Vorqualifikation nennen.
Mögliche vollständige Teilnahmezeiträume angeben.
Nutzbare Bedingungen für Unterricht und Übungen beschreiben.
Nennen Sie Ausbildung oder Fortbildung anhand des geklärten Bedarfs und lassen Sie die Kurszuordnung bei offenen Fragen besprechen. Wenn Sie zusätzliche Übungen wünschen, werden diese ausdrücklich beschrieben. Der betriebliche Auftrag sollte erkennen lassen, welcher Teil den regulären Qualifikationsnachweis vermittelt. Eine allgemeine Bezeichnung wie Firmentraining beantwortet das noch nicht. Mit einer klaren Leistungsbeschreibung kann der Betrieb anschließend die fachliche Entscheidung und den Kostenumfang getrennt nachvollziehen.
Nach dem Lehrgang wird der tatsächlich erhaltene Nachweis der richtigen Person zugeordnet. Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Eine geplante Veranstaltung bleibt bis zum Besuch vom erreichten Abschluss unterscheidbar.
Sie benötigen zusätzlich Orientierung zu den internen Hilfewegen und Zuständigkeiten. Die Benennung liegt beim Unternehmer. Machen Sie diese Aufgabe im Unternehmen bekannt, damit die absolvierte fachliche Ausbildung mit der örtlichen Notfallorganisation verbunden wird und Beteiligte ihre Ansprechpersonen kennen.
Prüfen Sie deren anerkannten Qualifikationsstand und stimmen Sie die Änderung mit der Schule ab. Ein frei gewordener Platz bedeutet nicht automatisch, dass derselbe Lehrgang für eine Ersatzperson geeignet ist. Geben Sie danach den aktuellen Stand auch an die interne Organisation weiter.
Kennzeichnen Sie den Vorschlag gegenüber der Ausbildungsstelle als vorläufig. Beschreiben Sie die verfügbaren Möglichkeiten und warten Sie die Abstimmung der Übungsbedingungen ab. Die spätere Einladung verwendet den bestätigten Lernort, damit die Teilnehmenden sich nicht auf verschiedene frühere Raumideen beziehen.