Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 76571 Gaggenau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Gaggenau · Baden-Württemberg
Gaggenauer Unternehmen planen Ausbildung und Fortbildung nach dem tatsächlichen Schulungsstand ihrer Beschäftigten. Ändert sich die Teambesetzung, wird auch die Übersicht der qualifizierten Ersthelfenden aktualisiert. Danach lassen sich geeignete öffentliche Lehrgänge oder ein passender Inhouse-Tag mit der Ausbildungsstelle abstimmen. Für die reguläre Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten vorgesehen.

Wenn sich im Gaggenauer Team die Besetzung ändert, sollte die Übersicht über geschulte Ersthelfer mitgeführt werden. Vor einer neuen Anmeldung hilft ein Blick auf vorhandene Bescheinigungen und den aktuellen Ausbildungsbedarf. Besprechen Sie mit der Schule, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt.
So lässt sich der nächste offene Lehrgang oder Inhouse-Tag gezielt anfragen. Für Unterricht im Unternehmen werden Standort und Raum abgestimmt. Eine mögliche direkte Gebührenabrechnung setzt berechtigte betriebliche Teilnahme voraus; die ermächtigte Ausbildungsstelle nennt die dafür erforderlichen Arbeitgeberangaben. Zusätzliche Leistungen werden vor der Zusage geklärt.
| Schritt | Information |
|---|---|
| Erfassen | Personen und vorhandene Qualifikationen |
| Zuordnen | Ausbildung oder Fortbildung |
| Abstimmen | Geeignete Veranstaltung und Rahmen |
Die Beschäftigten sollen Erklärungen verstehen, bei Aufgaben mitarbeiten und ihre Rückfragen im Unterricht formulieren können. Wenn dafür eine bestimmte Unterrichtssprache benötigt wird, sprechen Sie das bei der Auswahl des Lehrgangs an. Klären Sie mit der Schule die Durchführung für den tatsächlichen Kurs. Bei einer gemeinsamen Gruppe ist diese Abstimmung Teil der Vorbereitung; die Sprache einer Website beschreibt für sich noch nicht den gesamten Unterricht.
Die Übernahme berechtigter Schulungsgebühren folgt den Regeln des zuständigen Trägers.
Arbeitgeber und vorgesehene Personen angeben.
Verfahrensunterlagen und zusätzliche Leistungen getrennt abstimmen.
Neue Beschäftigte können bereits Nachweise mitbringen; bei anderen Personen steht eine weitere Schulung an. Halten Sie fest, wer tatsächlich verfügbar ist und welche Lehrgänge absolviert wurden. So geht eine neue Anfrage vom heutigen Bedarf aus. Wenn die Eignung vorhandener Unterlagen unklar ist, wird sie vor einer Zuordnung besprochen und nicht aus einer früheren internen Namensliste abgeleitet.
Der Arbeitgeber benennt die Ersthelfenden und informiert die Beschäftigten über Ansprechpersonen und Meldewege. Geben Sie die tatsächlich abgeschlossenen Lehrgänge in die Übersicht zurück. Der aktuelle Stand ist für weitere Planungen aussagekräftiger als eine Sammlung ursprünglich versandter Anmeldungen.
Der eigene Standort wird für einen bestimmten Unterricht vereinbart.
Praktische Möglichkeiten und Personenzahl abstimmen.
Laufende Aufgaben für den gesamten Kurstag vertreten lassen.
Organisatorische Rückfragen an einer Stelle sammeln.

Die DGUV sieht Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vor. Nehmen Sie diese wiederkehrenden Lehrgänge in die betriebliche Planung auf und stimmen Sie geeignete Zeitfenster mit den Beschäftigten ab. Bei Teamänderungen sollte die verantwortliche Stelle auch sehen können, für wen die nächste Schulung organisiert werden muss.
Sammeln Sie offene Fragen aus dem Arbeitsalltag und geben Sie diese zur fachlichen Einordnung weiter. Solche Beispiele können den Unterricht unterstützen. Die betriebliche Notfallorganisation und verbindliche interne Abläufe bleiben davon unabhängig als Aufgaben des Arbeitgebers bestehen.
Besprechen Sie diese vor der verbindlichen Buchung mit der ermächtigten Ausbildungsstelle und dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Teilnahmeberechtigung und notwendige Arbeitgeberangaben sind dabei entscheidend. Zusätzlich gewünschte Inhouse-Leistungen werden gesondert vereinbart, statt sie aus einer möglichen Übernahme der Kursgebühr abzuleiten.