Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 27711 Osterholz-Scharmbeck sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,8 km vom Suchpunkt

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Unternehmen aus Osterholz-Scharmbeck können geeignete öffentliche Lehrgänge nutzen oder einen gemeinsamen Inhouse-Kurs anfragen. Die Auswahl beginnt beim Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf ihrer Beschäftigten. Beide regulären Lehrgänge haben neun Unterrichtseinheiten. Wird am Betriebsstandort gelernt, besprechen Sie außerdem, wie Raum und praktische Arbeit der Gruppe zusammenpassen.
Ein Unternehmen aus Osterholz-Scharmbeck möchte einen gemeinsamen Lehrgang am eigenen Standort durchführen. Beginnen Sie die Anfrage mit dem verfügbaren Raum und der vorgesehenen Teilnehmerzahl. Die Schule kann dann besprechen, welche Vorbereitung und Ausstattung für praktische Übungen benötigt wird.
Reservieren Sie den Raum erst zusammen mit einem abgestimmten Termin verbindlich für diesen Zweck. Klären Sie auch, wer das Team informiert und am Tag organisatorisch erreichbar ist. Die benötigte Ausbildung oder Fortbildung und zusätzliche Leistungen gehören zum vereinbarten Auftrag; einzelne Beschäftigte können bei Bedarf offene Lehrgänge anfragen.
Beschreiben Sie, welcher Raum für die vorgesehene Gruppe genutzt werden könnte und welche Bedingungen dort für praktische Übungen bestehen. Die Schule kann mit diesen Angaben die Vorbereitung abstimmen. Halten Sie den tatsächlichen Unterrichtsstandort fest, falls er von der Verwaltungsanschrift abweicht. Eine interne Raumreservierung wird erst zusammen mit fachlich und organisatorisch abgestimmten Kursdaten zur Grundlage des gemeinsamen Unterrichtstags.

Der Arbeitgeber benennt die Ersthelfenden und erläutert den Beschäftigten Ansprechpersonen und interne Meldewege. Halten Sie die abgeschlossenen Schulungen für die weitere Fortbildungsplanung fest. So wird aus dem geplanten Gruppentag ein dokumentierter Stand der betrieblichen Qualifikation.
Eine gemeinsame Gruppe braucht mehr als eine Adresse.
Beschäftigte während des ganzen Unterrichts entlasten.
Organisatorische Rückfragen erreichbar bündeln.
Bestätigte Daten und Teilnahmehinweise weitergeben.
Bitten Sie die Ausbildungsstelle, den Umfang des geplanten Inhouse-Auftrags verständlich anzubieten. Lesen Sie, welche Leistungen zur Schulung gehören und welche weiteren Positionen vereinbart werden sollen. Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Informieren Sie sich dazu vor der Zusage über die erforderlichen Schritte und stimmen Sie im Betrieb auch die Finanzierung zusätzlicher Bestellungen ab.
| Situation | Planungsrichtung |
|---|---|
| Einzelner Bedarf | Geeignete öffentliche Veranstaltung suchen |
| Passende gemeinsame Gruppe | Inhouse-Durchführung abstimmen |
| Unklare Vorbildung | Nachweis vor der Kurswahl einordnen |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine mögliche direkte Kursabrechnung setzt passende Trägervoraussetzungen voraus.
Berechtigte Teilnahme und Zuständigkeit prüfen.
Verfahren mit der ermächtigten Ausbildungsstelle abstimmen und zusätzlichen Auftrag trennen.
Die DGUV nennt für die Fortbildung in der Regel einen Abstand von zwei Jahren. Beziehen Sie die bereits ausgebildeten Beschäftigten daher wiederkehrend in Ihre Schulungsplanung ein. Bei der nächsten Anfrage hilft der vorhandene Kursnachweis, den geeigneten Lehrgang zu klären und einen passenden Termin zu organisieren.
Sammeln Sie die Fragen der Beschäftigten und geben Sie sie zur fachlichen Einordnung weiter. Beispiele können das Verständnis unterstützen. Die Lehrgangsinhalte werden dadurch nicht beliebig austauschbar, und die betrieblichen Notfallregelungen bleiben unabhängig davon eine Aufgabe des Arbeitgebers.
Sie ist ein Ausgangspunkt für die mögliche Übernahme berechtigter Kursgebühren. Klären Sie die Voraussetzungen und nötigen Arbeitgeberangaben mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger und der ermächtigten Stelle. Gesondert vereinbarte Inhouse-Leistungen werden daneben ausdrücklich besprochen; sie sind nicht automatisch Teil einer übernommenen Schulungsgebühr.
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