Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 31832 Springe sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,4 km vom Suchpunkt

12,1 km vom Suchpunkt

16,5 km vom Suchpunkt

17,2 km vom Suchpunkt

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17,6 km vom Suchpunkt

Springer Unternehmen organisieren Ausbildung und Fortbildung nach den vorhandenen Schulungen ihrer Beschäftigten. Öffentliche Lehrgänge und individuell vereinbarte Inhouse-Tage sind mögliche Wege. Bei einem gemeinsamen Unterricht an einer Betriebsstätte braucht die Gruppe eine klare Kursadresse, geeignete Bedingungen und den fachlich passenden Lehrgang.
Für eine Inhouse-Anfrage in Springe sollten die Beschäftigten wissen, an welcher Betriebsstätte sie zusammenkommen. Ob in der Kernstadt oder einem der Ortsteile: Teilen Sie nach der Terminbestätigung die vollständige Adresse und den Beginn mit. Ein bloßer Hinweis auf einen internen Raum kann für Teilnehmende von anderen Standorten unklar sein.
Mit der Schule werden die räumlichen Voraussetzungen und der Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf besprochen. Halten Sie außerdem fest, wer die Anmeldung und Arbeitgeberunterlagen übermittelt. Zusätzliche Leistungen und mögliche Kosten gehören vor der verbindlichen Zusage in den geklärten Auftrag.
Eine mögliche direkte Abrechnung erfolgt nach den passenden Trägervoraussetzungen.
Arbeitgeber und berechtigte Personen zuordnen.
Verfahren mit der ermächtigten Ausbildungsstelle und zusätzlichen Aufwand getrennt bestätigen.
Für Teilnehmende von anderen Standorten reicht eine interne Raumbezeichnung häufig nicht als vollständige Kursinformation. Geben Sie nach der Bestätigung die genaue Unterrichtsanschrift und den Beginn weiter. Klären Sie zuvor mit der Ausbildungsstelle Raum und Personenzahl. Ob die Betriebsstätte in der Kernstadt oder einem Ortsteil liegt, ändert nichts daran, dass die gesamte Gruppe dieselben abgestimmten Angaben benötigt.
Zweck
Den Unterrichtsort eindeutig finden
Zweck
Vollständig teilnehmen
Zweck
Erforderliche Vorbereitung kennen
Im Inhouse-Unterricht ist der Arbeitsplatz oft schnell erreichbar. Die Beschäftigten brauchen dennoch zusammenhängende Zeit, um den Erklärungen zu folgen, praktisch mitzuarbeiten und Aufgaben zu besprechen. Regeln Sie daher im Betrieb, wer laufende Arbeit und organisatorische Rückfragen übernimmt. Die reguläre Ausbildung wie auch die Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten. Geben Sie den Teilnehmenden den vollständigen Zeitraum der bestätigten Veranstaltung einschließlich Pausen frei.

Halten Sie die erfolgreich abgeschlossenen Lehrgänge verfügbar und berücksichtigen Sie sie in der weiteren Fortbildungsplanung. Der Arbeitgeber benennt die Ersthelfenden. Die übrigen Beschäftigten werden über die zuständigen Ansprechpersonen und die internen Meldewege informiert.
Ein gemeinsamer Inhouse-Tag ist ein vollständiger Lerntermin.
Laufende Aufgaben während des Kurses vertreten lassen.
Praktische Übungen und ganze Nutzungszeit abstimmen.
Anmeldung und Änderungen eindeutig bündeln.
Nehmen Sie offene Anliegen aus dem Arbeitsalltag auf und geben Sie diese zur fachlichen Einordnung weiter. Beispiele können die Beschäftigten beim Verständnis unterstützen. Die betriebliche Notfallorganisation bleibt daneben Aufgabe des Arbeitgebers und wird durch solche Fragen nicht ersetzt.
Nach den DGUV-Angaben werden betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Berücksichtigen Sie die bereits ausgebildeten Personen deshalb fortlaufend in Ihrer Schulungsübersicht. Die verantwortliche Kontaktstelle kann passende Veranstaltungen rechtzeitig auswählen und mit den betreffenden Beschäftigten den nächsten Kursbesuch vorbereiten.
Berechtigte Schulungsgebühren können nach den Regeln des zuständigen Unfallversicherungsträgers abgerechnet werden. Lassen Sie das Verfahren und erforderliche Arbeitgeberangaben bestätigen. Zusätzlich bestellte Inhouse-Leistungen werden daneben ausdrücklich vereinbart, damit die mögliche Kursübernahme nicht als pauschale Zusage für den gesamten Auftrag gilt.