Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 59457 Werl sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Bei einer Inhouse-Anfrage in Werl sollten die gewünschten Leistungen klar benannt sein. Reguläre Ersthelferausbildung oder Fortbildung und zusätzliche Trainingsziele können unterschiedliche Aufträge darstellen. Stimmen Sie den passenden Lehrgang mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab und prüfen Sie anschließend den Raum, die verfügbare Gruppe und den vorgesehenen Kostenumfang.
Nicht jede Schulungsrunde Ihres Werler Betriebs braucht dieselbe Organisation. Für wenige Beschäftigte können Plätze in offenen Kursen passen. Wenn eine größere Gruppe gemeinsam lernen soll, fragen Sie nach Inhouse-Unterricht. Die Ausbildungsstelle muss Gruppengröße, Räume und Durchführung mit Ihnen vereinbaren.
Teilen Sie mit, wer neu ausgebildet wird und für wen eine Fortbildung vorgesehen ist. Vorhandene Bescheinigungen helfen bei der Zuordnung. Die Verantwortlichen der Arbeitsbereiche sollten freie Unterrichtszeit und Vertretungen abstimmen. Vor der Teilnahme klären Sie außerdem die Gebührenregelung mit Ihrem Unfallversicherungsträger. Direkte Abrechnung mit der ermächtigten Schule setzt dessen Übernahmebedingungen und die erforderlichen Angaben im vorgesehenen Verfahren voraus.
Was feststehen soll
Passender Qualifikationsschritt
Was feststehen soll
Beschriebene Leistungen und Kosten
Was feststehen soll
Mit der Schule abgestimmter Lernraum

Wer diesmal nicht teilnehmen konnte, bleibt in der weiteren Planung sichtbar. Dokumentieren Sie tatsächliche Abschlüsse und noch offene Bedarfe getrennt. Für qualifizierte betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Für praktische Übungen reicht die Information, dass ein Besprechungsraum vorhanden ist, noch nicht aus. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle die tatsächlich nutzbare Fläche und Einrichtung. Sie kann damit die Unterrichtsbedingungen für Ihre Gruppe abstimmen. Im Unternehmen wird anschließend geklärt, wer die vereinbarte Vorbereitung übernimmt und den Raum zugänglich macht. Diese Abstimmung gehört vor den Kurstag, damit die Durchführung nicht erst bei der Ankunft der Lehrkraft organisiert werden muss.
Bei berechtigter Teilnahme wird der reguläre Umfang über die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abgerechnet. Lesen Sie zusätzliche Positionen des Angebots gesondert, da die mögliche Übernahme nicht automatisch den gesamten individuellen Auftrag umfasst.
Personen und Trägervorgaben prüfen.
Weitere Leistungen getrennt einordnen.
Lesen Sie die Rückmeldung der Ausbildungsstelle anhand Ihres eigenen Schulungsbedarfs. Ist erkennbar, welche Kursart durchgeführt wird und welche Personen teilnehmen sollen? Bei weiteren Wünschen lassen Sie Inhalt und Umfang ausdrücklich beschreiben. Eine allgemeine Bezeichnung wie Firmenschulung genügt zur Einordnung nicht. Vor der Beauftragung sollten Betrieb und Schule denselben fachlichen Auftrag verstehen. So lässt sich auch die interne Entscheidung über zusätzliche Leistungen auf konkrete Angaben stützen.
Klare Aufgaben machen die Abstimmung überschaubar.
Geeignete Kursart und Unterrichtsbedingungen besprechen.
Die vollständige Teilnahme der vorgesehenen Personen sichern.
Bestätigten Ort und Ablauf an die Gruppe geben.
Klären Sie, welcher Qualifikationsnachweis benötigt wird und welcher Unterricht diesen vermittelt. Ein zusätzlich gewünschtes Thema beschreibt für sich allein noch keine reguläre Ausbildung oder Fortbildung. Lassen Sie beide Teile ausdrücklich einordnen und prüfen Sie den vereinbarten Umfang.
Legen Sie die anerkannten vorhandenen Nachweise der Auswahl zugrunde und klären Sie bei offenen Fragen die passende Kursart. Ausbildung und Fortbildung haben regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Ihre gleiche Dauer sagt jedoch nicht, dass beide für jede Ausgangsqualifikation gleich geeignet sind.
Wenden Sie sich an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Ihres Unternehmens. Dort erfahren Sie, welche Angaben und gegebenenfalls vorherigen Schritte verlangt werden. Eine bereits vereinbarte Inhouse-Veranstaltung ist allein noch keine Zusage für sämtliche Personen und Zusatzleistungen.