Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07318 Saalfeld/Saale sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,0 km vom Suchpunkt

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8,0 km vom Suchpunkt

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Saalfelder Unternehmen wählen geeignete öffentliche Lehrgänge oder vereinbaren Inhouse-Unterricht für eine passende Gruppe. Der tatsächliche Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf bildet die Grundlage. Wer direkte Kursabrechnung nutzen möchte, klärt Teilnahmeberechtigung und Arbeitgeberunterlagen ebenso rechtzeitig wie Raum, Freistellung und zusätzlichen Leistungsumfang.
Eine Kurszusage allein erledigt die Gebührenabwicklung noch nicht. Wenn der Saalfelder Betrieb direkte Abrechnung wünscht, klären Sie mit der Ausbildungsstelle die Teilnahmeberechtigung nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Fragen Sie, welche Arbeitgeberunterlagen wann vorliegen müssen.
Sammeln Sie die Angaben zentral, damit nicht mehrere Stellen unterschiedliche Unterlagen versenden. Zusätzlich bestellte Leistungen sollten im Auftrag erkennbar sein. Diese Vorbereitung ist unabhängig davon sinnvoll, ob Beschäftigte einen geeigneten öffentlichen Lehrgang besuchen oder eine Gruppe zu einem vereinbarten Inhouse-Termin kommt.
| Bereich | Angabe |
|---|---|
| Qualifikation | Personen und Schulungsbedarf |
| Durchführung | Passender Lehrgang und Rahmen |
| Abrechnung | Verfahren und gesonderte Leistungen |
Eine Kursbestätigung beantwortet noch nicht alle Fragen zum Abrechnungsverfahren. Benennen Sie intern, wer die Arbeitgeberangaben vorbereitet und mit der ermächtigten Ausbildungsstelle abstimmt. Klären Sie die Regeln des zuständigen Unfallversicherungsträgers und berechtigte Teilnahme. Zusätzlich bestellte Leistungen werden im Auftrag gesondert erkennbar gehalten. Diese Vorbereitung betrifft einen öffentlichen Einzelplatz ebenso wie einen gemeinsam vereinbarten Inhouse-Tag.

Halten Sie die tatsächlich absolvierten Schulungen für weitere Planungen verfügbar. Der Arbeitgeber benennt die Ersthelfenden und informiert über Ansprechpersonen sowie interne Meldewege. Der erfolgreiche Lehrgang und die betriebliche Organisation werden dadurch nachvollziehbar miteinander verbunden.
Für den tatsächlichen Auftrag sind passende Voraussetzungen und verständliche Unterlagen erforderlich.
Arbeitgeber und berechtigte Personen prüfen.
Verfahren mit der ermächtigten Ausbildungsstelle klären und zusätzlichen Aufwand getrennt festhalten.
Ausbildung und reguläre Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für den Besuch benötigen die Beschäftigten außerdem die konkreten Zeiten und Hinweise ihrer Veranstaltung. Leiten Sie diese nach der Anmeldung an die richtigen Personen weiter und berücksichtigen Sie den vollständigen Zeitraum einschließlich Pausen bei der Freistellung. Eine zentrale Kontaktperson kann Rückfragen aufnehmen und Änderungen übermitteln, damit die Gruppe mit demselben Informationsstand zum Kurs kommt.
Der Auftrag beschreibt die tatsächlichen Bedingungen.
Gewünschte Unterrichtsanschrift eindeutig angeben.
Gruppe und praktische Übungsmöglichkeiten abstimmen.
Gewöhnliche Aufgaben während des Kurses vertreten lassen.

Die mögliche Übernahme richtet sich auf berechtigte Schulungsgebühren nach den Bedingungen des zuständigen Trägers. Zusätzliche Leistungen benötigen eine gesonderte Vereinbarung. Lassen Sie vor der Beauftragung erklären, welche Positionen zum Kurs gehören und welcher weitere Aufwand zusätzlich bestellt wird.
Für die Fortbildung betrieblicher Ersthelfender gilt nach DGUV in der Regel ein zweijähriger Rhythmus. Halten Sie die absolvierten Schulungen bei den betreffenden Personen fest und besprechen Sie kommende Teilnahmen frühzeitig. Die zuständige Stelle im Unternehmen kann geeignete Termine anfragen und die Freistellung mit den Arbeitsbereichen abstimmen.
Beschreiben Sie die vorgesehene Gruppe, den tatsächlich verfügbaren Raum und seine Bedingungen für praktische Übungen. Nennen Sie die Unterrichtsadresse ausdrücklich. Ein intern freier Raum wird dadurch zum konkreten Teil der Anfrage; die Eignung und Durchführung werden gemeinsam bestätigt.
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