Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 37574 Einbeck sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,0 km vom Suchpunkt

16,2 km vom Suchpunkt

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Einbecker Unternehmen können den Schulungsbedarf ihrer Ersthelfenden als wiederkehrende Organisationsaufgabe planen. Entscheidend sind die anerkannten vorhandenen Qualifikationen und die tatsächlichen nächsten Lehrgänge. Ob einzelne öffentliche Termine oder ein Inhouse-Kurs passen, ergibt sich anschließend aus Gruppe, Zeit und geeigneten Unterrichtsbedingungen.
Eine Anmeldung allein schafft noch keine freie Lernzeit. Sorgen Sie im Einbecker Betrieb dafür, dass die vorgesehenen Beschäftigten vollständig am Lehrgang teilnehmen können. Klären Sie Vertretungen und stimmen Sie den Tag mit den Verantwortlichen ab. Für die Auswahl von Ausbildung oder Fortbildung helfen vorhandene Bescheinigungen.
Ein Inhouse-Kurs kann mehrere Personen zusammenbringen, wenn Schule und Unternehmen die Durchführung vereinbaren. Beschreiben Sie dafür die verfügbaren Räume und die Gruppengröße. Für einzelne Beschäftigte kommen gegebenenfalls offene Lehrgänge infrage.
Ob der zuständige Unfallversicherungsträger die Teilnahme übernimmt, richtet sich nach seinen Voraussetzungen. Lassen Sie sich das Verfahren und die erforderlichen Angaben für die direkte Abrechnung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle erklären.
Für eine Anfrage helfen drei Entscheidungen.
Geeignete öffentliche Termine berücksichtigen.
Passende Kursart und gleichzeitige Verfügbarkeit prüfen.
Die Eignung der Räume mit der Schule abstimmen.
| Stand | Bedeutung |
|---|---|
| Bedarf festgestellt | Geeigneter Lehrgang wird gesucht |
| Teilnahme bestätigt | Besuch ist vorgesehen |
| Nachweis erhalten | Absolvierte Qualifizierung kann dokumentiert werden |
Fragen Sie zunächst nach vorhandenen anerkannten Qualifikationen, bevor für eine neu hinzukommende Person ein Platz bestellt wird. Ein Eintritt ins Unternehmen legt nicht automatisch den passenden Lehrgang fest. Gleiches gilt, wenn jemand eine andere Aufgabe übernimmt. Lassen Sie unklare Nachweise einordnen und bestimmen Sie daraus den nächsten Schulungsschritt. Erst dann prüfen Sie, ob ein vorhandener Gruppentermin passt oder eine andere Veranstaltung benötigt wird.
Eine Übersicht ist nur hilfreich, wenn sie unterscheidet, was bereits absolviert und was erst vorgesehen ist. Ordnen Sie jeder Person den vorhandenen Nachweis zu und führen Sie die geplante Teilnahme daneben. Nach dem Besuch wird der erreichte Stand aktualisiert. Damit bleiben offene Aufgaben sichtbar, wenn ein Termin verschoben wird oder jemand ausfällt. Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Benennen Sie die Ersthelfenden und machen Sie diese Zuständigkeit bekannt. Die internen Hilfewege werden im Unternehmen erklärt. Eine Bescheinigung dokumentiert die fachliche Teilnahme; sie beschreibt nicht, wie Hilfe am eigenen Standort organisiert wird.
Welche Voraussetzungen gelten, entscheidet Ihr zuständiger Träger. Bei berechtigter Teilnahme werden reguläre Gebühren über die Ausbildungsstelle abgerechnet. Zusätzliche Leistungen oder Trainingswünsche können außerhalb liegen und müssen im Angebot gesondert beurteilt werden.
Berechtigung und Angaben klären.
Regulären Kurs und Ergänzungen unterscheiden.
Vergleichen Sie den Bedarf der Personen mit den verfügbaren Zeiten der Arbeitsbereiche. Unterschiedliche Lehrgangstermine können eine sinnvolle Lösung sein. Die interne Übersicht bleibt trotzdem gemeinsam; vollständige Teilnahme muss für jeden einzelnen Besuch ermöglicht werden.
Klären Sie den Buchungsstand mit der Ausbildungsstelle und planen Sie den weiterhin offenen Bedarf neu ein. Eine Ersatzperson benötigt ebenfalls die passende Kursart. In Ihrer Übersicht darf aus der ursprünglichen Reservierung kein vermeintlicher Abschluss werden.
Das richtet sich nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den erforderlichen Angaben und gegebenenfalls vorgelagerten Schritten. Mit dieser Grundlage kann die ermächtigte Ausbildungsstelle die direkte Abrechnung berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren vorbereiten.