Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 88239 Wangen im Allgäu sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,4 km vom Suchpunkt

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Wangen im Allgäu · Baden-Württemberg
Wangener Unternehmen können Beschäftigte zu geeigneten öffentlichen Lehrgängen anmelden oder Inhouse-Unterricht vereinbaren. Klären Sie, wer Ausbildung oder Fortbildung benötigt. Für eine gemeinsame Gruppe am Betriebsstandort werden die Räume vorbereitet und laufende Aufgaben so verteilt, dass die Teilnehmenden während der ganzen Schulung lernen können.

Für einen Wangener Inhouse-Kurs sollte die Gruppe während des Unterrichts nicht zugleich den normalen Arbeitsablauf betreuen müssen. Planen Sie vorab, wie Anrufe und kurzfristige Aufgaben aufgefangen werden. Die Schule und die Beschäftigten können sich dann auf den vereinbarten Schulungstag einstellen.
Nennen Sie bei der Anfrage Zahl und Ausbildungsstand der Personen sowie den verfügbaren Raum. Die praktische Eignung wird mit dem Anbieter abgestimmt. Welche Zusatzleistungen vereinbart werden und welche Arbeitgeberangaben für eine mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren erforderlich sind, sollte vor der Buchung feststehen.
Lassen Sie die Ausbildungsstelle den vorgesehenen Lehrgang und zusätzlich bestellte Leistungen im Angebot erläutern. Für die Übernahme berechtigter Kursgebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Fragen Sie nach dem direkten Abrechnungsweg und den dafür erforderlichen Arbeitgeberangaben. Im Unternehmen können Sie dann auch den Aufwand freigeben, der über die übernommene Schulungsgebühr hinaus gesondert vereinbart wird.
Möglichkeit
Geeignete öffentliche Lehrgänge
Möglichkeit
Vereinbarter Inhouse-Unterricht
Möglichkeit
Lehrgang vor der Buchung zuordnen lassen
Wenn Beschäftigte gemeinsam lernen, fehlen sie währenddessen in ihrem üblichen Arbeitsbereich. Besprechen Sie vor einem Inhouse-Tag, wer Anrufe und andere laufende Aufgaben übernimmt. Informieren Sie auch die übrigen Kolleginnen und Kollegen über diese Vertretung. So bleibt für die Kursteilnehmenden ein zusammenhängender Zeitraum, in dem sie Erklärungen verfolgen und bei den praktischen Übungen mitarbeiten können.
Die Angaben beziehen sich auf die tatsächliche Gruppe.
Vorhandene Kursnachweise für die geeignete Lehrgangsart bereithalten.
Standort, Einrichtung und nutzbare Übungsfläche beschreiben.
Vollständige Teilnahme mit den betroffenen Arbeitsbereichen abstimmen.
Stimmen Sie die Trägervorgaben mit der ermächtigten Ausbildungsstelle ab und halten Sie zusätzliche Bestellungen im Firmenangebot erkennbar.
Arbeitgeber, zuständigen Träger und vorgesehene Personen benennen.
Erforderliche Unterlagen und den direkten Gebührenweg vorab klären.
Führen Sie nach den Lehrgängen die tatsächlichen Abschlüsse bei den geschulten Personen zusammen. Der Arbeitgeber benennt die Ersthelfenden und informiert die Belegschaft über deren Erreichbarkeit. Diese betriebliche Bekanntgabe ergänzt die erfolgreich absolvierte Schulung.
Beide regulären betrieblichen Ersthelferlehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die Anwesenheit sind die vollständigen Kurszeiten samt Pausen maßgeblich. Übernehmen Sie diese aus der tatsächlichen Buchung und ermöglichen Sie der Gruppe, die gesamte Veranstaltung einschließlich der praktischen Aufgaben zu besuchen.
Die DGUV nennt für betriebliche Ersthelfende in der Regel zwei Jahre als Fortbildungsabstand. Behalten Sie den Bedarf der bereits geschulten Beschäftigten im Blick. Eine verantwortliche Stelle kann rechtzeitig geeignete Kurse anfragen und den erneuten Besuch mit der betrieblichen Zeitplanung abstimmen.
Beschreiben Sie der Schule die tatsächlichen Tätigkeiten und nennen Sie Fragen, die die Gruppe beschäftigen. Die Lehrkraft kann diese fachlich einordnen und bei passenden Beispielen aufgreifen. Die verbindlichen Meldewege und Zuständigkeiten Ihres Betriebs werden daneben durch den Arbeitgeber bekannt gemacht.
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