Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 58332 Schwelm sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,4 km vom Suchpunkt

0,5 km vom Suchpunkt

0,6 km vom Suchpunkt

1,1 km vom Suchpunkt

1,8 km vom Suchpunkt

3,8 km vom Suchpunkt

Schwelmer Betriebe können Ersthelferausbildung und Fortbildung anhand des tatsächlichen Qualifikationsbedarfs organisieren. Eine passende Inhouse-Gruppe braucht mehr als einen freien Raum: geeigneten Lehrgang, vollständige gemeinsame Teilnahme und bestätigte Unterrichtsbedingungen. Stimmen Sie diese Punkte mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab und klären Sie das Gebührenverfahren vorab.
Teilen Sie der Schule mit, wie viele Beschäftigte Ihres Schwelmer Betriebs eine Ausbildung benötigen und für wen eine Fortbildung ansteht. Eine Übersicht über vorhandene Bescheinigungen hilft. Für Inhouse-Unterricht kommen Informationen über verfügbare Räume hinzu, in denen praktische Übungen möglich sein müssen.
Die Durchführung wird erst mit dem Anbieter vereinbart. Stimmen Sie im Betrieb die vollständige Teilnahme und Vertretungen ab; einzelne Personen können gegebenenfalls offene Lehrgänge besuchen. Für die Gebührenfrage ist Ihr Unfallversicherungsträger zuständig. Seine Voraussetzungen entscheiden über eine Übernahme. Erfragen Sie vor dem Termin das Verfahren und die Angaben, mit denen eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abrechnen kann.
Die Benennung übernimmt der Unternehmer. Informieren Sie die Arbeitsbereiche über die vorgesehenen Ersthelfenden und machen Sie die internen Hilfewege verständlich. Dieser örtliche Rahmen ergänzt die absolvierte fachliche Schulung.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Prüfen Sie die anerkannten bisherigen Belege der vorgesehenen Personen und beschreiben Sie den benötigten nächsten Schritt. Die Ausbildungsstelle kann damit Ausbildung oder Fortbildung zuordnen. Bei verschiedenen Ausgangslagen kommt eine getrennte Organisation infrage. Eine gemeinsame Übersicht kann auch unterschiedliche Lehrgänge verwalten. Halten Sie darin geplante Termine und tatsächlich absolvierte Abschlüsse getrennt fest, damit nach einem Ausfall kein Qualifikationsstand angenommen wird, der noch nicht erreicht ist.
Der zuständige Unfallversicherungsträger bestimmt die berechtigten Teilnahmen und das notwendige Verfahren. Die ermächtigte Ausbildungsstelle nutzt den vorgesehenen direkten Abrechnungsweg für reguläre Gebühren. Weitere Trainingswünsche werden im Angebot gesondert beschrieben, damit deren möglicher Kostenanteil neben der regulären Qualifizierung erkennbar ist.
Erforderliche Angaben und Bedingungen feststellen.
Regulären Lehrgang von weiteren Leistungen unterscheiden.
Eine Einladung ist erst umsetzbar, wenn die vollständige Abwesenheit der vorgesehenen Beschäftigten eingeplant werden kann. Stimmen Sie deshalb den gewünschten Zeitraum mit den Arbeitsbereichen ab, bevor Sie ihn als gemeinsamen Termin weitergeben. Benennen Sie eine Person für organisatorische Rückfragen. Sie führt bestätigte Angaben zusammen und klärt Änderungen mit der Ausbildungsstelle. Fachlicher Unterricht und betriebliche Terminorganisation haben damit jeweils einen klaren Zuständigkeitsbereich.
Diese Bedingungen werden vor der Durchführung abgestimmt.
Nutzbare Fläche und Einrichtung mit der Schule besprechen.
Passende Kursart für die Gruppe klären.
Andere Aufgaben während des ganzen Lehrgangs verteilen.
| Entscheidung | Grundlage |
|---|---|
| Lehrgang | Anerkannte Vorqualifikation und nächster Bedarf |
| Veranstaltungsform | Geeignete Gruppe und verfügbare Zeit |
| Durchführung | Bestätigter Ort und praktische Bedingungen |
Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Legen Sie die dokumentierten Abschlüsse der weiteren Planung zugrunde. Bei einer neuen Aufgabe oder einem Eintritt ins Unternehmen werden vorhandene anerkannte Qualifikationen geprüft, statt automatisch dieselbe Ausbildung erneut zu bestellen.
Beschreiben Sie die tatsächlich nutzbare Fläche, Einrichtung und geplante Gruppe. Lassen Sie die Bedingungen der praktischen Übungen abstimmen. Ein nur grundsätzlich verfügbarer Raum ist noch keine bestätigte Durchführung; die vereinbarte Vorbereitung und der Zugang werden anschließend intern organisiert.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Pausen ergänzen diesen Umfang. Für die Freistellung zählt der konkrete Ablauf der gewählten Veranstaltung, den Sie mit Beginn und Ende an die Arbeitsbereiche weitergeben.